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Als Buy out engl Buyout Ausverkauf bezeichnet man einen Vertrag mit dem ein Urheber alle Rechte an seinem Werk abtritt so dass er grundsatzlich bei kunftigen Verwertungen neben dem pauschal vereinbarten Honorar keine weitere Gewinnbeteiligung mehr zu erwarten hat 1 Ein Total Buyout kann sogar die Einraumung von Nutzungsrechten fur derzeit noch unbekannte Nutzungsarten explizit mit einschliessen 2 Betroffen sind von solchen Rechtseinraumungen alle Bereiche der Medienproduktion 3 wie Radio Fernsehen Film Neue Medien 4 Werbung 5 Fotografie oder Verlage Von praktischem Vorteil ist dass eine Auseinandersetzungen uber einzelne urheberrechtliche Freigaben entbehrlich werden 6 Im Industriestandard der Werbebranche definieren Buyout Vertrage die Nutzung vorab z B bzgl Ort Anzahl Format und Zeitraum der Ausstrahlung von Werbespots und kampagnen 7 Buy outs sind zu einem alltaglichen Begriff in der Werbeindustrie geworden welche im Jahre 2013 allein im Vereinigten Konigreich UK ein Investitionsvolumen von 17 8 Milliarden umfasste 8 Buy out ist international der Uberbegriff fur die Entlohnung von Nutzungsrechten zu exklusiven Bedingungen 9 Jedoch haben einige Lander unterschiedliche Definitionen dieser umfassenden Rechteubertragung die in Grossbritannien Royalty und in den USA Residual oder Usage Fee genannt wird Obschon z B in der Werbebranche bei weltweiten Werbekampagnen von World Wide Buy outs gesprochen wird gibt es diese nicht wirklich da sich sowohl die Konditionen und Standards als auch die zugrunde liegenden Wertetabellen von Land zu Land unterscheiden Nach Angaben der Screen Actors Guild SAG und der American Federation of Television and Radio Artists 10 AFTRA zwei seit 2012 zusammengefasste US amerikanische Gewerkschaften fur Kunstler bemessen die USA Kanada und Mexiko als Lander der NAFTA North American Free Trade Agreement den Buyout Betrag entsprechend der Art und Quantitat der Nutzung Diese als Residuals bezeichneten Vergutungen orientieren sich dabei an den Media Planen der Anzahl an Ausstrahlungen des Werbe Spots sowie dem Medium z B ob es sich um nationales regionales oder Kabelfernsehen handelt Gemass der SAG AFTRA entspricht das Honorar fur den Rest der Welt dem 9 fachen des Grundhonorars dem sog Session Honorar um die entsprechenden Rechte zu erlangen Dieses 9 fache Session Honorar fur die Welt ohne USA Kanada und Mexiko teilen sich auf in den Faktor 3 fur das Vereinigte Konigreich 2 fur Europa 2 fur Asien Australien und Neuseeland 1 fur Japan und 1 fur Afrika und Lateinamerika 11 Dieser Verteilungsschlussel ist vergleichbar mit der deutschen durchaus ublichen Regel einer 1 3 5 7 Aufteilung Dieses Beispiel bedeutet 1 Grundhonorar fur Deutschland Buyout fur die deutschsprachige EU Deutschland Osterreich und Schweiz 3 faches Grundhonorar 5 faches Grundhonorar fur Europa und 7 faches fur die ganze Welt Varianten BearbeitenBei einem Buy out ubertragt der Urheber durch einen Vertrag gleichsam alle Rechte die er besitzt im Gegenzug sollte er vom Verwerter in der Regel eine angemessene Vergutung erhalten Es wird bezuglich der Vergutung jedoch differenziert zwischen echten und unechten Vertragen Bei echten Buy out Vertragen erhalt der Urheber einen einmaligen Geldbetrag bei unechten Buy out Vertragen wird zunachst ein geringer Erstbetrag ausgezahlt und spater anfallende Wiederholungshonorare 12 Beim Buy out in der Medienindustrie mussen nicht unbedingt alle Rechte des Urhebers