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Der Betrieb eines Kraftfahrzeugs ist seine Teilnahme am Strassenverkehr unabhangig vom betriebsbereiten Zustand und der Inbetriebnahme Nach den gesetzlichen Regeln des Strassenverkehrs Deutschland StVZO Osterreich StVO in der Schweiz und den meisten EU Staaten sind die Regelungen entsprechend ist der Betrieb eines Fahrzeugs jedwedes Einwirken des Fahrzeugs auf den Strassenverkehr umfasst also das Versetzen in betriebsbereiten Zustand Umdrehen des Zundschlussels und anders die Inbetriebnahme Starten des Motors das Fuhren das Fahrzeug in Bewegung setzen oder in Bewegung halten 1 also auch das Abschleppen und Anschleppen aber auch das Parken Ein und Aussteigen Be und Entladen oder Anschieben Versicherungstechnisch umfasst Betrieb aber auch alle entsprechenden Vorgange soweit sie nicht auf offentlichen Verkehrsflachen stattfinden also etwa auf Privatgrund oder in Wald und Flur und auch hier besteht Gefahrdungshaftung Der Betrieb endet wenn das Fahrzeug die Verkehrsflache und den betriebsbereiten Zustand verlasst also auf privatem Gelande oder in der Garage abgestellt wird Rechtskonformer Betrieb eines Fahrzeugs setzt eine bautypenbezogene Betriebserlaubnis wie auch eine Zulassung des Fahrzeugs selbst sowie eine Eignung und Berechtigung des Fahrzeughalters voraus Letztere ist nicht die Fahrerlaubnis die insbesondere zum Fuhren des Fahrzeugs berechtigt setzt aber insbesondere Verkehrstauglichkeit voraus Einzelnachweise Bearbeiten Eintrag Fahrzeug fuhren in Rechtswoerterbuch de das grosse Online Rechtsworterbuch amp RechtslexikonBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Betrieb Fahrzeug amp oldid 206452259