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Das Internationale Protokoll uber die biologische Sicherheit nach dem letzten Verhandlungsort Cartagena Kolumbien kurz Cartagena Protokoll genannt ist ein am 11 September 2003 in Kraft getretenes internationales Folgeabkommen der UN Konvention uber biologische Vielfalt Es regelt erstmals volkerrechtlich bindend den grenzuberschreitenden Transport die Handhabung und den Umgang mit gentechnisch veranderten Organismen Darin sind Massnahmen vorgesehen um die genetischen Ressourcen vor moglichen Gefahren zu schutzen die mit der Freisetzung gentechnisch veranderter Organismen verbunden sein konnen 2010 wurde es durch das Nagoya Protokoll unter anderem mit den Aichi Zielen erganzt Inhaltsverzeichnis 1 Kernpunkte 2 Ratifizierungsprozess 3 Verhaltnis zu WTO Abkommen 4 Uberblick aller Treffen 5 Kritik 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseKernpunkte BearbeitenDie Kernpunkte des Protokolls uber die Biologische Sicherheit sind 1 Wenn lebende gentechnisch veranderte Organismen in ein anderes Land exportiert werden sollen um dort in die Umwelt freigesetzt zu werden ist ein bestimmtes Informations und Entscheidungsverfahren einzuhalten Advanced Informed Agreement Procedure Das Ausfuhrland ist verpflichtet dem Empfangerland alle Informationen zuganglich zu machen die fur eine Sicherheitsbewertung erforderlich sind Dieses kann die Einfuhr verbieten wenn plausible Zweifel an der Sicherheit fur Umwelt biologische Vielfalt und menschliche Gesundheit bestehen Anders als bei den Welthandelsabkommen ist keine fundierte wissenschaftliche Beweisfuhrung notwendig um ein Verbot zu begrunden Das Protokoll erlaubt es den Staaten somit aus Vorsorge Importverbote zu verhangen Beim Handel mit gentechnisch veranderten Organismen die wie z B Sojabohnen oder Mais im Einfuhrland sofort zu Lebens und Futtermitteln verarbeitet werden gilt dieses Verfahren nicht Die ausfuhrenden Staaten verpflichten sich alle sicherheitsrelevanten Informationen einer internationalen Clearing stelle zuganglich zu machen Einfuhrlander konnen bei Bedarf auf diese zuruckgreifen Beim Handel mit GVOs mit der Absicht der Freisetzung ist grundsatzlich die Zustimmung des Einfuhrlandes erforderlich nicht jedoch bei der Ausfuhr von GVO Produkten wenn eine Freisetzung nicht vorgesehen ist Das ausfuhrende Land ist dafur verantwortlich dass dem Empfangerland alle sicherheitsrelevanten Informationen und Erkenntnisse zur Verfugung stehen Ratifizierungsprozess BearbeitenDie Aushandlung eines Protokolls uber die biologische Sicherheit wurde bereits 1995 von den damals 170 Mitgliedstaaten der UN Konvention uber biologische Vielfalt beschlossen Eine entsprechende Konferenz der Vertragsstaaten wurde 1999 im kolumbianischen Cartagena begonnen und 2000 in Montreal verabschiedet 2003 wurde es mit der Ratifizierung durch 50 Staaten rechtskraftig Inzwischen haben 159 Staaten und die Europaische Union das Protokoll anerkannt Nicht zu den Unterzeichnern zahlen einige Lander mit hohen Agrarexporten wie USA und Australien Weitere Weltagrarexporteure die das Cartagena Protokoll zwar unterzeichnet jedoch nicht ratifiziert haben sind Argentinien und Kanada 2 166 haben es bereits ratifiziert dazu gehoren neben Deutschland nahezu alle EU Staaten Vereinbart wurde ebenfalls die Abhaltung regelmassiger Folgekonferenzen die sich mit der Umsetzung des Protokolls befassen Die erste dieser Konferenzen fand 2004 in Kuala Lumpur statt wo die Errichtung einer Clearingstelle fur biologische Sicherheit sowie Fragen zum Haftungsrecht und zur Dokumentation grenzuberschreitender