ubertragen werden Die Rechtsubertragung kann je nach Medium auf eine bestimmte Nutzungsart oder einen bestimmten Umfang begrenzt werden So kann ein Buy out auch nur die Lizenz fur eine Plakatkampagne enthalten welche wiederum nach Auflagengrosse zeitlicher Nutzung und Verbreitungsgebiet beschrankt sein kann und z B die Nutzung im Fernsehen nicht umfasst Dagegen gibt es ein Exklusive Buy out das exklusive Ubertragungen samtlicher Verwertungsrechte regelt 13 Rechtliche Problematiken BearbeitenProblematisch am zunehmenden Gebrauch des Buy out ist dass damit das Urheberrecht distanziert wird von der Zweckubertragungslehre 14 die in 31 Abs 5 UrhG normiert ist Danach sollten nur solche Rechte des Urhebers an einen Dritten abgetreten werden die fur den Zweck des Vertrags erforderlich sind 5 Der Gedanke des work made for hire aus dem anglo amerikanischen Recht ist somit grundsatzlich fur das deutsche Urheberrecht traditionell befremdlich jedoch etabliert es sich mit den Buy out Vertragen 15 Unproblematisch ist diese Praxis nicht vertragsrechtlich kann aufgrund von Machtverhaltnissen zwischen den Kreativen und den Medienbranchen ein Missverhaltnis zwischen ausgetauschten Leistungen zuungunsten der geistigen Urheber entstehen 7 Die kreative Szene aus Kunstlern Musikern Autoren Schauspielern Regisseuren steht in oft prekaren Verhaltnissen einer lukrativen Film Werbe Verlagsindustrie gegenuber die zudem meist an den Vergutungen der Autoren durch deren Verwertungsgesellschaften wie GEMA VGWort oder VG BildKunst beteiligt werden 16 NachvergutungsanspruchDie urheberrechtliche Problematik der Buy Out Vertrage wird entscharft mit 32 32a UrhG 7 Danach haben Urheber einen Nachvergutungsanspruch sollte die Auswertung seines Werkes aussergewohnlich erfolgreich sein und seine ursprungliche Vergutung sich im Nachhinein als unangemessen niedrig darstellen Ein Buy out im Wortsinn ist somit nur moglich wenn eine angemessene Vergutung im Sinne des 32 Abs 2 S 1 UrhG erfolgt 17 Der Begriff der Angemessenheit 32 Abs 2 S 2 UrhG orientiert sich dabei an der redlichen Branchenubung die sich aus der objektiven ex ante Sicht 18 bestimmt Redlichkeit meint hier was von einem vernunftigen Urheber ublicherweise verlangt und worauf sich ein redlicher Nutzer einlasst wenn er die erforderlichen Rechte ordnungsgemass erwirbt 19 Daruber hinaus orientiert sich die Angemessenheit noch an Marktverhaltnissen Risiken anfallenden Fixkosten und Anlaufinvestitionen 20 und sie muss fur jeden Einzelfall ermittelt werden Berucksichtigt werden mussen auch die naheren Umstande bspw Art Dauer und der Umfang der Nutzung 21 Zur preislichen Orientierung und Berechnung der Buyout Lizenzgebuhr dienen Listen wie z B die Velma Liste 22 oder die Richtlinien zu Schauspielgagen und Buyouts bei Werbeproduktionen 23 der Verbande SSFV ACT SBKV und SSRS welche je nach Nutzungsart sowie Region die davon abhangigen prozentualen Aufschlage angeben Eine angemessene Vergutung ist in der Werbe Filmbranche nicht neu bereits vor der Einfuhrung des 32 UrhG mussten angemessene Vergutungen gezahlt werden 24 Ist jedoch keine angemessene Vergutung bezahlt worden gibt der 32 Abs 1 UrhG dem geistigen Urheber einen Nachvergutungsanspruch Besteht ein krasses Missverhaltnis zwischen Honorar und Verwertung ist der Verwerter verpflichtet in eine Anderung des Vertrages einzuwilligen 25 Ein auffalliges Missverhaltnis sei nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlins dann zu bejahen wenn die vereinbarte