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Als Bundesgenossensystem fruher auch Italischer Bund wird in der Forschung die Organisation der italischen Verbundeten durch die romische Republik bezeichnet Es existieren derzeit zwei Erklarungsansatze des romischen Bundesgenossensystems Das altere Modell von Julius Beloch findet sich noch heute in den meisten Schulbuchern Dazu stellt das Modell von Theodora Hantos eine Alternative dar Inhaltsverzeichnis 1 Das Klassische Modell 1 1 Kritik an dem Modell 2 Alternatives Modell nach Hantos 2 1 Kritik an dem Modell 3 LiteraturDas Klassische Modell BearbeitenDas klassische Modell 1880 nach Julius Beloch teilt das romische Bundesgenossensystem in folgende vier Kategorien ein Ager Romanus Municipia Latinische Kolonien und Bundesgenossen Ager Romanus das Rom umgebende Kernland Municipia grossere zusammenhangende Gebiete welche Rom seiner Kontrolle unterwarf ihnen aber trotzdem eingeschrankte Autonomie beliess Latinische Kolonien Diese wurden nach der Eroberung mit Romern und Latinern neu besiedelt Auf dem eroberten Land wurde eine politische Kopie der Mutterstadt Rom geschaffen Bundesgenossen autonome Staaten durch Vertrage an Rom gebunden Kritik an dem Modell Bearbeiten Kritisiert wird an diesem Modell dass es durch seine Entstehungszeit 1880 das 19 Jahrhundert der deutschen Grossmachtanspruche verzerrt sei Es versucht vom romischen Italien das Bild eines straffen Staates oder zumindest Staatenbundes zu zeichnen anstelle des heute vorherrschenden Bildes einer allgemeinen Herrschaft die weder Bundesstaat noch Staatenbund noch Foderation war Beloch unterstellt Rom eine Politik der bewussten Romanisierung die laut Hantos nicht nachweisbar ist Kritisiert wird dass Beloch die Werte seiner Zeit zentralistischer ethnisch homogener Nationalstaat auf die Geschichte projiziert und den Romern unterstellt diese Werte bewusst verfolgt zu haben Alternatives Modell nach Hantos BearbeitenAlternativ dazu stellt das Modell von Theodora Hantos die Romanisierung Italiens als von Rom unerwunschte Entwicklung dar welche ein Nebenprodukt der romischen Herrschaft statt deren Antrieb war Sie argumentiert Rom habe eine Romanisierung Italiens eigentlich verhindern wollen um keine politische Macht an italische Nicht Romer zu verlieren Dennoch erlangten diese vor allem nach dem Bundesgenossenkrieg das romische Burgerrecht und damit auch politische Mitsprache Das System von Theodora Hantos umfasst funf Kategorien die ihrerseits in Untergruppen zerfallen Territorialintegrative Herrschaft Die Bewohner des eroberten Gebiets wurden vernichtet und Romer angesiedelt Das Land wurde Teil des romischen Staates Integrative direkte Herrschaft Das eroberte Land wurde in den romischen Staat integriert der alte Staat horte auf zu existieren aber die eroberten Personenverbande wurden nicht vernichtet sondern integriert Sie erhielten das Burgerrecht Teilintegrative direkte Herrschaft Ein eroberter Staat erhielt einen Status der Halbautonomie in der er sich als Staat betrachtete infolge seiner Autonomie in der Sakral Gerichts und Rechtspflege Er wurde allerdings von Rom nur beschrankt als Staat anerkannt da es von seinen Burgern verschiedene Leistungen erwartete besonders den Militardienst Territorialintegrative indirekte Herrschaft Diese Form gleicht ausserlich der direkten Territorialintegration da sich in beiden Fallen romische Siedler auf neu erobertem Land niederliessen Jedoch wurden in der alten Form die Siedler in die alten Tribus eingeschrieben und behielten ihr Burgerrecht womit sie fest an Rom gebunden waren Hier hingegen wurden neue Tribus gegrundet und ein neuer Staat Dieser folgte dem Vorbild der Latiner und war somit vollig selbststandig durch eine eigene Verfassung Burokratie und sogar Aussenpolitik Wie die latinischen Staaten hatte er lediglich die Pflicht Rom Truppen zu stellen Seine Bewohner waren von Romern zu Latinern herabgestuft worden was ihre Eigenstaatlichkeit unterstreicht da sie somit nicht in Rom wahlen konnten sondern nur in ihrem Staat Die Verbundenheit zu Rom bestand aufgrund der kulturellen Nahe und durch die Anwendung einer genauen Kopie der romischen Verwaltung und Verfassung Teilintegrative indirekte Herrschaft Unter diese Form fallen alle Staaten die ein Defensivbundnis mit Rom eingegangen waren Diese Bundnisse konnen unterschieden werden in koordinierte und subordinierte oder aber in Bundnisse Allianzen und Protektorate Je machtiger Rom wurde desto mehr tendierte es zum Abschluss der subordinierten Bundnisform welche nur den italischen Partner zu Leistungen an Rom nicht umgekehrt verpflichtete Insgesamt uberwog diese Bundnisform gegenuber der koordinierten Kritik an dem Modell Bearbeiten Kritisiert wird an diesem Modell dass es eine Systematisierung suggeriere die in dieser Form unwahrscheinlich ist So nimmt Hantos zahlreiche Spezial und Untertypen von socii an wobei die einzelnen Gruppen zum Teil nur ein einziges Beispiel umfassen Viele Forscher gehen daher davon aus dass die Bedingungen des Bundnisses jeweils ganz grundsatzlich individuell festgelegt wurden abhangig davon unter welchen Umstanden sich der Bundner Rom anschloss bzw anschliessen musste Die systematische Gliederung in verschiedene Typen von Bundesgenossen sei hingegen eine gelehrte Fiktion die Ungeordnetes ordnen wolle Literatur BearbeitenKarl Julius Beloch Der Italische Bund unter Roms Hegemonie Staatsrechtliche und statistische Forschungen Leipzig 1880 Nachdruck Bretschneider Rom 1964 Filippo Carla Uhink The birth of Italy The institutionalization of Italy as a region 3rd to 1st century BCE De Gruyter Berlin 2017 Theodora Hantos Das romische Bundesgenossensystem in Italien Beck Munchen 1983 Vestigia Bd 34 ISBN 3 406 08064 2 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesgenossensystem amp oldid 241154971