www.wikidata.de-de.nina.az
Die Fahrschuler Ausbildungsordnung FahrschAusbO ist eine Verordnung des Bundes und dient der Sicherstellung einer bundesweit einheitlichen Ausbildung in Fahrschulen Sie beschreibt welche Ziele in der Fahrausbildung erreicht werden sollen Ziel der Ausbildung ist die Befahigung zum sicheren verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer 1 FahrschAusbO BasisdatenTitel Fahrschuler AusbildungsordnungFruherer Titel Verordnung uber die Ausbildung vonFahrschulern fur den KraftfahrzeugverkehrAbkurzung FahrschAusbOArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 6 Abs 3 11 Abs 4 18 Abs 4 FahrlG 2 Nr 1 FPersGRechtsmaterie VerkehrsrechtFundstellennachweis 9231 7 12Ursprungliche Fassung vom 31 Mai 1976 BGBl I S 1366 Inkrafttreten am 5 September 1976Letzte Neufassung vom 19 Juni 2012 BGBl I S 1318 Inkrafttreten derNeufassung am 23 Juni 2012Letzte Anderung durch Art 2 VO vom 18 Marz 2022 BGBl I S 498 502 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Juni 2022 Art 7 VO vom 18 Marz 2022 Weblink Text der VerordnungBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten In der Fahrschuler Ausbildungsordnung werden die Ziele und Inhalte benannt Die Art und der Umfang der Ausbildung werden festgelegt sowie allgemeine Ausbildungsgrundsatze geregelt Der theoretische Unterricht und sein Ablauf werden ebenfalls dargestellt In der Ordnung wird die Stufenausbildung Grundstufe Aufbaustufe Leistungsstufe Stufe der Sonderfahrten Reife und Teststufe im praktischen Unterricht beschrieben Ausnahmen von der Fahrschuler Ausbildungsordnung werden benannt Die FahrschAusbO hat sieben Anlagen Neben Rahmenplanen fur den theoretischen Unterricht im Grundstoff Anlage 1 und den klassenspezifischen Unterricht Anlage 2 sind auch die Sachgebiete fur den praktischen Unterricht Anlage 3 benannt In der Anlage 4 werden die besonderen Ausbildungsfahrten klassenspezifisch aufgezahlt Die praktische Mindestausbildung fur die Klassen D1 D1E D und DE sind in Anlage 5 geregelt Abschliessend finden sich noch Funktions und Sicherheitskontrollen sowie Handfertigkeiten der Betriebs und Verkehrssicherheit in Anlage 6 und Ausbildungsbescheinigungen fur theoretischen und praktischen Mindestunterricht in Anlage 7 Siehe auch BearbeitenFuhrerschein Fuhrerschein und Fahrerlaubnis EU Recht Weblinks BearbeitenText der Fahrschuler AusbildungsordnungBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fahrschuler Ausbildungsordnung amp oldid 221477293