Der Estrichleger ist in Deutschland ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung.
Ausbildungsdauer und Struktur Bearbeiten
Die Ausbildungsdauer zum Estrichleger beträgt in der Regel drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule. Der Beruf ist Teil der Stufenausbildung in der Bauwirtschaft. Er stellt die zweite Stufe zum Ausbaufacharbeiter dar.
Arbeitsgebiete Bearbeiten
Estrichleger stellen Estriche aus verschiedenen Materialien her. Dazu bereiten sie den Untergrund vor, stellen Estrichmörtel her und verarbeiten ihn. Sie bringen schwimmende Estriche, Verbundestriche oder Estriche auf Trennschichten ein, tragen Kunstharzschichten auf und bauen Hohlraum- und Doppelböden ein. Weiterhin verlegen sie Oberböden aus Platten, Bahnen und Laminaten. Falls erforderlich bauen sie auch Dämmstoffe für den Wärme-, Kälte- und Schallschutz ein. Estrichleger arbeiten im Neubau und in der Sanierung.
Ausbildungsvergütung Bearbeiten
Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich häufig nach tarifvertraglichen Festlegungen. Der Bauindustrieverband Hamburg e. V. hat beispielsweise folgende Vergütungen vereinbart (Stand 2016):
- Ausbildungsjahr: 708 Euro
- Ausbildungsjahr: 1.088 Euro
- Ausbildungsjahr: 1.374 Euro
Weblinks Bearbeiten
- Ausbildungsprofil zum Estrichleger beim BiBB; abgerufen am 20. Oktober 2010.
- Informationen der Bundesfachgruppe Estrich zum Estrichleger des ZDB; abgerufen am 20. Oktober 2010.
- Estrichleger im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit
Einzelnachweise Bearbeiten
- gesetze-im-internet.de (PDF; 630 kB) Ausbildungsordnung der Bauwirtschaft auf juris; abgerufen am 20. Oktober 2010.
- kmk.org (PDF; 385 kB) Rahmenlehrpläne der KMK für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft; abgerufen am 20. Oktober 2010
- hk24.de (PDF; 117 kB) Information zur Ausbildungsvergütung in der Bauindustrie der Handelskammer Hamburg; abgerufen am 4. Dezember 2016