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Artnapping ist die Erpressung eines Kunsteigentumers oder dessen Versicherung auf Zahlung eines Losegeldes fur ein zuvor entwendetes Kunstwerk Von den Artnappern wird dabei in der Regel mit der Zerstorung des Kunstwerkes gedroht Inhaltsverzeichnis 1 Etymologie 2 Ursachen 3 Rechtliche Lage 4 Schutz 5 Beispiele 6 Literatur 7 WeblinksEtymologie BearbeitenDer Begriff Artnapping leitet sich von Kidnapping ab Die Kunstwerke werden bei dieser Form der Kriminalitat gewissermassen entfuhrt und als Geiseln genommen Dem Eigentumer wird sodann angeboten das Kunstwerk fur zumeist astronomische Summen zuruckzukaufen bzw wird im Falle der Nichtentsprechung die Zerstorung oder Beschadigung des Kunstwerkes angedroht Ursachen BearbeitenUrsache fur das zunehmende Artnapping durfte sein dass beruhmte Kunstwerke auf dem Kunstmarkt nur schwer verkauflich sind so dass sich der Kunstdiebstahl sehr wertvoller Stucke aus Sicht der Kriminellen nicht mehr rentiert Durch die zunehmende Registrierung der Kunstwerke im Art Loss Register werden die Werke auf dem seriosen Kunstmarkt unverkauflich und auf dem Schwarzmarkt lassen sich nur Preise weit unter Wert erzielen Hinzu kommt dass nicht alle Diebe uber entsprechende Kontakte verfugen die ihnen einen Verkauf ermoglichen Oftmals geht die Rechnung der Artnapper auf und ein beruhmtes Kunstwerk wird gegen Zahlung eines hohen Losegeldes an den Kunstsammler oder ein Museum zuruckgegeben War ein Kunstwerk versichert so versuchen die Tater mitunter auch die Versicherung mit einzubeziehen und bieten ihr die Ruckgabe gegen Zahlung einer bestimmten Summe an Das Losegeld liegt dann meist unterhalb der Versicherungssumme so dass die Versicherung bei einer Zahlung an die Diebe erheblich geringere Verluste hatte als bei einer Auszahlung der vollen Versicherungssumme an den Eigentumer des Kunstwerks Rechtliche Lage BearbeitenFraglich ist ob Artnapping den Tatbestand der Erpressung oder der Notigung erfullt in O 144 bzw 105 StGB Rechtspolitisch sind Zahlungen von Losegeld in solchen Fallen hoch umstritten es wird argumentiert dass viele Kunstwerke nach langerer Zeit doch im Kunsthandel oder bei Privatpersonen wieder auftauchen und dass die erfolgten Zahlungen Kriminelle noch zu weiterem Artnapping animieren Zudem konnen sich viele Museen die hohen Versicherungspramien nicht mehr leisten so dass viele Kunstwerke heute nicht mehr versichert werden Andererseits handelt es sich aber bei Kunstwerken um unwiederbringliche Objekte bei ihrer Zerstorung geht somit nicht nur ein finanzieller Wert verloren sondern es wird auch ein selbst mit hohen Geldsummen nicht mehr ersetzbares Kulturgut vernichtet Daher konnten sich Museen bereitfinden trotz aller Bedenken ein Losegeld zu zahlen Offen bleibt die Hohe der Dunkelziffer zwar wird mitunter nach spektakularen Kunstdiebstahlen und ruckgaben uber die Zahlung eines Losegeldes spekuliert die Verantwortlichen auf Seiten der Museen und Versicherungen bestatigen dies jedoch zumeist nicht um keine Nachahmer anzuregen oder aus politischen Grunden Schutz BearbeitenSchutzen konnen sich Museen gegen das Artnapping im Wesentlichen durch eine bessere Bewachung und technische Sicherung der Kunstwerke in Magazinen und Ausstellungsraumen Da die Kunstwerke in diesen Fallen nicht in den Handel gelangen greifen die Sicherungsmechanismen des Kunsthandels wie beispielsweise das Art Loss Register beim Artnapping nicht Beispiele BearbeitenGenter Altar 1934 wurden zwei Tafeln des beruhmten Genter Altars gestohlen vermutlich von Arseen Goedertier und eine Million belgische Franc als Losegeld gefordert Eines der Bilder gab der Erpresser als Beweis der Echtheit seiner Forderung zuruck das Geld wurde nicht gezahlt die zweite Tafel ist bis heute verschollen SalieraPolitisches Artnapping Laut Urbanski wurden 1974 dem irischen Millionar Alfred Lane Beit Kunstwerke mit einem Wert von insgesamt 400 Millionen Schilling gestohlen Als Preis fur die Ruckgabe hatten die Tater Nahrungsmittellieferungen fur die hungernde Bevolkerung des Kongos in der Hohe von 8 Millionen Pfund und die Freilassung von vier irischen Terroristen gefordert Literatur BearbeitenHaimo Schack Kunst und Recht Bildende Kunst Architektur Design und Fotografie im deutschen und internationalen Recht 3 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 155037 9 Rn 482 Hans von Urbanski Versicherung von Kunstgegenstanden In VersRdSch 1975 S 67ff Weblinks BearbeitenRobert Durl Die Saliera als Rechtsfall Salzburger Nachrichten 9 September 2003 Archiv Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Artnapping amp oldid 238851268