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Fortsetzerstaat ist ein im volkerrechtlichen Diskurs insbesondere im Zusammenhang mit dem Zerfall der Sowjetunion benutzter Begriff fur einen Staat womit Elemente der Identitat als Volkerrechtssubjekt und der Staatennachfolge vermischt werden Inhaltsverzeichnis 1 Begriffsbeschreibung 1 1 Das Beispiel der Sowjetunion 1 2 Versuch einer Begriffsdefinition 1 3 Beispiel Jugoslawiens 2 EinzelnachweiseBegriffsbeschreibung BearbeitenDas Beispiel der Sowjetunion Bearbeiten Der Begriff wurde nach Zerfall der UdSSR erfunden Ubersetzung des russischen gosudarstvo prodalzatel 1 und angewendet um zu legitimieren dass die Russische Foderation die Position der zerfallenen Sowjetunion einnimmt obwohl beide nach volkerrechtlichen Regeln zumindest der Meinung vieler Volkerrechtler zufolge nicht als identisch anzusehen seien 2 3 Hinsichtlich der Russischen Foderation sei da die UdSSR dismembriert sei die Staatensukzession respektive Staatennachfolge eingetreten Dieses Ergebnis wollte jedoch von Russland vermieden werden das deshalb auch die Staatengemeinschaft zur Anerkennung dieser Identitatsfiktion aufrief 1 2 Fur Urs Saxer bedeutete die Anerkennung der Staatengemeinschaft dieser russischen Erklarung auch eine Form von Sicherheit da die Weitergeltung der volkerrechtlichen Verpflichtungen der Sowjetunion geklart wurde 4 Die Juristin Angelika Nussberger sieht in der Verwendung des Begriffes noch eine mogliche grosse Bedeutung insbesondere was die Frage nach der Haftungsverantwortlichkeit fur das von der Sowjetunion begangene Unrecht angeht 5 Nach der Ansicht Gilbert Gornigs der keine Identitat sondern eine Rechtsnachfolge der Russischen Foderation annimmt liegt genau im Punkt des Verstandnisses Russlands als Fortsetzerstaat die Begrundung der Haftung Russlands fur sowjetische Verbrechen 6 Von den ehemaligen Sowjetrepubliken akzeptierte nur die Ukraine die herrschende Meinung Russland als Fortsetzerstaat zu betrachten nicht 1 Die russische Volkerrechtlerin Sinkarezkaja beschreibt mit dem Begriff Fortsetzerstaat hingegen das Verhaltnis Russlands mit der Russischen Sowjetrepublik RSFSR im Verhaltnis zur UdSSR sei Russland nach ihrer Ansicht ebenso wie die anderen postsowjetischen Staaten Rechtsnachfolger 1 Der russische Aussenminister Kosyrev definiert den Fortsetzerstaat am Beispiel seines Landes in Abgrenzung zum Begriff des Nachfolgestaats der die Verpflichtungen der vorherigen Union ubernommen habe dass die Verbindung der Aussenwelt auf den Nachfolger ubergangen sei so auch die Berechtigungen wie der Sitz im Sicherheitsrat Der Jurist Zimmermann definiert daher den Begriff so dass er gegensatzlich zu Nachfolgestaat sei und beide sich gegenseitig ausschliessen wurden Dabei setzt er das Vorliegen einer volkerrechtlichen Identitat voraus Andere Autoren so der Jurist Theodor Schweisfurth beschreiben den Begriff jedoch als Nachfolgestaat sui generis Dabei wird es als eine grundsatzliche und generelle Rechtsnachfolge beschrieben Der Jurist Lukasuk beschreibt jedoch auch dass man das in der Zirkularnote vom 13 Januar 1992 zum Ausdruck gebrachte Interesse Russlands die Verpflichtungen der RSFSR zu ubernehmen nicht zu wortlich nehmen durfe sondern dass Russland und so verstand es wohl auch der stellvertretende russische Aussenminister Selov Kovedajaev aufgrund der veranderten Umstande Vertrage revidieren durfe 1 Versuch einer Begriffsdefinition Bearbeiten In der Literatur werden verschiedene Definitionen fur den Begriff angefuhrt 2 Der Jurist Ulrich Fastenrath spricht davon dass es sich nur um einen anderen Begriff fur volkerrechtliche Identitat eines Staates handele es jedoch auch die Moglichkeit geben wurde dass ein fruherer Gliedstaat nachdem er souveran geworden ist sowohl