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Das Bleichprivileg war ein am 14 Dezember 1357 von dem Markgrafen Friedrich III von Meissen ausgestelltes Privileg zur Errichtung der Landesbleiche an den Ufern des Chemnitzflusses Dieses gilt als die Voraussetzung fur die Entwicklung der Textilherstellung in Chemnitz Am 30 Mai 1451 wurde es durch Kurfurst Friedrich II zur Chemnitzer Bleichordnung verandert Damit war der Export ungebleichter Textilien auch Garne und Tucher verboten Ausserdem wurde die Ausfuhr von Flachs Garn und ungebleichter Leinwand aus dem meissnischen Gebiet verboten Fur die Markgrafschaft Meissen war dadurch am Chemnitzfluss nordlich vor der Stadt auf einem Wiesengrundstuck von etwa drei bis vier Hektar eine Bleiche eingerichtet worden die die Voraussetzungen bot im System von Textilproduktion und handel eine Zentralstellung einzunehmen Quelle BearbeitenHelmut Brauer Chemnitz zwischen 1450 und 1650 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bleichprivileg amp oldid 116570320