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Der Burgerrezess vom 9 Januar 1669 ist eine verfassungsrechtliche Urkunde mit der in der Hansestadt Lubeck nach vorherigen Unruhen und dem Kassarezess des Jahres 1665 die Teilhaberechte im Verhaltnis zwischen Burgerschaft und Rat vergleichsweise festgelegt wurden Der Lubecker Rat wechselte in diesem Jahr in der Mehrheit seiner Mitglieder zum Teil durch Tod aber auch durch zwei Austritte Der Rezess ist die erste Verfassungsurkunde dieser freien Reichsstadt deren Lubisches Recht zu dieser Zeit bereits seit Jahrhunderten Vorbild und Modell fur andere Stadte in Norddeutschland und im angrenzenden Ostseeraum war Er entstand im Laufe des Jahres 1668 mit Hilfe kaiserlicher Vermittlung durch den Herzog von Braunschweig der Joachim Friedrich Sohlen nach Lubeck entsandte und den Kurfursten von Brandenburg der sich durch Otto von Grote vertreten liess Am 9 Januar 1669 wurde der Burgerrezess von der Mehrheit der Burgerlichen Kollegien Lubecks den Amtern und den Mitgliedern des Rates unterzeichnet Zu den wesentlichen Inhalten gehorte die Festschreibung der Ratswahl die in Lubeck nach dem Modell der Selbsterganzung erfolgte Daran anderte der Burgerrezess nichts sondern erst eine neue Senatsverfassung 1848 Der Burgerrezess schrieb nur vor aus welchen Kaufleutekorporationen und burgerlichen Amtern sich der Rat in welchem Proporz zu erganzen hatte Danach bestand der Rat fortan aus vier Burgermeistern wie zuvor und 16 Ratsherrn die quotal aus bestimmten Gruppenvorschlagen zu wahlen waren Von den Burgermeistern hatten jeweils drei Juristen zu sein und der vierte Kaufmann Die einflussreiche Zirkelgesellschaft hatte so unter den 16 Ratsherren nur noch Anspruch auf drei Sitze Gleiches galt fur die ihr nachtuende Kaufleutekompanie Der Burgerrezess begrenzte so den ubermachtigen Einfluss des in der aristokratischen Zirkelgesellschaft vereinten stadtischen Patriziats Acht der Ratsherren hatten den Kommerzierenden Zunften wie den Schonenfahrern oder den Bergenfahrern zu entstammen zwei weitere hatten Gelehrte Juristen zu sein So wandten sich denn auch in der Folge der Unterzeichnung des Rezesses einige verstimmte konservative Familien des Patriziats dauerhaft von der Stadt ab Der Burgermeister Gotthard von Hoveln trat aus dem Rat aus und unterstellte sein Landgut Moisling und sich selbst der danischen Krone Die Entwicklung stiess bei den konservativen aristokratischen Kreisen also auf unverhohlene Ablehnung so dass Zirkelgesellschaft und Kaufleutekompanie den Rezess erst spater nach einem kaiserlichen Dekret vom 5 Juli 1672 unterzeichneten Weitere Regelungen betrafen die Entscheidungsmitwirkung der Burger in Fragen von Steuern und Finanzen der Stadt die Entscheidung uber Vermogenswerte der Stadt sowie uber Krieg und Frieden Literatur BearbeitenBurgerrezess in Johann Christian Lunig Das deutsche Reichs Archiv in welchem zu finden desselben Grund Gesetze und Ordnungen Lanckischen 1714 S 1404 1414 Johann Rudolph Becker Umstandliche Geschichte der kaiserl und des Heil Romischen Reichs freyen Stadt Lubeck Text des Burgerrezesses als Anlage zu Band III Lubeck 1805 Jurgen Asch Rat und Burgerschaft in Lubeck 1598 1669 die verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen im 17 Jahrhundert und ihre sozialen Hintergrunde Schmidt Romhild Lubeck 1961 Antjekathrin Grassmann Lubeckische Geschichte 2 Auflage Lubeck 1989 S 458 ff ISBN 3 7950 3203 2 Antjekathrin Grassmann Lubeck Lexikon Lubeck 2006 ISBN 3 7950 7777 X Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Burgerrezess amp oldid 214227579