www.wikidata.de-de.nina.az
Burgerdeputierte sind Burger die an der Arbeit der Ausschusse einer Bezirksverordnetenversammlung von Berlin stimmberechtigt teilnehmen Auch nichtdeutsche Staatsburger konnen Burgerdeputierte werden Die Funktion ahnelt der eines sachkundigen Burgers in anderen Bundeslandern Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 2 Wahlen und Umfang 3 Voraussetzungen 4 Rechtsstellung 5 Entschadigung 6 Quellen 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseGrundlagen BearbeitenDie Beteiligung von ehrenamtlichen Burgern in Ausschussen der Bezirksverordnetenversammlung hat Verfassungsrang Deputierte sind ganz allgemein Mitglieder einer Abordnung die im Auftrag einer Versammlung einer politischen Korperschaft Wunsche oder Forderungen uberbringen In diesem Sinn sollen auch Burgerdeputierte in den Ausschussen bei der Beratung kommunalpolitischer Themen die Belange der Burger des Bezirks einbringen Dieser Gedanke eines Elements direkter Demokratie fand sich bereits in der Urfassung des Berliner Bezirksverwaltungsgesetzes Dort heisst es u a Burgerdeputierte sind sachkundige Burger die stimmberechtigt an der Arbeit der Ausschusse der Bezirksverordnetenversammlung teilnehmen Auch Auslander konnen Burgerdeputierte werden Wahlen und Umfang BearbeitenBurgerdeputierte werden von der Bezirksverordnetenversammlung auf Vorschlag der Fraktionen gewahlt Die Wahl erfolgt fur die Dauer der Wahlperiode Burgerdeputierte konnen auch mit einer Zweidrittelmehrheit von der Bezirksverordnetenversammlung abberufen werden Eine Bezirksverordnetenversammlung kann bei Ausschussen die sie bildet bis zu vier Burgerdeputierte hinzuwahlen die Bezirksverordneten mussen dabei die Mehrheit bilden Voraussetzungen BearbeitenBurgerdeputierter oder Stellvertreter kann nur werden wer das 16 Lebensjahr vollendet hat 1 seine Hauptwohnung in Berlin hat nicht dem Abgeordnetenhaus von Berlin oder einer Bezirksverordnetenversammlung von Berlin angehort nicht in derselben Bezirksverwaltung als Beamter oder Angestellter tatig ist und nicht Mitglied oder Prufer des Rechnungshofs von Berlin ist Rechtsstellung BearbeitenDie Rechtsstellung der Burgerdeputierten in Ausschussen ist im Wesentlichen identisch mit der Stellung der Bezirksverordneten sie haben in den Ausschussen Stimm Rede und Antragsrecht Entschadigung BearbeitenAuch Burgerdeputierte erhalten eine Aufwandsentschadigung Diese bezieht sich allerdings im Unterschied zu Bezirksverordneten lediglich auf die Teilnahme an den Ausschusssitzungen Eine Grundentschadigung und andere Zulagen werden nicht gewahrt vgl 23 BezVG Quellen BearbeitenBerliner BezirksverwaltungsgesetzWeblinks BearbeitenBezirksverwaltungsgesetz BezVG in der Fassung vom 10 November 2011Einzelnachweise Bearbeiten Gesetz zur Senkung der Altersgrenze bei Burgerdeputierten im Gesetz und Verordnungsblatt 76 Jahrgang Nr 48 abgerufen am 1 November 2020 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Burgerdeputierte amp oldid 238216795