eigene Volkerrechtssubjektivitat besitzt als auch die vorherige des ehemaligen Bundesstaates fortfuhrt 7 2 Dagegen wird eingewandt dass wenn Identitat zwischen Gliedstaat und vorherigen Bundesstaat vorliegen wurde brauchte es des Begriffes des Fortsetzerstaates nicht Norbert B Wagner kritisiert dass es nicht logisch ware einen Gliedstaat als Fortsetzerstaat zu akzeptieren die anderen Staaten jedoch nur als Rechtsnachfolger 2 Wagner fuhrt weiter aus dass der Begriff des Fortsetzerstaates nur aus politischen Grunden genutzt werde 2 um die Vermeidung der Anwendbarkeit der Regeln der Staatensukzession zu erreichen und daher eine Identitat als Volkerrechtssubjekt zu fingieren 4 Auch andere Autoren unterstutzten die These dass es sich um einen Begriff aufgrund der politischen Situation handeln wurde 1 Die Anwendung der Fiktion kann verhindern dass die ansonsten notwendige Anderung von Vertragen wie der Charta der Vereinten Nationen gemacht werden musste Der Fortsetzerstaat sei eine die normative Kraft des Faktischen bestatigende politische Figur die jedoch nichts daran andern konne dass dieser Staat in Wirklichkeit in keiner volkerrechtlichen Kontinuitatslinie zum vorherigen stehe 2 Beispiel Jugoslawiens Bearbeiten In einem anderen laut Wagner vergleichbaren Fall namlich dem der zerfallenden SFR Jugoslawien beanspruchte die Bundesrepublik Jugoslawien am 27 April 1992 deren Sitz in den Vereinten Nationen was jedoch im Gegensatz zu dem der Russischen Foderation von der UN Generalversammlung abgelehnt und somit keine Identitat des Staates angenommen wurde 2 Von anderen Stimmen wird jedoch der Fall Jugoslawiens unterschiedlich bewertet so handele es sich nicht um eine Dismembration wie bei der Sowjetunion sondern um mehrere Sezessionen eines weiterhin bestehenden Staates wobei Jugoslawien weiterhin bestehen wurde nur unter anderem Namen Der Beschluss der Vereinten Nationen sei daher als politischer Akt mit Sanktionswirkungen zu verstehen 8 Einzelnachweise Bearbeiten a b c d e f Zhenis Kembayev Probleme der Rechtsnachfolge von der Sowjetunion auf die Russische Foderation In Archiv des Volkerrechts Band 46 Nr 1 Mohr Siebeck Marz 2008 S 122 f a b c d e f g h Norbert Berthold Wagner Reine Staatslehre Staaten Fictitious States und das Deutschland Paradoxon Band 2 Lit Verlag Munster 2015 ISBN 978 3 643 13091 4 S 478 481 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche abgerufen am 1 Mai 2023 Sebastian Pritzkow Das volkerrechtliche Verhaltnis zwischen der EU und Russland im Energiesektor Eine Untersuchung unter Berucksichtigung der vorlaufigen Anwendung des Energiecharta Vertrages durch Russland Springer Verlag 2011 ISBN 978 3 642 21168 3 S 3 a b Urs Saxer Die internationale Steuerung der Selbstbestimmung und der Staatsentstehung Selbstbestimmung Konfliktmanagement Anerkennung und Staatennachfolge in der neueren Volkerrechtspraxis Springer Verlag 2010 ISBN 978 3 642 10271 4 S 804 805 Angelika Nussberger Das Volkerrecht Geschichte Institutionen Perspektiven C H Beck 2011 ISBN 978 3 406 62328 8 S 43 Volker Mammitzsch Sabine Follinger Heide Froning Gilbert Gornig Hermann Jungraithmayr Die Marburger Gelehrten Gesellschaft Universitas litterarum nach 1968 Walter de Gruyter 2016 ISBN 978 3 11 047733 7 S 62 63 Ulrich Fastenrath Theodor Schweisfurth Carsten Thomas Ebenroth Das Recht der Staatensukzession Referate und Thesen mit Diskussion C F Muller Heidelberg 1995 ISBN 978 3 8114 3596 4 S 14 f 21 Urs Saxer Die internationale Steuerung der Selbstbestimmung und der Staatsentstehung Selbstbestimmung Konfliktmanagement Anerkennung und Staatennachfolge in der neueren Volkerrechtspraxis Springer Verlag 2010 ISBN 978 3 642 10271 4 S 754 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fortsetzerstaat amp oldid 235248732