Als Aufwandgesetze bzw. Luxusgesetze wurden obrigkeitliche Anordnungen bezeichnet, die verschiedenen Ständen unterschiedlichen Luxus zubilligten. Insbesondere handelt es sich hierbei um die so genannten Kleiderordnungen oder auch die Hochzeitsordnungen. Sie verlieren sich in Deutschland in der Zeit des Absolutismus mit dem Erlöschen städtischer Eigenkultur im frühen 18. Jahrhundert und werden mit der Aufhebung der gesetzlichen Schranken zwischen den verschiedenen bürgerlichen Ständen endgültig bedeutungslos.
In Herders Conversations-Lexikon von 1854 heißt es:
Einzelnachweise Bearbeiten
- Dr. Eva Nienholdt, Berlin: Pelzwerk in Kleiderordnung. In: Das Pelzgewerbe. Jahrgang XVI Neue Folge, 1965, Heft 2, S. 70
- Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 329. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20003215091