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Die Verordnung EG Nr 2257 94 war eine Verordnung der EU Kommission die die Eigenschaften und Klassifizierungen eingefuhrter Bananen rechtlich verbindlich beschreibt Dieser Norm entsprechende Bananen wurden scherzhaft auch als Eurobananen bezeichnet Am 8 Januar 2012 ist die Verordnung ausser Kraft gesetzt und durch die Durchfuhrungsverordnung EU Nr 1333 2011 ersetzt worden 1 Verordnung EG Nr 2257 94Titel Verordnung EG Nr 2257 94 der Kommission vom 16 September 1994 zur Festsetzung von Qualitatsnormen fur BananenBezeichnung nicht amtlich BananenverordnungGeltungsbereich EWRRechtsmaterie Wirtschaftsrecht LebensmittelrechtGrundlage Verordnung EWG Nr 404 93 in der Fassung der Verordnung EG Nr 3518 93 insbesondere auf Art 4Anzuwenden ab 1 Januar 1995Letzte Anderung durch Verordnung EG Nr 228 2006Inkrafttreten derletzten Anderung 17 Februar 2006Ersetzt durch Durchfuhrungsverordnung EU Nr 1333 2011Ausserkrafttreten 8 Januar 2012Fundstelle ABl L 245 20 September 1994 S 6 10Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist ausser Kraft getreten Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Bestimmungen 1 1 Grosse 1 2 Zustand 1 3 Verpackung und Aufmachung 1 4 Ausnahmen 2 Uberprufung der Kriterien 3 Kritik 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseBestimmungen BearbeitenZiel der Verordnung EG Nr 2257 94 war es die Bestimmungen der einzelnen Mitgliedsstaaten der Europaischen Union fur Importbananen zu vereinheitlichen und einen Mindeststandard einzufuhren um die Qualitat und den reibungslosen Transport der Fruchte zu gewahrleisten Grosse Bearbeiten Laut der Verordnung mussten Bananen die in die EU eingefuhrt wurden sowie innerhalb der EU produzierte Bananen eine Lange von mindestens 14 cm und eine Dicke von mindestens 27 mm besitzen Zustand Bearbeiten Sie mussten ausserdem unbeschadigt sein intakte Schale keine Druckstellen kein Schimmel kein abgeknickter Stiel etc durften nicht gereift sein grune Farbe der Schale und mussten frei von Missbildungen oder unnormalem Wuchs sein Die so genannten Bananenhande oder Cluster mehrere Fruchte an einem Stielstuck mussten uber ein unversehrtes Stuck Krone mit glatter Schnittstelle verfugen die die einzelnen Bananen zusammenhalt Ferner mussten die Bananen einen Reifegrad haben der es erlaubt sie zu transportieren und anschliessend fertig reifen zu lassen Bananen wurden entsprechend ihrer ausserlichen Eigenschaften in drei Klassen eingeteilt Bananen der Klasse Extra durften nur marginale Schaden aufweisen die nicht mehr als 1 cm betragen ausserdem mussten sie die fur ihre Sorte typischen Merkmale aufweisen Die Klasse I umfasste Bananen mit leichten oberflachlichen Schaden und Verformungen ansonsten aber typischen Merkmalen Unter Klasse II fielen schliesslich alle Bananen die die Kriterien der hoheren Klassen nicht erfullen jedoch ansonsten mit den Bestimmungen der Verordnung konform gehen Verpackung und Aufmachung Bearbeiten Die Bestimmungen sahen vor dass jeder Cluster mindestens vier Bananen besitzen muss Die Packungen mit den Clustern mussten ausserdem ausreichend gekennzeichnet werden hinsichtlich der Art des Produkts Herkunft Gewicht und Guteklasse Ausnahmen Bearbeiten Fur Bananen die in bestimmten Anbaugebieten innerhalb der EU wie auf Kreta oder Madeira erzeugt werden gab es Sonderregelungen Sie durften die zulassigen Mindestgrossen unterschreiten da die dort angebauten Bananen die Normgrosse in der Regel nicht erreichen Allerdings fallen sie dann automatisch unter Klasse II Mehlbananen Feigenbananen sowie Bananen die der industriellen Weiterverarbeitung dienen fielen nicht unter die Verordnung Uberprufung der Kriterien Bearbeiten nbsp Massgeblich fur die Erfullung der Verordnungskriterien mittlere 1 und aussere 2 Banane Das Messverfahren wurde dabei insofern vorgeschrieben als die Lange der Frucht uber ihre Aussenwolbung vom Stielansatz bis zum Blutenende gemessen und die Dicke der Frucht durch den Durchmesser in der Mitte der Frucht bestimmt wurde Massgeblich fur die Messung waren dabei die mittlere Banane der ausseren Reihe sowie die ausserste Frucht der ausseren Reihe Kritik BearbeitenHaufig wird die Verordnung in den Medien und in der Offentlichkeit als Beispiel fur uberbordende Burokratie und Regelungswahn in der EU herangezogen Dabei wird auch oft behauptet die EU schreibe den Krummungsgrad der importierten Banane vor Dieser wird jedoch in der Verordnung nicht erwahnt Nichttarifare Handelshemmnisse wie die Bananenverordnung werden auch oft als Benachteiligung von Nicht EU Staaten kritisiert weil sie den freien Handel mit auslandischen Anbietern erschweren Siehe auch BearbeitenEuropaische Bananenmarktordnung Verordnung EWG Nr 1677 88 Gurkenverordnung Weblinks BearbeitenVerordnung EG Nr 2257 94 Durchfuhrungsverordnung EU Nr 1333 2011 der KommissionEinzelnachweise Bearbeiten Verordnung EU Nr 1333 2011 abgerufen am 2 November 2022Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung EG Nr 2257 94 amp oldid 232743507