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Beim Eisenbahnunfall von Bornitz einer Flankenfahrt am 25 Februar 1956 fuhr der als Rangierfahrt im Bahnhof Bornitz tatige Durchgangsguterzug Dg 7137 dem durchfahrenden D Zug D 94 von Dresden nach Leipzig in die Flanke Der Unfall auf dem Netz der Deutschen Reichsbahn forderte 48 Tote und 55 Verletzte Unfallablauf BearbeitenDer Unfall kann auf Verstosse gegen die Dienstvorschriften zuruckgefuhrt werden die moglicherweise in Verbindung mit widrigen Wetterumstanden diesen Unfall verursachten Die Sicht war an diesem Morgen infolge des Nebels sehr schlecht Der Nebel war vermutlich auch dafur verantwortlich dass die beiden Zuge Verspatung hatten Jedenfalls wurde beschlossen auf der damals eingleisigen Strecke die Kreuzung der beiden Zuge nicht in Riesa sondern im Bahnhof Bornitz auszufuhren Der Fahrdienstleiter der um 6 00 Uhr seinen Dienst angetreten hatte stimmte der Kreuzung zu und stellte dem Dg 7137 die ablenkende Fahrstrasse ins Gleis 1 Der Lokfuhrer des mit Vorspann verkehrenden Dg 7137 verschatzte sich und hielt rund 400 Meter vor dem Ausfahrsignal an Damit blockierte er einen Bahnubergang Der Dienststellenleiter der um 6 30 Uhr den Dienst antrat gab deswegen einem Weichenwarter den Auftrag den Dg 7137 zum ublichen Halteort vorziehen zu lassen Allerdings informierte er den Fahrdienstleiter erst danach welcher sich aber mit diesem vorschriftswidrigen Vorgehen einverstanden erklarte nur der Fahrdienstleiter ware berechtigt gewesen dem Weichenwarter fahrdienstliche Auftrage zu geben die dieser dann an den Lokfuhrer erteilt bzw ubermittelt Das Vorziehen alleine ware noch nicht Unfallausloser gewesen Da der Dg 7137 jedoch grenzzeichenfrei auf Gleis 1 stand war es dem Fahrdienstleiter moglich dessen Fahrstrasse aufzulosen den D 94 anzunehmen und diesem die Durchfahrt zu stellen Auch dies war ein Verstoss gegen die Dienstvorschrift da das Gleis 1 keine Schutzweiche besass und deshalb wahrend einer Durchfahrt im durchgehenden Hauptgleis keine Rangierbewegungen auf Gleis 1 stattfinden durften Solange die Rangierfahrt des Dg 7137 zugelassen und nicht als beendet gemeldet war hatte im Umkehrschluss keine Durchfahrt im durchgehenden Hauptgleis zugelassen werden durfen Dazu kam dass der Dg 7137 Muhe hatte die Bremsen zu losen und so einige Minuten vergingen bis die Vorspannlokomotive den Zug in Bewegung setzte Dieser Umstand liess den Fahrdienstleiter vermuten dass der Lokomotivfuhrer den unsachgemass erteilten Auftrag nicht ausfuhren wolle Allerdings fuhrte erst die Verkettung mit dem vermutlich sichtbedingten Uberfahren des Wartezeichens K11 zum Unfall Es konnte nie recht geklart werden ob der Lokomotivfuhrer des Dg 7137 sich verbremst oder das Signal schlichtweg zu spat gesehen hatte Die Folge jedoch war dass die Vorspannlok mit niedriger Geschwindigkeit 5 bis 10 km h dem in diesem Moment mit 50 bis 60 km h durchfahrenden D 94 auf der Einfahrweiche in die Flanke fuhr Im D 94 wurden dabei 43 Reisende getotet und weitere 55 Personen zum Teil schwer verletzt darunter der Lokomotivfuhrer der Vorspannlokomotive des Dg 7137 Gerichtsverfahren BearbeitenDie Hauptverhandlung welche schon Mitte 1956 am Leipziger Hauptgericht durchgefuhrt wurde sprach vier Haftstrafen aus So wurde der Dienststellenleiter als Hauptschuldiger mit funf Jahren Gefangnis bestraft da er sich in die Geschafte des Fahrdienstleiters einmischte und den verhangnisvollen Befehl durch einen Unbefugten ubermitteln liess Der Fahrdienstleiter wurde mit viereinhalb Jahren Gefangnis bestraft da er den Befehl nicht zurucknehmen liess und sich auch nicht vergewisserte dass die vorschriftswidrige Rangierfahrt unterblieb Der Lokomotivfuhrer wurde mit anderthalb Jahren Gefangnis bestraft da er eine Rangierfahrt ausfuhrte die mit einem Fahrdienstleiter abzusprechen und durch diesen zu beaufsichtigen war Auch habe er wissen mussen dass auf so einem kleinen Bahnhof Rangierfahrten wahrend der Durchfahrt eines anderen Zuges verboten seien Hier ist allerdings anzumerken dass der Lokomotivfuhrer wahrend der Verhandlungen und Urteilsverkundung nicht anwesend war da er sich immer noch in Spitalpflege befand Der Heizer der Vorspannlokomotive wurde zu einem Jahr Gefangnis verurteilt weil er von einer unbefugten Person dem Weichenwarter den Befehl entgegennahm und ihn dem Lokomotivfuhrer kommentarlos ausrichtete Quelle BearbeitenHans Joachim Ritzau Jurgen Hostel Die Katastrophenszenen der Gegenwart Eisenbahnunfalle in Deutschland Band 2 1983 Ritzau KG ISBN 3 921304 50 451 302719 13 176019 Koordinaten 51 18 9 8 N 13 10 33 7 O Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eisenbahnunfall von Bornitz amp oldid 238858759