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Distriktsgemeinde ist die Bezeichnung fur ein Konzept einer uber die Belange der einzelnen Gemeinde hinausgehenden kommunalen Selbstverwaltung im Konigreich Bayern Geschichte BearbeitenMit dem bayerischen Gemeindeedikt von 1818 wurde bereits die Moglichkeit geschaffen von Seiten des Staates fur einen benannten Zweck Distriktsgemeinden zu schaffen Sie waren nicht rechtsfahig und wurden nach Erreichen ihres Zwecks wieder aufgelost 1 1852 schuf das Konigreich Bayern mit dem Distriktsratsgesetz vom 28 Mai 1852 sogenannte Distriktsgemeinden mit denen in Bayern erstmals zumindest ansatzweise das Prinzip der uber die Gemeinde hinausgehenden kommunalen Selbstverwaltung realisiert wurde Diese Distriktsgemeinden regelten uberortliche Angelegenheiten wie zum Beispiel den uberortlichen Strassenbau Fur jeden Landgerichtsbezirk gab es einen Distriktsrat Diese Distriktsgemeinden blieben auch nach der Schaffung der Bezirksamter 1862 bestehen 1919 wurden die Distriktsgemeinden durch die raumlich mit den Bezirksamtern deckungsgleichen und in ihrer Stellung als Selbstverwaltungsorgane deutlich gestarkten Bezirke heute Landkreise ersetzt 2 Einzelnachweise Bearbeiten Fritz Achim Baumann Die allgemeine untere staatliche Verwaltungsbehorde im Landkreis Duncker amp Humblot 1967 google de abgerufen am 4 April 2022 Carl Pohl Die rechtsrheinischen Gemeinden und die Gemeindeverbande Gemeindeordnung Distrikts und Landratsgesetz Walter de Gruyter GmbH amp Co KG 2020 ISBN 978 3 11 236164 1 google com abgerufen am 3 April 2022 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Distriktsgemeinde amp oldid 221783939