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Das Forum im Sinne des forum canonicum markiert den Geltungsbereich des kanonischen Rechtes in seiner Abgrenzung zum weltlichen Rechtssystem vgl c 1716 CIC sowie die kirchliche Gerichtsbarkeit forum iudicale vgl c 1675 1 CIC Gleichzeitig bezeichnet der Begriff forum den ausseren forum externum und inneren Bereich forum internum In diesen zwei Wirkungsbereichen wird ein und dieselbe romisch katholische Leitungsgewalt ausgeubt potestas regiminis exsecutiva Das forum externum zeichnet sich durch die offentliche Form aus Hier getroffene Entscheidungen sind auch fur den internen Bereich gultig sofern keine Geheimhaltung entgegensteht Im forum internum wird nichtoffentlich gehandelt teilweise unbeweisbar forum internum sacramentale teilweise beweisbar forum internum non sacramentale Die Offentlichwerdung bzw Beweisbarkeit eines Gegenstands bewirkt dessen Verweis ins forum externum Entscheidungen des forum internum werden dem Wesen nach auch im forum externum gultig wenn keine Einwande der Betroffenen erhoben werden Aufgrund der fehlenden Publizitat sind sie allerdings nicht realiter wirksam Amtstrager des ausseren Bereiches konnen theoretisch auch im inneren Bereich wirken Amtstrager des inneren Bereiches sind in ihrer Wirksamkeit auf diesen beschrankt Der Kirchenrechtler Klaus Morsdorf betont fur die heutige Kanonistik und Busstheologie den Rechtscharakter iurisdictio fori interni Das forum internum umfasst damit den Charakter einer kirchlichen Rechtsprechung und das forum externum den einer Gerichtsstatte 1 Erstmals gebraucht wurde der forum Begriff Anfang des 13 Jahrhunderts im Zusammenhang mit dem Ubergang von der offentlichen Busse Absolution fur die Versohnung zur geheimen Beichte Beichtvater als Richter Seelsorger fur die Vergebung 2 Forum internum umfasst danach rechtsethische Fragen der Gewissensbindung und der Zustandigkeit kirchlicher Hoheitsgewalt In der modernen Grundrechtsdogmatik steht forum nicht bloss fur den Geltungsbereich des katholischen Kirchenrechts sondern unabhangig vom jeweiligen Bekenntnis fur den Schutzbereich des Grundrechts der Religionsfreiheit Das forum internum bezeichnet dabei etwa nach der Rechtsprechung zu Art 9 Abs 1 EMRK die individuelle Glaubensfreiheit als Kern der Religionsfreiheit wahrend das forum externum das offentliche Bekenntnis und die Freiheit zur Ausubung der Religion in den religiosen Vorschriften entsprechendem Verhalten umfasst Das forum internum beinhaltet ein Verbot religioser Indoktrinierung durch staatliche Akteure und wird ohne Einschrankungsmoglichkeit gewahrt 3 Literatur BearbeitenChristoph Bergfeld Zur Jurisprudenz des forum internum In Ius Commune hrsg von Dieter Simon Band 16 Vittorio Klostermann Frankfurt a M 1989 S 134 147 Alexander Gemeinhardt Forum In Brockhaus Enzyklopadie Band 9 Fasz Frier 21 vollig neu bearbeitete Auflage Brockhaus Leipzig u a 2006 ISBN 3 7653 4109 6 S 502 Georg May Forum In Lexikon fur Theologie und Kirche Band 3 Damon bis Fragmentenstreit 3 vollig neu bearbeitete Auflage Herder Freiburg u a 1995 ISBN 3 451 22003 2 S 1368 f Einzelnachweise Bearbeiten Klaus Morsdorf Lehrbuch des Kirchenrechts auf Grund des Codex iuris canonici Begrundet von Eduard Eichmann Schoningh Munchen u a 1949 1950 Band 1 Einleitung Allgemeiner Teil und Personenrecht S 317 f Bruno Fries Forum in der Rechtssprache Munchener Theologische Studien Band III Kanonistische Abteilung Munchen 1963 Maria Pottmeyer Religiose Kleidung in der offentlichen Schule in Deutschland und England Staatliche Neutralitat und individuelle Rechte im Rechtsvergleich Jus ecclesiasticum Beitrage zum evangelischen Kirchenrecht und zum Staatskirchenrecht 96 Mohr Siebeck Tubingen 2011 ISBN 978 3 16 150919 3 S 83 zugleich Dissertation an der Universitat Munster 2010 2011 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Forum Kirchenrecht amp oldid 225073049