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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Als Handelspraferenz bezeichnet man im Rahmen der Aussenhandelspolitik Handelsvorzuge z B in Form niedrigerer Zolle die ein Land bestimmten anderen Landern gewahrt Im Rahmen der WTO werden die Moglichkeiten einzelnen Staaten oder Integrationssystemen solche Vorzuge zu gewahren durch das Meistbegunstigungsprinzip stark begrenzt Allerdings werden im Rahmen der WTO bestimmte Handelspraferenzen gegenuber Entwicklungslandern gefordert Inhaltsverzeichnis 1 Zollpraferenzen im Rahmen des Welthandelssystems 1 1 Anfange 1 2 UNCTAD II 1 3 APS ab 1971 1 4 Ziele 1 5 Zukunft 2 Handelspraferenzen der Europaischen Gemeinschaft 3 Siehe auch 4 Literatur 5 WeblinksZollpraferenzen im Rahmen des Welthandelssystems BearbeitenAuf der Ebene des GATT wird dem Verhaltnis zwischen Handel und Entwicklung ein besonderer Teil namlich der Teil IV dieses Vertragswerkes gewidmet Ziel des Teils IV ist es einen rechtlichen Rahmen fur die angestrebte Ausdehnung des Handels mit und zwischen Entwicklungslandern zu schaffen der zur wirtschaftlichen Entwicklung dieser Lander beitragt Anfange Bearbeiten Bereits im Jahre 1964 forderten mehrere Entwicklungslander bei der Bearbeitung des Teils IV des GATT eine Anderung von Art I um Praferenzen zugunsten der Dritten Welt zu ermoglichen Hervorzuheben ist das Engagement des damaligen argentinischen Generalsekretars der Welthandelskonferenz UNCTAD Raul Prebisch der sich diesen Forderungen anschloss Aus der Sicht der Entwicklungslander als besonders problematisch erwies sich diese Norm des Welthandelssystems weil sie das Kardinalprinzip der Meistbegunstigung als Teil des Nichtdiskriminierungsgrundsatzes vertraglich verankerte Nach dem Prinzip der Meistbegunstigung dem Art I GATT zugrunde liegt ist ein Mitgliedsstaat verpflichtet jeden einem Dritten zugestandenen Vorteil bezuglich Marktzugang oder Behandlung auf dem Markt unverzuglich und ohne weitere Bedingungen den gleichartigen Produkten aus allen anderen Mitgliedstaaten zugutekommen zu lassen UNCTAD II Bearbeiten Auf der UNCTAD II in Neu Delhi im Jahr 1968 wurde die Resolution 21 II zur Einfuhrung eines allseits annehmbaren und allgemeinen Systems nicht gegenseitiger nicht diskriminierender Praferenzen das fur Entwicklungslander vorteilhaft ist beschlossen wodurch den Vorschlagen der Genfer UNCTAD I 1964 weitgehend zugestimmt wurde Wahrend der Genfer UNCTAD I war namlich das Achte Allgemeine Prinzip formuliert worden wonach trotz Anerkennung der Relevanz des Prinzips der Meistbegunstigung eine bevorzugte Behandlung der Entwicklungslander in den Handelsbeziehungen mit Industrielandern unter Beschrankung der Reziprozitat befurwortet wurde Die Resolution 21 II ebnete den Weg fur das Zustandekommen eines Ubereinkommens zur Einfuhrung eines Systems Allgemeiner Zollpraferenzen APS durch die Entscheidung vom 25 Juni 1971 im GATT wodurch die gewahrenden Staaten zunachst eine Befreiung des Reziprozitatsgebots fur die Dauer von zehn Jahren erreichten Bei der Schaffung einer Ausnahme der Meistbegunstigungsklausel gemass Art I des GATT ohne vertragliche Grundlage sahen sich die Befurworter der Praferenzen darunter die EWG jedoch damals mit dem Problem der Vereinbarkeit dieses Systems mit dem GATT konfrontiert wobei drei Alternativlosungen zur Verfugung standen 1 die Gewahrung von Ausnahmenbewilligungen uber Waivers 2 die Anderung des Vertragswerkes uber ein Amendment und 3 die Erlaubnis uber eine einstimmige Erklarung unanimous declaration Das GATT entschied sich vorerst fur die Losung des Praferenzproblems uber die Gewahrung eines Waivers wobei das Vorgehen Australiens von entscheidender Bedeutung war da dieser Staat bereits seit 1966 als erster einigen Entwicklungslandern Zollpraferenzen aufgrund einer auf Art XXV GATT gestutzten Ausnahmebewilligung anbot Art XXV par 5 GATT versucht die Integritat des Abkommens mit seinem multilateralen Charakter dadurch zu erhalten dass er sich auf die vorubergehende Aussetzung bestimmter Rechte und Pflichten in Abkommen zwischen Staaten beschrankt Durch den Waiver wird die Vereinbarkeit eines besonderen Verhaltens mit den allgemeinen Zielen des GATT zum Ausdruck gebracht Es bedeutet einen ausdrucklichen Verzicht bestimmter Vertragsparteien darauf sich auf Rechte zu berufen die sie aus anderen Vertragsbestimmungen