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Das Bauerrecht von Edewecht ist einer von uber 80 uberlieferten Bauerbriefen aus der Grafschaft Oldenburg In dem Bauerndorf Edewecht bildeten seit dem fruhen Mittelalter 12 Vollbauern Hausleute die bis in das fruhe 20 Jahrhundert gesellschaftlich bestimmende Bauerschaft die das Gemeinwesen auf Grundlage des Edewechter Bauerbriefs genossenschaftlich selbstverwaltete In ihm wurden vorwiegend die wirtschaftlich sozialen Fragen der Dorfgemeinschaft geregelt Die Autonomie von Bauerschaft und Bauerbrief wurde von der oldenburgischen Landesherrschaft geduldet soweit sie im Einklang mit deren Rechtsvorgaben standen Die 16 Paragraphen des lokalen Bauernrechts wurden von dem 1626 bis 1677 tatigen Pastoren Gerhard Greverus im Patrimonialbuch der Edewechter Kirche niedergeschrieben Dabei wird in Vorbemerkungen darauf hingewiesen dass die einzelnen Paragraphen aus alterer Zeit stammen Die Nennung von Aposteltagen lasst eine vorreformatorische in Edewecht 1523 Entstehung vermuten Die haufig genannte Geldstrafe von 12 oder 24 g Grote Bruche Groschen wurde haufig durch Pfandung des Zinngeschirrs eingetrieben das dann in einer Wirtschaft beim Bauerbier versteigert wurde Beim Versuch diese wertvollen Haushaltsgegenstande zuruckzuerwerben kam es durch Preistreibereien haufig zu Streitereien und Handgreiflichkeiten Daher versuchte man u a durch Verhaltensmassregeln fur das Bauerbier s 15 den Frieden in der Dorfgemeinschaft zu wahren Ahnlich ist 16 zu sehen Da es in Edewecht durch Zuzug minderberechtigter Kleinbauern Koter Heuerleute in spateren Zeiten zu Spannungen mit der etablierten Fuhrungsschicht alteingesessener Vollbauern Hausleute kam ist der letzte Paragraph 16 vermutlich nachtraglich angefugt worden um die innerdorflich auftretenden sozialen Spannungen zu klaren Die Paragraphen des Edewechter Bauerbriefs Bearbeiten 1 Kirchgang Verbot der Sonntagsarbeit 2 Wegenutzung 3 Zustand von Wallen und Einfriedungen 4 Fernhalten des Viehs von Ackerflachen 5 Einhaltung und Pflege von Grundstucksgrenzen 6 Beweidung der Acker nach der Ernte 7 Viehhut wahrend der Erntezeit 8 Unerwunschte Bettelei 9 Massnahmen gegen unruhiges Vieh 10 Futterung oder Weidegang von fremden Vieh 11 Verbot der Haltung von Schafen und Gansen 12 Plaggenstechen 13 Mitarbeit bei Strassen und Gewasserunterhaltung 14 Erscheinen zu Versammlungen 15 Verhalten beim Bauerbier 16 Heuer und Spiekerleute vermutlich nachtraglich hinzugefugt Literatur BearbeitenAlbrecht Eckhardt Hrsg Geschichte der Gemeinde Edewecht im Ammerland Isensee Oldenburg 2005 ISBN 3 89995 226 X Ekkehard Seeber Die Oldenburger Bauerbriefe Holzberg Verlag Oldenburg 1975 ISBN 3 87358 081 0 Ekkehard Seeber Verfassungen oldenburgischer Bauerschaften Edition landlicher Rechtsquellen von 1580 1814 V amp R unipress Osnabruck 2008 ISBN 3 89971 414 8 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Quellen BearbeitenNiedersachsisches Staatsarchiv Oldenburg Bestand 24 und 289 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bauerrecht von Edewecht amp oldid 218204235