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Die Fluchtlingshilfe Liechtenstein FHL ist ein gemeinnutziger Verein mit Sitz in Liechtenstein der sich politisch und konfessionell unabhangig fur Fluchtlinge einsetzt Der Verein ist nach der Asylverordnung Liechtensteins eine zentrale Instanz der Fluchtlingshilfe die landesweit fur bestimmte Aspekte des Asylverfahrens zustandig ist Inhaltsverzeichnis 1 Ziele 2 Aufgaben 3 Siehe auch 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseZiele BearbeitenDie Fluchtlingshilfe Liechtenstein beschreibt ihre Ziele mit folgenden Worten 1 Die Fluchtlingshilfe Liechtenstein FHL ist ein gemeinnutziger Verein und steht ein fur den Schutz von Fluchtlingen und Schutzbedurftigen fur Respekt Offenheit und Toleranz gegenuber Menschen die in Liechtenstein um Aufnahme ersuchen Die Fluchtlingshilfe setzt sich ein fur die Verwirklichung der Grund und Menschenrechte und die Einhaltung der Genfer Fluchtlingskonvention Mit unserem Engagement wollen wir einen Beitrag leisten zur Starkung der Solidaritat mit allen von Flucht Folter Vertreibung Not und Fremdenfeindlichkeit betroffenen Menschen dieser Welt Aufgaben BearbeitenDie Fluchtlingshilfe Liechtenstein betreut und informiert Asylsuchende und unterstutzt sie auch gegenuber Behorden und der Offentlichkeit Unter anderem unterstutzt sie sie bei der Ausreise Ruckkehr und Wiedereingliederung ebenso wie bei der Grundung eines eigenen Haushaltes in Liechtenstein Sie fordert ausserdem Fluchtlingsprojekte im In und Ausland 1 Insbesondere ist die FHL fur die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden im Aufnahmezentrum in Vaduz und in anderen vom Staat zur Verfugung gestellten Unterkunften zustandig 2 Die Asylverordnung AsylV vom 29 Mai 2012 schreibt der Fluchtlingshilfe Liechtenstein bestimmte Aufgaben vor So werden unbegleitete minderjahrige Asylsuchende uber 16 Jahren von der FHL betreut sofern das Amt fur Soziale Dienste keine Einwande erhebt 9 AsylV Die in ihr zusammengeschlossenen Fluchtlingswerke gelten als anerkannte Hilfewerke gemass 19 Abs 1 AsylG 11 AsylV Im Falle des Untertauchens eines Fluchtlings hat die FHL dem Auslander und Passamt unverzuglich Mitteilung zu geben 20 AsylV Die FHL hat die Pflicht Asylsuchende und vorlaufig Aufgenommene in Zusammenarbeit mit dem Auslander und Passamt uber Moglichkeiten der Integration zu informieren 24 AsylV und ist involviert in die Auszahlung von Fursorgeleistungen nach 54 Abs 2 AsylG 30 AsylV die Kostenubernahme fur zahnarztliche Behandlungen 31 AsylV und der Ubernahme der Kosten fur Ein und Ausreise 35 AsylV 3 Siehe auch Bearbeiten nbsp Portal Migration und Integration in Liechtenstein Artikel Kategorien und mehr zu Migration und IntegrationWeblinks BearbeitenOffizielle Website Verein Fluchtlingshilfe Liechtenstein Netzwerk fur Entwicklungszusammenarbeit in LiechtensteinEinzelnachweise Bearbeiten a b Zielsetzung und Aufgaben Fluchtlingshilfe Liechtenstein abgerufen am 24 Februar 2019 Asyl in Liechtenstein UNHCR Schweiz abgerufen am 24 Februar 2019 Asylverordnung AsylV vom 29 Mai 2012 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2012 Nr 153 ausgegeben am 1 Juni 2012 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fluchtlingshilfe Liechtenstein amp oldid 186031431