herleiten konnten Die damaligen Praferenzsysteme hatten noch vorubergehenden Charakter da die ihnen als Grundlage dienenden GATT Waiver der jahrlichen Kontrolle durch die Vertragsparteien unterworfen wurden APS ab 1971 Bearbeiten Die Europaische Wirtschaftsgemeinschaft fuhrte ihr APS 1971 als eine der ersten ein gefolgt von anderen Industrielandern Dem schlossen sich die USA im Jahr 1977 als letzte an Eine Verlangerung der Ausnahmebewilligung auf weitere zehn Jahre war nicht notwendig da den Vertragsparteien am 28 November 1979 zum Abschluss der in den Jahren 1973 bis 1979 gefuhrten Tokio Runde ein Durchbruch mit einer Entscheidung gelang die den Titel Differential and More Favourable Treatment Reciprocity and Fuller Participation of Developing Countries trug und gemass ihrem Paragraphen 2 lit a weiterhin die Derogation vom Meistbegunstigungsprinzip im Rahmen des APS gestattete Diese Entscheidung die auch unter der Bezeichnung enabling clause bekannt ist gilt als die permanente rechtliche Grundlage fur eine begunstigte Behandlung im Rahmen des GATT Die enabling clause stellt im Ergebnis eine Ausnahme vom Zwang zur Gleichbehandlung und Reziprozitat zugunsten der Entwicklungslander dar so dass die Mitglieder des GATT die nicht zu diesem Kreis von Staaten gehoren nicht die Gewahrung gleicher Praferenzen verlangen konnen Die Ministerielle Deklaration vom 29 November 1982 schliesst eine Entscheidung und einen Annex uber Normen und Aktivitaten des GATT in Bezug auf Entwicklungslander ein in dem die Vertragsparteien u a dem Komitee fur Handel und Entwicklung die Hauptverantwortung fur die Uberwachung der Anwendung der enabling clause ubertrugen um die Objektivitat und Transparenz der APS Schemata zu gewahrleisten Ziele Bearbeiten Mit der zeitweiligen Gewahrung von Handelsvorteilen wurden folgende Ziele angestrebt eine Erhohung der Exporterlose der Entwicklungslander durch die Diversifizierung der Exportprodukte die Forderung der Industrialisierung und eine Beschleunigung des wirtschaftlichen Wachstums der Entwicklungslander Diese Ziele sollten dadurch erreicht werden dass die Einfuhr von gewerblichen Halb und Fertigwaren sowie von bestimmten Verarbeitungserzeugnissen nicht jedoch von Rohstoffen und landwirtschaftlichen Grunderzeugnissen begunstigt werden sollte Ferner musste das APS sicherstellen dass die begunstigten Waren ihren Ursprung in Entwicklungslandern haben Zukunft Bearbeiten Langfristig durften Handelspraferenzen an Bedeutung verlieren da die heutigen Handelshemmnisse nicht tarifarer Art sondern haufig in Form von Verwaltungsvorschriften auftreten welche die Hygiene und die Qualitat von Produkten betreffen Hinzu kommt die Absenkung der Zolltarife durch die zunehmende Liberalisierung des Welthandels dank der WTO die den Mitgliedstaaten keinen Spielraum mehr fur die Gewahrung von Zollpraferenzen lassen Handelspraferenzen der Europaischen Gemeinschaft BearbeitenHeutzutage stellt das APS eines der wichtigsten Instrumente der EG im Handel mit Entwicklungslandern dar Es ist auf die unterschiedlichen Bedurfnisse dieser Staaten zugeschnitten Fur Lander die vom Drogenproblem besonders betroffen sind wie die Mitgliedstaaten der Andengemeinschaft oder Pakistan gibt es Sonderregelungen die unterstutzende Wirkung haben Ihre Gewahrung hangt jedoch von der Einhaltung der Prinzipien der Demokratie und der Menschenrechte ab und kann im Falle einer Verletzung wieder zuruckgenommen werden In diesem Fall unterscheidet man Massnahmen mit Sanktionscharakter einerseits und Anreizen andererseits Fur die Uberwachung der Einhaltung dieser Bedingungen ist die Europaische Kommission Generaldirektion Handel mit Sitz in Brussel zustandig Das APS der EG wird regelmassig in Zeitabstanden von etwa funf Jahren reformiert und in Form von Gemeinschaftsverordnungen erlassen Siehe auch BearbeitenPraferenzzollsatzLiteratur BearbeitenWerner Miguel Kuhn Die Andengemeinschaft Juristische Aspekte der internationalen Beziehungen zwischen der Europaischen Union und lateinamerikanischen Integrationssystemen im Zeitalter des neuen Regionalismus Berichte aus der Rechtswissenschaft Shaker Verlag Aachen 2003 ISBN 3 8322 2102 6 Zugl Kiel Univ Diss 2003 Weblinks BearbeitenUberblicksseite der EU engl Warenursprung und Praferenzen online zoll de Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Handelspraferenz amp oldid 233933080