www.wikidata.de-de.nina.az
Das Ausschlussurteil war eine richterliche Endentscheidung im Aufgebotsverfahren und bis zum Inkrafttreten des FamFG zum 1 September 2009 eine besondere Form des Gestaltungsurteils nach dem deutschen Zivilprozessrecht Bedeutung und Verfahren BearbeitenDas Ausschlussurteil erging im Aufgebotsverfahren nach 946 bis 1024 925 ZPO in der vor dem 1 September 2009 geltenden Fassung 1 Es wurde in offentlicher Sitzung durch den zustandigen Amtsrichter erlassen 2 Wer sich auf Rechte beruft benotigt in bestimmten Fallen dafur eine Urkunde in der das Recht verbrieft ist Geht die Urkunde verloren bedeutet dies fur den Rechtsinhaber dass er sein Recht nicht mehr durchsetzen kann Wollte der Rechtsinhaber vermeiden dass ein unbefugter Dritter das diesem nicht zustehende Recht geltend machte indem er sich auf die in seinen Handen befindliche Urkunde berief konnte er ein Aufgebotsverfahren beantragen 947 ZPO a F Das Aufgebotsverfahren endete mit dem Ausschlussurteil Der Richter erklarte mit dieser Entscheidung die Urkunde fur kraftlos 1017 ZPO a F und beseitigte damit deren Legitimationswirkung 3 Mangel der Urkunde konnten durch das Ausschlussurteil jedoch nicht geheilt werden denn ansonsten hatten aus dem Urteil mehr Rechte abgeleitet werden konnen als aus der fur kraftlos erklarten Urkunde 4 Gegen das Ausschlussurteil fand ein Rechtsmittel nicht statt 957 Abs 1 ZPO a F Eine Wiederaufnahmeklage war nicht statthaft 5 Vielmehr wurde durch 957 Abs 2 ZPO a F der spezifische Rechtsbehelf der Anfechtungsklage eroffnet in der der Klager bestimmte Anfechtungsgrunde geltend machen musste 957 Abs 2 Nr 1 bis 6 ZPO a F Ausschliessungsbeschluss BearbeitenAn die Stelle des Ausschlussurteils ist zum 1 September 2009 der Ausschliessungsbeschluss im Verfahren nach den 433 ff FamFG getreten 6 Funktionell zustandig ist der Rechtspfleger 3 Abs 1 Nr 1c RPflG Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Beschwerde nach den allgemeinen Regelungen der 58 ff FamFG eroffnet Des Weiteren ist abweichend vom bisherigen Recht ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zulassig eine Eingrenzung der Wiederaufnahme auf bestimmte Grunde wie die Anfechtungsgrunde nach 957 Abs 2 ZPO ist entfallen Einzelnachweise Bearbeiten 925 ZPO a F buzer de abgerufen am 17 April 2019 Aufgebotsverfahren Rechtslexikon net abgerufen am 17 April 2019 Peter Mock Verlust des Grundpfandrechtbriefs Was nun 3 November 2008 OLG Hamm WM 1976 S 76 ff Baumbach Lauterbach Albers Hartmann ZPO 65 Aufl 2007 Rn 1 zu 957 Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FGG Reformgesetz FGG RG BT Drs 16 6308 vom 7 September 2007 S 294 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ausschlussurteil amp oldid 222655326