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Deichselrecht war im deutschen Rechtswesen ein Gesetz womit der Besitzer einer Kutsche das Recht bekam die Deichsel bei an der Grundstucksgrenze gelegenen Schuppen oder Scheunen durch eine in der Wand angebrachte Offnung das Deichselloch auf des Nachbars Grundstuck oder Garten reichen zu lassen Dafur hatte der Belastete gewohnlich das Recht an der Wand des jenseitigen Gebaudes unter dem Schutz der Bedachung seine Rader Leitern und andere Geratschaften aufzustellen oder aufzuhangen und ins Trockene zu bringen Auch das Trinkgeld fur Fuhrknechte wurde Deichselrecht genannt Siehe auch BearbeitenDienstbarkeit Servitut Weblinks BearbeitenArtikel Deichselrecht im Deutschen Rechtsworterbuch mit Quellenangaben Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations Lexikon 4 Auflage von 1888 bis 1890 Bitte entferne diesen Hinweis nur wenn du den Artikel so weit uberarbeitet hast dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt dies belegt ist und er den heutigen sprachlichen Anforderungen genugt Um danach auf den Meyers Artikel zu verweisen kannst du Meyers Online Band Seite benutzen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Deichselrecht amp oldid 232417099