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Die Betriebsaufgabe ist ein Rechtsbegriff aus dem Gesellschafts und Steuerrecht Diese liegt vor wenn die betriebliche Tatigkeit endgultig eingestellt wird und der Betrieb in zeitlichem Zusammenhang mit der Einstellung aufhort als lebender Organismus am Wirtschaftsleben teilzunehmen wenn der Betriebsinhaber die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang an einen oder verschiedene Abnehmer veraussert oder sie ganz in sein Privatvermogen uberfuhrt oder sie teilweise veraussert und teilweise in sein Privatvermogen uberfuhrt Die Betriebsaufgabe kann vermieden werden indem alle wesentlichen Wirtschaftsguter an einen Dritten verpachtet werden Der Verpachter kann dann den Betrieb als ruhenden Gewerbebetrieb fortfuhren Die stillen Reserven des ruhenden Gewerbebetriebes sind nicht aufzudecken sondern bis auf weiteres fortzufuhren Der Verpachter kann jederzeit die Betriebsaufgabe gegenuber dem Finanzamt erklaren Inhaltsverzeichnis 1 Folgen 2 Aufgabegewinn 3 Tod des Unternehmers 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseFolgen BearbeitenDie Betriebsaufgabe fuhrt zur Aufdeckung stiller Reserven gemass 16 Abs 3 Satz 5 und 6 EStG Der daraus resultierende Aufgabegewinn ist unter Umstanden tarifbegunstigt Ein Betriebsaufgabegewinn unterliegt nicht der Gewerbesteuer soweit er unmittelbar auf eine naturliche Person entfallt 7 Satz 2 GewStG Aufgabegewinn BearbeitenBei der Betriebsaufgabe ist der gemeine Wert der nicht verausserten sondern in das Privatvermogen uberfuhrten Wirtschaftsguter anzusetzen 16 Abs 3 Satz 7 EStG Werden die einzelnen dem Betrieb gewidmeten Wirtschaftsguter im Rahmen der Betriebsaufgabe veraussert so sind die Verausserungspreise anzusetzen 16 Abs 3 Satz 6 EStG Bei der Ermittlung des Aufgabegewinns wird die Summe dieser Verausserungserlose und des gemeinen Werts der in das Privatvermogen uberfuhrten Wirtschaftsguter dem Buchwert des Betriebsvermogens gegenubergestellt Der Unterschiedsbetrag ist nach Abzug der Aufgabe und Verausserungskosten Notargebuhren Grundbuchgebuhren Maklerprovision Verkehrsteuern usw der Aufgabegewinn 1 Tod des Unternehmers BearbeitenDer Tod des Unternehmers fuhrt nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven Nach 7 Abs 1 EStDV wird das einzelunternehmerische Betriebsvermogen den Erben zugeordnet Miterben gelten dabei als Mitunternehmer Siehe auch BearbeitenBetriebsstilllegung BetriebsunterbrechungEinzelnachweise Bearbeiten BFH Urteil vom 2 Februar 1990 Az III R 173 86 Volltext Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4125278 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Betriebsaufgabe amp oldid 207894168