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Mit der Eurowings Entscheidung hat der EuGH die halftige Hinzurechnung von Miet und Pachtzinsen bei der Gewerbesteuer fur unvereinbar mit der Dienstleistungsfreiheit des Art 49 59 a F des EG Vertrags erklart Inhaltsverzeichnis 1 Sachverhalt und Streitgegenstand 2 Die Entscheidung des EuGH 3 Folgen des Urteils 4 Weblinks 5 BelegeSachverhalt und Streitgegenstand BearbeitenBei der Gewerbesteuer die eine deutsche Besonderheit darstellt wird nicht der Gewinn der Steuer unterworfen sondern eine andere Grosse die sich Gewerbe Ertrag nennt und die sich durch Modifikationen vom Gewinn ableitet Eine dieser Modifikationen war und ist s u die halftige Hinzurechnung von Miet und Pachtzinsen nach 8 Nr 7 GewStG Diese Vorschrift betrifft vor allem Leasingzahlungen Damit soll pauschalisiert eine Gleichbehandlung von Unternehmen die selbst erworbene und im zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum stehende Wirtschaftsguter einsetzen und von Unternehmen die diese Wirtschaftsguter mieten und bei denen die Mietzahlungen den Gewinn mindern erreicht werden Die nur halbe Hinzurechnung soll dabei berucksichtigen dass zumindest die Abschreibungen den Gewinn mindern Allerdings kommt diese Vorschrift nur dann zur Anwendung wenn die Miet und Pachtzahlungen nicht beim Empfanger dieser Zahlungen also in der Regel dem Leasinggeber bereits der Gewerbesteuer unterliegen Damit soll eine Doppelbelastung mit Gewerbesteuer vermieden werden Im Ergebnis kommt es also nur dann zu einer halftigen Hinzurechnung von Leasingzahlungen wenn der Leasinggeber nicht der Gewerbesteuer unterliegt also z B eine Privatperson oder ein nicht gewerbesteuerpflichtiger Unternehmer oder im Ausland ansassig ist In Ubereinstimmung mit dem geltenden deutschen Steuerrecht wurde die Eurowings Luftverkehrs AG im Jahr 1993 zur Gewerbesteuer veranlagt Dabei wurden Leasingzahlungen fur ein Flugzeug das sie von einem in Irland ansassigen Unternehmen geleast hatte ihrem Gewerbeertrag halftig hinzugerechnet Gegen dieses Vorgehen legte die Eurowings AG Einspruch und nach dessen Ablehnung Klage beim Finanzgericht ein da ihrer Auffassung nach 8 Nr 7 GewStG mit der Dienstleistungsfreiheit des EG Vertrags unvereinbar sei Diese Frage wurde dann als Vorabentscheidungsersuchen dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt Die Entscheidung des EuGH BearbeitenDie Bundesregierung war dem Verfahren beigetreten und vertrat den Standpunkt dass es durch die genannten Vorschriften nicht zu einer Diskriminierung von in anderen Mitgliedstaaten ansassigen Unternehmen komme da diese ja nicht der deutschen Gewerbesteuer unterlagen und sich somit nicht in einer vergleichbaren Situation befanden Durch die Beschrankung der Vorschriften auf den Fall dass der Leasinggeber nicht selbst der Gewerbesteuer unterliegt komme es auch in inlandischen Fallen in einigen Konstellationen zu Hinzurechnungen Es werde aber immer eine Einmalerfassung der Zahlungen sichergestellt Der EuGH hat dagegen im Urteil vom 26 Oktober 1999 1 ausgefuhrt dass die Dienstleistungsfreiheit nicht nur Diskriminierungen sondern jegliche Beschrankungen des grenzuberschreitenden Dienstleistungsverkehrs verbiete Da den Fallen in denen es auch bei einem Leasing von einem deutschen Leasinggeber zu einer Hinzurechnung kommt keine grosse wirtschaftliche Bedeutung beikomme treffe die Regelung des 8 Nr 7 GewStG primar auslandische Leasinggeber die ja nie der Gewerbesteuer unterliegen Somit sei es fur deutsche Unternehmen nachteilig Wirtschaftsguter von auslandischen Unternehmen zu mieten Die daraus resultierende Ungleichbehandlung von deutschen und in anderen Mitgliedstaaten ansassigen Leasinggebern sei nicht gerechtfertigt und daher nicht mit dem EG Vertrag vereinbar Folgen des Urteils BearbeitenMiet und Pachtzinsen unter denen auch Leasingraten fallen sind nach dem neuen 8 Nr 1 lit e GewStG halftig zu einer Gesamtsumme des 8 Nr 1 GewStG hinzuzurechnen die unter Abzug eines Freibetrages von 200 000 8 Nr 1 a E GewStG dann insgesamt zu 25 zum Gewerbeertrag hinzuzurechnen sind Weblinks BearbeitenEuGH Rs C 294 97 Eurowings Belege Bearbeiten Rechtsprechung C 294 97 dejure org In dejure org Abgerufen am 3 September 2015 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eurowings Entscheidung amp oldid 229697221