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Als Drittes Eisenbahnpaket wird eine Reihe von Verordnungen der Europaischen Gemeinschaft zum europaischen Eisenbahnrecht bezeichnet die im September 2007 vom Europaischen Parlament verabschiedet wurden Es sieht u a die vollstandige Marktoffnung im grenzuberschreitenden Verkehr Verbesserungen im Bereich der Fahrgastrechte und Mindestanforderungen an die Qualifikation von Triebfahrzeugfuhrern vor Inhaltsverzeichnis 1 Regelungen 1 1 Richtlinie 2007 58 EG Offnung des grenzuberschreitenden Personenverkehrs 1 2 Richtlinie 2007 59 EG Regelungen fur Triebfahrzeugfuhrer 1 3 VO EG 1370 2007 Offentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Strasse 1 4 VO EG 1371 2007 Rechte und Pflichten der Fahrgaste im Eisenbahnverkehr 2 Geschichte 3 Siehe auch 4 Einzelnachweise 5 WeblinksRegelungen BearbeitenRichtlinie 2007 58 EG Offnung des grenzuberschreitenden Personenverkehrs Bearbeiten Das Dritte Eisenbahnpaket erganzt mit der Richtlinie 2007 58 EG die Bestimmungen uber die Marktoffnung fur den grenzuberschreitenden Personenverkehrs inklusive der Kabotage dem Bedienen innerstaatlicher Halte Voraussetzung fur den Zugang ist jedoch dass der Hauptzweck des Personenverkehrs tatsachlich grenzuberschreitend ist Daruber entscheidet der Regulator Bis 2010 ist der Zugang zu grenzuberschreitendem Personenverkehr nur internationalen Gruppierungen Art 8 1 RL 91 440 EWG garantiert Die Offnung des grenzuberschreitenden Eisenbahnverkehrs ist in den Richtlinien 91 440 1 und 2001 14 EG festgeschrieben Dieser Zugang erfahrt zwei Einschrankungen Der freie Zugang zum grenzuberschreitenden Personenverkehr ist erst bis 2012 zu gewahren wenn der Anteil des grenzuberschreitenden Verkehrs mehr als 50 der Gesamtleistung des Personenverkehrs in diesem Mitgliedstaat ausmacht eine Regelung die nur auf ganz kleine Mitgliedstaaten zutrifft Die bedeutendere Einschrankung ist Ohne Zeitbeschrankung darf die Bedienung von Halten eingeschrankt werden wenn diese das wirtschaftliche Gleichgewicht einer gemeinwirtschaftlichen Leistung im Nah Vorort und Regionalverkehr gefahrden wurden ein Verweis auf die ebenso gerade neu beschlossene PSO Verordnung 2 in der die Vergabe dieser gemeinwirtschaftlichen Leistungen geregelt ist Ob eine Einschrankung gerechtfertigt ist und in welcher Form entscheidet der Regulator Die Regelung ist Ergebnis eines Kompromisses und birgt juristische Unsicherheiten insbesondere als die Trassenvergabe und die Bedienung der Halte unterschiedlich geregelt sind So kann es sein dass ein wettbewerblicher Betreiber eine Trasse gewinnt aber die Bahnhofe nicht bedienen darf um einen gemeinwirtschaftlichen Verkehr nicht aus dem wirtschaftlichen Gleichgewicht zu bringen Genau jener konnte aber bei der Trassenvergabe unterlegen sein und seinen Verkehr gar nicht bedienen konnen Richtlinie 2007 59 EG Regelungen fur Triebfahrzeugfuhrer Bearbeiten Die Richtlinie 2007 59 EG uber die Zertifizierung von Triebfahrzeugfuhrern trifft eine Reihe von Regelungen zum Einsatz und zur Zertifizierung von Triebfahrzeugfuhrern Dabei werden die in einem Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnisse von den anderen Mitgliedstaaten anerkannt Voraussetzung ist ein Mindestalter