www.wikidata.de-de.nina.az
Eine Bonusregelung bezeichnet ein Instrument einer Kartellbehorde zur Bekampfung von Kartellen Da Kartelle nicht nur volkswirtschaftlich sondern auch sozialschadlich sind haben es sich Kartellbehorden verstarkt zur Aufgabe gemacht sogenannte Hardcore Kartelle z B Preiskartelle zu bekampfen Grundsatzlich werden Kartellrechtsverstosse mit hohen Geldbussen geahndet Da kartellrechtswidrige Vereinbarungen zwischen Kartellanten verschwiegen abgeschlossen werden ist es fur Kartellbehorden schwierig an Beweismittel gegen Kartelle zu gelangen Aus diesem Grund bieten viele Kartellbehorden Unternehmen die aus einem Kartell aussteigen wollen Geldbussenerlasse oder Reduzierungen ihrer Geldbusse die sie ansonsten zu erwarten hatten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Kronzeugenregelung Bonusregelung 3 Weblinks 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenEine Kronzeugenregelung engl Leniency Policy bei Kartellverfahren wurde erstmals weltweit vom US Justizministerium 1978 eingefuhrt Damit sollte fur Unternehmen ein hoher Anreiz geschaffen werden bestehende Kartelle aufzudecken indem diese straffrei ausgingen Amnesty Program vom 4 Oktober 1978 Diesem Amnesty Progam war jedoch mangels Vorhersehbarkeit der Straffreiheit bzw Strafimmunitat und der notwendigen Transparenz nur wenig Erfolg beschieden etwa ein Antrag pro Jahr bis es 1993 zu einer grundlegenden Uberarbeitung des Programms kam 1993 wurde die Corporate Leniency Policy und 1994 die Leniency Policy for Individuals eingefuhrt welche aufgrund der geanderten Rahmenbedingungen ein grosser Erfolg wurden 1 2 In weiterer Folge wurde ein Amnesty Plus Progam und zur Strafverscharfung ein Penalty Plus Program eingefuhrt 3 1996 wurden die positiven Erfahrungen in den USA von der Europaischen Kommission aufgegriffen und uber eine Mitteilung der Kommission uber den Erlass und die Ermassigung von Geldbussen in Kartellsachen 4 publiziert die 2002 5 und 2006 6 uberarbeitet wurde 7 Kronzeugenregelung Bonusregelung BearbeitenEin Unternehmen das in ein Kartell verwickelt ist oder war stellt einen Antrag auf Kronzeugenbehandlung Bonusregelung und ubergibt der Kartellbehorde Beweismaterial wie z B Mitschriften von Treffen oder E Mails mit zweckdienlichen Informationen die an Konkurrenten geschickt wurden Naturgemass belastet das Unternehmen damit nicht nur seine Konkurrenten sondern auch sich selbst Es verpflichtet sich mit der Kartellbehorde zusammenzuarbeiten und alle Fragen der Kartellbehorde in Zusammenhang mit der vollstandigen Aufdeckung des Kartells fristgemass zu beantworten Inzwischen setzen viele Kartellbehorden der Welt Bonusprogramme ein um wirksam gegen Kartelle vorgehen zu konnen Wesentliche Elemente eines Bonusprogramms sind hierbei hohe Sanktionen bei Kartellrechtverstossen Unternehmen mussen von hoher Aufklarungsrate der Kartellrechtsbehorden ausgehen Transparenz und Rechtssicherheit des Bonusprogramms Obwohl sich die European Competition Authorities ECA auf unverbindliche Leitlinien fur Bonusprogramme geeinigt haben besteht weiterhin eine Vielzahl von diesen Programmen Aufgrund der Vielzahl der Bonusprogramme kann es zwischen den Programmen der verschiedenen Behorden zu Problemen fuhren wenn ein Unternehmen aus einem europaweiten oder weltweiten Kartell aussteigen will da es alle kumulierten Voraussetzungen der verschiedenen Kronzeugenregelungen beachten muss Auch im Raum des European Competition Network ECN gibt es kein einheitliches Bonusprogramm Weblinks BearbeitenBekanntmachung Nr 9 2006 uber den Erlass und die Reduktion von Geldbussen in Kartellsachen Bonusregelung Bonusregelung des Bundeskartellamtes 7 Marz 2006 PDF Datei 68 kB Freistellungshinweis 2002 C 45 03 Mitteilung der Kommission uber den Erlass und die Ermassigung von Geldbussen in Kartellsachen Kronzeugenmitteilung der Europaischen Kommission 19 Februar 2002 englisch Siehe auch BearbeitenWhistleblower HinweisgebersystemEinzelnachweise Bearbeiten Scott D Hammond and Belinda A Barnett Frequently asked questions about the antitrust division s leniency program and model Leniency letters 17 November 2009 zuletzt geandert am 26 Januar 2017 zuletzt abgerufen am 5 November 2018 Fur einen Uberblick und Links zu den Gesetzestexten siehe Leniency Program U S Department of Justice Katharina Maria Kopf Sanktionen und Kronzeugenregelungen im Kartellrecht ein europaisch amerikanischer Vergleich Zeitschrift fur Europarecht internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung ZfRV April 2017 S 53 Mitteilung der Kommission uber den Erlass und die Ermassigung von Geldbussen in Kartellsachen ABl C 1996 207 S 4 Mitteilung der Kommission uber den Erlass und die Ermassigung von Geldbussen in Kartellsachen ABl C 2002 45 S 3 Mitteilung der Kommission uber den Erlass und die Ermassigung von Geldbussen in Kartellsachen ABl 2006 C 298 S 17 Zusammenfassung siehe auch Isabella Hartung Die neue Mitteilung der Europaischen Kommission uber den Erlass und die Ermassigung von Geldbussen in Kartellsachen Wirtschaftsrechtliche Blatter 21 S 63 ff Wien 2007 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bonusregelung amp oldid 199175319