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Ein Forstbetriebsverband ist ein Zusammenschluss von Waldeigentumern in der Form einer Korperschaft des offentlichen Rechts mit dem Zweck die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflachen zu verbessern Die Rechtsverhaltnisse der Forstbetriebsverbande sind in den 21 36 BWaldG und in landesrechtlichen Ausfuhrungsbestimmungen geregelt Im Gegensatz zu privatrechtlich organisierten Forstbetriebsgemeinschaften konnen Forstbetriebsverbande nur fur forstwirtschaftlich besonders ungunstig strukturierte Gebiete gebildet werden wenn die Eigentumer sich trotz Aufforderung der Forstbehorde nicht auf die Grundung einer Forstbetriebsgemeinschaft verstandigen konnen aber mindestens zwei Drittel der Eigentumer die zugleich zwei Drittel der Flache vertreten der Verbandsgrundung zustimmen Dies unterscheidet sie auch von den Waldgenossenschaften in Nordrhein Westfalen die zwar ebenfalls Korperschaften des offentlichen Rechts sind aber auch auf freiwilliger Basis auf Antrag aller Waldeigentumer gebildet werden konnen Weblinks BearbeitenSatzung der Waldschutzgenossenschaft Bad Essen eines Forstvertriebsverbandes Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Forstbetriebsverband amp oldid 236417636