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Ein Disziplinarhof ist eine zur Entscheidung von Disziplinarsachen beauftragte Behorde Im Deutschen Reich von 1873 bis 1937 eine zweitinstanzliche Behorde fur Disziplinarsachen in Leipzig siehe Reichsdisziplinarhof in Preussen eine zur Entscheidung von Disziplinarsachen der vom Konig oder von den Ministern angestellten Beamten eingesetzte Behorde in Berlin siehe Disziplinarhof Preussen in Sachsen ein zweitinstanzliches Gericht in Beamten Disziplinarsachen siehe Disziplinarhof Sachsen in der Bundesrepublik Deutschland der Bundesdisziplinarhof abgelost durch das Bundesdisziplinargericht der Disziplinarhof der Evangelischen Kirche in DeutschlandDies ist eine Begriffsklarungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Disziplinarhof amp oldid 215047190