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Bei Mietverhaltnissen uber Wohnraum 549 ff BGB wird der Begriff Bruttowarmmiete verwendet Vereinzelt wird auch nur von Warmmiete gesprochen 42 Nr 4 SGB XII Allgemein wird die Bruttowarmmiete als Miete einschliesslich Umlagen Zuschlagen und Vergutungen gesehen 9 Abs 1 WogG Nach der Rechtsprechung setzt sie sich zusammen aus der Netto oder Grundmiete 1 d h dem Betrag der fur die blosse Uberlassung einer Wohnung zu entrichten ist und den Betriebskosten 2 die durch Nutzung der Mietsache z B Wasser Mullabfuhr oder durch das Eigentum am Grundstuck z B Grundsteuer Versicherungen entstehen und die vom Vermieter anteilig auf den Mieter ubertragen werden Dabei enthalt die Bruttowarmmiete im Unterschied zur Bruttokaltmiete insbesondere auch die Kosten fur Heizung und Warmwasserbereitung sowie weitere Positionen aus 9 Abs 2 WogG und der BetrKV Eine mietvertragliche Vereinbarung uber Wohnraum die eine Bruttowarmmiete als pauschale Inklusivmiete festlegt ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht zulassig 3 da eine solche Vereinbarung der Heizkostenverordnung widerspreche die einen Hauseigentumer zur verbrauchsabhangigen Abrechnung der Heizkosten verpflichte Zweck dieser Vorschrift sei es das Verbraucherverhalten bei der Raumheizung und beim Warmwasserverbrauch mit dem Ziel einer Energieeinsparung zu beeinflussen Dies wurde durch die Festlegung einer Bruttowarmmiete die den tatsachlichen Verbrauch nicht berucksichtigt verhindert Im gewerblichen Mietvertrag wird der Teilbegriff Bruttomiete im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer verwendet Einzelnachweise Bearbeiten siehe urteile Mietrecht Rechtsworterbuch de BGH Urteil vom 19 Juli 2006 Az VIII ZR 212 05 VolltextBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bruttowarmmiete amp oldid 223945740