Lieferungen in Frage kommender Organismen beschlossen wurde Die Clearingstelle soll dabei Zugang zu allen nationalen und transnationalen gentechnisch relevanten Daten erhalten Verhaltnis zu WTO Abkommen BearbeitenDas Cartagena Protokoll wurde von Juristen als verworren schlecht entworfen unvollstandig und ohne Referenz zu den WTO Abkommen bezeichnet Es konne nicht sicherstellen dass seine Provisionen nicht dazu verwendet werden willkurliche und ungerechtfertigt diskriminierende Einschrankungen des internationalen Handels vorzunehmen 3 4 Uberblick aller Treffen BearbeitenCOP MOP 1 23 27 Februar 2004 Kuala Lumpur Malaysia COP MOP 2 30 Mai 3 Juni 2005 Montreal Kanada COP MOP 3 13 17 Marz 2006 Curitiba Brasilien COP MOP 4 12 16 Mai 2008 Bonn Deutschland COP MOP 5 11 15 Oktober 2010 Nagoya Japan COP MOP 6 01 05 Oktober 2012 Hyderabad Indien COP MOP 7 29 September 3 Oktober 2014 Pyeongchang Korea 5 Kritik BearbeitenDas Protokoll wurde von dem Biologen Willy de Greef von der Universitat Gent kritisiert da es eine ernsthafte Bedrohung fur die Anstrengungen der offentlichen Forschung darstelle nachhaltige Beitrage zur Ernahrungssicherheit und Gesundheitsversorgung in Entwicklungslandern zu leisten Das Protokoll sei ein Versuch des Verbots der Grunen Gentechnik unter anderem Namen Beispielsweise erschwere es die Verbreitung des Goldenen Reis Kritisiert wurde dass bei der ersten Verhandlungsrunde keine Vertreter der seriosen Wissenschaft anwesend waren aber uber 100 Vertreter von Nichtregierungsorganisationen die eine wissenschafts und technologiefeindliche Agenda vertreten wurden Von uber 20 Prasentationen zur Agrogentechnik habe sich keine einzige mit ihrem Nutzen und Potenzial auseinandergesetzt 6 Eine Kernempfehlung einer von der papstlichen Akademie der Wissenschaften im Mai 2009 einberufenen Expertenrunde lautet die Grune Gentechnik von exzessiver und unwissenschaftlicher Regulierung zu befreien Insbesondere spricht sie sich fur eine Revision des Cartagena Protokolls aus das europaisch gepragte Regulierung in Entwicklungslander exportiere 7 Literatur BearbeitenChristoph Bail Robert Falkner Helen Marquard The Cartagena Protocol on Biosafety Reconciling Trade in Biotechnology With Environment and Development Earthscan 2002 ISBN 1 85383 840 3 Weblinks BearbeitenThe Cartagena Protocol on Biosafety Convention on Biodiversity Thema Cartagena Protokoll Biosicherheit de Cartagena Protokoll Umweltbundesamt Einzelnachweise Bearbeiten Das Cartagena Protokoll uber die Biologische Sicherheit 13 Oktober 2010 auf Transgen de treaties un org Cartagena Protocol on Biosafety to the Convention on Biological Diversity Status as at 17 10 2013 05 08 44 EDT Memento vom 17 Oktober 2013 im Internet Archive Asif H Qureshi The Cartagena Protocol on biosafety and the WTO Co existence or incoherence Memento vom 4 Marz 2016 im Internet Archive PDF 1 26 MB englisch In International and Comparative Law Quarterly Vol 49 2000 S 835 855 B Eggers R Mackenzie The Cartagena Protocol on biosafety In Journal of International Economic Law Vol 3 2000 S 525 543 Meetings of the COP MOP bei bch cbd int abgerufen am 21 November 2015 Willy De Greef The Cartagena Protocol and the future of agbiotech In Nature Biotechnology Band 22 Nr 7 2004 ISSN 1546 1696 S 811 812 doi 10 1038 nbt0704 811 archive org PDF Anna Meldolesi Vatican panel backs GMOs In Nature Biotechnology Band 29 Nr 1 2011 ISSN 1546 1696 S 11 11 doi 10 1038 nbt0111 11 Normdaten Werk GND 4788492 7 lobid OGND AKS LCCN no2003083576 VIAF 184933213 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Cartagena Protokoll amp oldid 235863094