von 20 Jahren ab 18 Jahren kann ein rein national gultiger Fuhrerschein erteilt werden Eine weitere Voraussetzung fur die Erteilung eines auf auslandischen Netzen gultigen Fuhrerscheins ist eine mindestens neunjahrige Schulausbildung und der Nachweis entsprechender Sprachkenntnisse 3 VO EG 1370 2007 Offentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Strasse Bearbeiten Die Verordnung EU Nr 1370 2007 4 uber offentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Strasse ist am 3 Dezember 2009 in Kraft getreten Ziel der Verordnung ist es den Wettbewerbsgedanken im offentlich bestellten Verkehr zu starken Die Verordnung enthalt Regelungen nach denen offentliche Verkehrsdienste grundsatzlich im Rahmen einer Ausschreibung vergeben werden sollen Jedoch erlauben diverse Ausnahmetatbestande auch eine Direktvergabe an Unternehmen VO EG 1371 2007 Rechte und Pflichten der Fahrgaste im Eisenbahnverkehr Bearbeiten Eine neue Fahrgastrechteverordnung EG 1371 2007 die Ende 2009 in Kraft trat sah eine Starkung der Fahrgastrechte vor Die Verordnung umfasst Regelungen fur die Haftung der Eisenbahnverkehrsunternehmen EVUs fur Fahrgaste und deren Gepack verbindliche Entschadigungen bei grosseren Verspatungen die Beforderung von mobilitatseingeschrankten Menschen sowie die von den EVUs bereitzustellenden Informationen 3 Entgegen der ursprunglichen Planung die nur eine Regelung fur den grenzuberschreitenden Verkehr vorsah wird die Verordnung auch im Binnenverkehr der Mitgliedstaaten gelten Die EU Mitglieder haben jedoch die Moglichkeit den nationalen Fernverkehr fur bis zu 15 Jahre von dieser Regelung auszunehmen Daruber hinaus kann der Stadt Vorort und Regionalverkehr unbegrenzt von der Regelung ausgenommen werden 3 EVUs mussen Fahrgaste uber die ihre Rechte gemass dem Verordnungspaket informieren Die Unternehmen mussen daruber hinaus u a Angaben uber Fahrplane Bedingungen der Fahrt sowie zur kurzesten Fahrzeit und dem gunstigsten Fahrpreis machen Weitere Informationen sind zur Zuganglichkeit und Zugangsbedingungen fur mobilitatseingeschrankte Menschen und zur Fahrradmitnahme zu machen Auch uber vorhersehbare Verspatungen und Betriebsstorungen ist zukunftig verpflichtend zu informieren ebenso wie zu Beschwerdeverfahren und zur Verfahrensweise bei Gepackverlust 3 Die Verordnung EG Nr 1371 2007 wurde zum 7 Juni 2023 aufgehoben Seitdem gilt die neue Verordnung EU 2021 782 gemass der unter anderem die Eisenbahnunternehmen keine Entschadigungen bei hoherer Gewalt mehr zahlen mussen Geschichte BearbeitenDas Europaische Parlament verabschiedete das Dritte Eisenbahnpaket am 25 September 2007 3 Siehe auch BearbeitenEisenbahnneuordnungsgesetz Erstes Eisenbahnpaket Zweites Eisenbahnpaket Viertes EisenbahnpaketEinzelnachweise Bearbeiten Richtlinie 91 440 EWG Verordnung EG Nr 1370 2007 a b c d e EP verabschiedet 3 Eisenbahnpaket 1 2 Vorlage Toter Link www eurailpress de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis In Eurailpress vom 28 September 2007 Verordnung EG Nr 1370 2007Weblinks BearbeitenEuropaische Kommission Eisenbahnverkehr und Interoperabilitat Mitteilung der Kommission vom 3 Marz 2004 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Drittes Eisenbahnpaket amp oldid 236212886