Vergutung um 100 von der angemessenen Beteiligung abweicht 26 Umfasst werden von 32a UrhG nicht nur die Ertrage die der Verwerter aus der Verwertung des Werkes zieht sondern auch weitere Vorteile d h auch Verwertungshandlungen die nicht unmittelbar auf Umsatzgeschafte mit der Nutzung selbst zielen 26 Die Hohe der Nachvergutung bezieht sich nicht auf den Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sondern es wird nachtraglich ermittelt was unter Berucksichtigung des Einzelfalles ublicher und redlicherweise zu leisten ist 27 Buy Out Lizenzvertrage geben Verwertern eine trugerische Sicherheit wenn sie mogliche Nachvergutungsanspruche der Autoren ausblenden 28 Ein gewisser Vorteil eines Buy out Vertrages fur den Urheber liegt durchaus darin dass er kein wirtschaftliches Risiko eingehen muss Sollte z B eine Filmproduktion erfolglos sein muss der Urheber nicht mit finanziellen Verlusten rechnen 29 Vertragsvereinbarungen stellen parteiliche Abreden dar und unterliegen somit in der Regel keiner Inhaltskontrolle nach 307 BGB 30 Wenn ein Urheber beschliesst all seine Rechte und Anspruche an seinem Werk einem Dritten fur ein Honorar zu uberlassen ist dies grundsatzlich nicht rechtswidrig Allerdings bedeutet das nicht dass den Parteien uberhaupt keine Grenzen gesetzt sind Auch nach einem totalen Rechteeinraumung wird wie bereits thematisiert dem Urheber eine angemessene Vergutung nach 32 32a UrhG spatestens durch die Moglichkeit der Einforderung einer Nachvergutung versichert 31 Einzelnachweise Bearbeiten Ole Jani Der Buy out Vertrag im Urheberrecht Berliner Wissenschaftsverlag Berlin 2003 Buy Out auf filmlexikon uni kiel de Zum Ganzen Wandtke Grunert Wandtke Bullinger UrhR Rn 92 Zum Ganzen Wandtke Grunert Wandtke Bullinger UrhR Rn 92 a b Der Werbespot In der Dauer kurz und in den Kosten weit oben Stand 10 April 2014 Niemann in Das Recht des Bildes S 98 a b c Thomas Knuwer Socailmedia und Buyout Rechte ein weiterer Kampf des digitalen Zeitalters In Indiskretion Ehrensache Blog 29 April 2011 abgerufen am 7 Juli 2023 adassoc org uk UK advertising expenditure 2013 Memento vom 8 August 2014 im Internet Archive PDF 526 KB englisch http www buyout pro differences buyout residual usage fee Stand 10 April 2014 http www sagaftra org content about us Stand 11 Juni 2014 Buyout App Interviews on Vimeo In vimeo com 28 November 2013 abgerufen am 16 Marz 2024 Zum Ganzen Hartlieb Schwarz Kapitel 93 Rn 26 http www instyle models com de lexikon buyout html Stand 10 April 2014 Schulze Dreier Schulze UrhG zu 31 Rn 110 ff Wandtke Grunert Wandtke Bullinger UrhR Rn 92 VG Wort Urteil Die Urheber haben Anspruch auf Schadensersatz auf irights info Becker ZUM 2005 303 306 Castendyk Lowenheim Handbuch des UrhR Rn 217 Schulze Dreier Schulze zu 32 UrhG Rn 47 Hartlieb Schwarz Kapitel 53 Rn 7 Castendyk Lowenheim Handbuch des UrhR Rn 212 VELMA Buyoutbedingungen Prozent auf das Tageshonorar fur die jeweilige Nutzungsdauer pro Jahr Memento vom 6 November 2015 im Internet Archive Stand 10 April 2014 SBKV Richtlinien zu Schauspielgagen und Buyouts bei Werbeproduktionen Memento vom 9 August 2014 im Internet Archive PDF 181 kB Zum Ganzen Hartlieb Schwarz Kapitel 53 Rn 7 BeckRS 2010 02452 Seite 9 a b BeckRS 2010 02452 Seite 10 BeckRS 2010 02452 Seite 12 Trugerische Sicherheit Buy Out Lizenzvertrage auf joergbange de Reber ZUM 2001 282 288 f BGH ZUM 2012 793 797 BGH ZUM 2012 793 799 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Buy out Medienindustrie amp oldid 243162678