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Das Erziehungsregister ist Teil des Bundeszentralregisters das Entscheidungen und Anordnungen gegen eine Person nach dem Jugendstrafrecht enthalt Gesetzliche Grundlage ist das Bundeszentralregistergesetz BZRG In das Erziehungsregister werden die folgenden Entscheidungen und Anordnungen eingetragen Massnahmen nach 3 JGG Freispruch wegen mangelnder Reife und die Einstellung des Verfahrens aus diesem Grund Anordnung von Erziehungsmassregeln oder Zuchtmitteln wie etwa Sozialstunden oder Jugendarrest 9 bis 16 JGG Entscheidungen des Familien und Betreuungsgerichts nach 1666 Abs 1 1666a sowie 1837 Abs 4 BGB Absehen der Verfolgung nach 45 JGG Voraussetzungen nach 153 StPO erfullt Einstellung des Verfahrens durch den Richter 1 Auskunftsberechtigt sind die Strafgerichte Staatsanwaltschaften die Behorden des Justizvollzugs die Familien und Vormundschaftsgerichte die mit der Sorge um die Person betraut sind die Jugendamter die fur die Erteilung von Waffen und Sprengstofferlaubnissen zustandigen Behorden sowie die Gnadenbehorden 2 Samtliche Eintragungen werden mit der Vollendung des 24 Lebensjahrs entfernt wenn keine Freiheits Jugendstrafe oder ein Strafarrest in das Zentralregister eingetragen ist 3 Eintragungen in das Erziehungsregister mussen nicht offenbart werden 4 Weblinks BearbeitenGesetz uber das Zentralregister und das Erziehungsregister Bundeszentralregistergesetz BZRG Jugendgerichtsgesetz JGG Einzelnachweise Bearbeiten 60 BZRG Eintragungen in das Erziehungsregister 61 BZRG Auskunft aus dem Erziehungsregister 63 BZRG Entfernung von Eintragungen 64 BZRG Begrenzung von Offenbarungspflichten des BetroffenenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erziehungsregister amp oldid 221543005