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Die Besitzauflassung lat brevi manu traditio oder traditio brevi manu dt Ubergabe kurzer Hand ist eine besondere Vereinbarung bei Eigentumsubertragung bzw Eigentumserwerb an beweglichen Sachen im Sachenrecht Illustration der BesitzauflassungDer Besitz an der Sache Dreieck bzw der Besitzer bleibt unverandert das Eigentum an der Sache Quadrat wechselt zum BesitzerWesentlicher Kern der Bestimmung ist dass der Erwerber und Nicht Eigentumer aber Besitzer Eigentum an einer Sache ohne Ortsveranderung derselben vom Verausserer und Eigentumer aber Nicht Besitzer erwirbt Zum Zeitpunkt des Eigentumsubertritts befand sich die Sache schon beim Erwerber hatte also schon Besitz an der Sache erlangte aber erst nachtraglich Eigentum Ein typisches Beispiel fur Vertrage mit solch einer Bestimmung sind Leasingvertrage bei denen eine Sache einem Kaufer unter Eigentumsvorbehalt zur Verwendung ubergeben wird und dieser erst nach Ablauf des Vertragszeitraums und Zahlung des Restfahrzeugwertes auch Eigentumer der Sache wird Die Bestimmung ist im osterreichischen Recht im 428 ABGB normiert In Deutschland findet sich die Regelung dazu im 929 Satz 2 BGB Ein Fall der brevi manu traditio wird ebenfalls in der Zeit der Fruhklassik angesiedelt beschrieben in den spatantiken Digesten danach sollte dem Inhaber einer Sache die er bereits im Besitz hatte das Eigentum ubertragen werden Durch den Wegfall des sonst notwendigen Eigentumsubertragungsvorgangs genugte eine blosse Abmachung uber den Eigentumswechsel 1 2 Siehe auch BearbeitenBesitzanweisung Besitzer ist Verwahrer einer Sache aber weder Verausserer noch Erwerber Besitzkonstitut Besitzer ist Eigentumer und bleibt Besitzer nach Ubergabe des EigentumsEinzelnachweise Bearbeiten Digesten 12 1 9 9 Paul Jors Wolfgang Kunkel Leopold Wenger Romisches Privatrecht 1935 65 S 117 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Besitzauflassung amp oldid 235044577