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EUR 1 ist die Formular Bezeichnung fur eine Warenverkehrsbescheinigung welche im internationalen Handelswarenverkehr eingesetzt wird Die Anwendung dieses Formulars basiert auf der Anwendung diverser bi und multilateraler Abkommen innerhalb des paneuropaischen Praferenzsystems den Freihandelsabkommen also z B EU EFTA EU Mexiko EU Israel u v a Die EUR 1 wird auch als Ursprungszeugnis im aussenwirtschaftsrechtlichen Sinne anerkannt Inhaltsverzeichnis 1 Anwendung 2 Ausnahmen 3 Lieferantenerklarung 4 Siehe auch 5 WeblinksAnwendung BearbeitenIn den Freihandelsabkommen werden Waren definiert welche zu tieferen Zollsatzen oder auch ganzlich zollfrei eingefuhrt werden konnen unter der Bedingung dass sie in einem Vertragsland vollstandig hergestellt wurden oder so weit bearbeitet wurden dass sie den Ursprungsprodukten gleichgestellt werden durfen Dazu gibt es von den Zollverwaltungen sehr umfangreiche und detaillierte Vorschriften je Produktgruppe ab wie viel Prozent der Bearbeitung diese Gleichstellung gilt Um bei einer Zollabfertigung den Ursprung nachzuweisen und so vom ermassigten Praferenzzollsatz profitieren zu konnen muss der zustandigen Behorde Zollverwaltung eine Warenverkehrsbescheinigung kurz EUR 1 ubergeben werden in welcher der Hersteller den Ursprung der Waren bescheinigt Ausnahmen BearbeitenAnstelle einer Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 kann vom Hersteller oder Versender der Waren auch eine Ursprungserklarung UE auf der Handels Rechnung vermerkt werden Der exakte und absolut einzuhaltende Wortlaut ist je Land vorgeschrieben Allerdings gilt dies nur bis zu einer Wertgrenze von 6 000 Euro oder 10 300 CHF es sei denn es handelt sich um einen in seinem Land bei der zustandigen Behorde normalerweise die Zollverwaltung eingetragenen Versender ermachtigter Ausfuhrer Der ermachtigte Ausfuhrer kann auch Warensendungen mit einer hoheren Wertgrenze ohne das EUR 1 Formular versenden und versieht die Handels Rechnung lediglich wieder mit einer im Wortlaut vorgeschriebenen Ursprungserklarung UE Diese Moglichkeiten bestehen nur wenn sie in den jeweiligen Abkommen auch erwahnt ist Lieferantenerklarung BearbeitenDer Aussteller einer Warenverkehrsbescheinigung oder einer Ursprungserklarung muss in der Lage sein die Ursprungseigenschaften der Waren bei einer allfalligen Nachkontrolle nachzuweisen Dies geschieht bei eigener Herstellung nach den Kriterien der Verarbeitungsliste oder bei Handelsware mit Hilfe einer so genannten Lieferantenerklarung Siehe auch BearbeitenForm AWeblinks BearbeitenWarenursprung und Praferenzen online Die deutsche Zollverwaltung www zoll de Abgerufen von https de wikipedia org w index php title EUR 1 amp oldid 220241213