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Dieser Artikel behandelt das Lehnsrecht und die ubertragene Bedeutung zu den Namenstragern siehe Banal Begriffsklarung Banal franzosisch banal altfrz ban Bann ursprungl gemeinnutzig bezeichnete im Lehnrecht eine Sache die der Lehnsherr seinen Vasallen uberlasst Im heutigen Umgangsdeutsch wird der Begriff als Adjektiv uberwiegend bildungssprachlich abwertend gebraucht fur einen Ideengehalt der gedanklich recht unbedeutend durchschnittlich auch im Sinne von trivial ist Ferner hat er die Bedeutung von keine Besonderheit nichts Auffalliges aufweisend alltaglich gewohnlich 1 Abgeleitet vom Adjektiv sind die Substantivierung Banalitat und das Verb banalisieren Inhaltsverzeichnis 1 Herkunft 2 Lehnsrecht 3 Forschungsliteratur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseHerkunft BearbeitenDas Adjektiv banal fur geistlos nichtssagend alltaglich wurde Ende des 18 Jahrhunderts ins Deutsche entlehnt Das gleichbedeutende franzosische banal ist eine Ableitung des 13 Jahrhunderts von afrz ban Bann auch Gerichtsbezirk vgl Banner das wiederum eine Entlehnung aus dem altniederfrankischen ban dem althochdeutschen ban vgl Bann entspricht Die Bedeutung in der franzosischen Sprache geht daher aus von mit Bann belegt und fuhrt uber zur gemeinsamen Nutzung bestimmt zu allgemein trivial Abgeleitet wurden die Bezeichnungen Banalitat fur Geistlosigkeit Abgedroschenheit banale Ausserung in der zweiten Halfte des 19 Jahrhunderts aufgrund einer latinisierende Bildung nach franzosisch banalite und dem Verb banalisieren ins Banale ziehen Anfang des 20 Jahrhunderts 2 Lehnsrecht BearbeitenIm Lehnsrecht bezeichnete Banal eine Sache die der Lehnsherr seinem Vasallen zur Benutzung gegen gewisse Gegenleistungen uberlassen hat laut Meyers Grosses Konversations Lexikon 1905 figurlich etwas das jedermann zum freien Gebrauch uberlassen wird daher das was im hochsten Grade gewohnlich durch haufige Anwendung alltaglich abgedroschen und bedeutungslos geworden ist 3 Pierer s Universal Lexikon definierte Banal 1857 folgendermassen Banal v franz Ban 1 Lehnsr das was einem Vasall von einem Lehnsherrn gegen eine Leistung uberlassen ist daher Banalitat Zwangsrecht 2 zu freier Benutzung uberlassen 3 gewohnlich abgebraucht daher Banale Phrase ein an sich richtiger aber wegen veranderter Verhaltnisse bedeutungslos u wirkungslos gewordener Ausspruch Pierer s Universal Lexikon Band 2 Altenburg 1857 S 264 4 Forschungsliteratur BearbeitenJulia Genz Diskurse der Wertung Banalitat Trivialitat und Kitsch Fink Munchen 2011 ISBN 978 3 7705 5055 5 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary banal Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen nbsp Wiktionary Banalitat Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten banal duden de abgerufen am 8 Oktober 2013 Banalitat Etymologisches Worterbuch nach Pfeifer im DWDS abgerufen am 8 Oktober 2013 Meyers Grosses Konversations Lexikon Band 2 Leipzig 1905 S 321 online auf zeno org abgerufen am 8 Oktober 2013 online in zeno org abgerufen am 8 Oktober 2013 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Banal amp oldid 236800146