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Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten Es handelt sich um eine Querschnittsmaterie das heisst das Architektenrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt sondern setzt sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften unterschiedlicher Herkunft zusammen Zu nennen sind fur Deutschland vor allem das Burgerliche Gesetzbuch BGB die Honorarordnung fur Architekten und Ingenieure HOAI die Architektengesetze der einzelnen Bundeslander und die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern Die in der Praxis am haufigsten interessierenden Themen zum Architektenrecht sind Architektenvertragsrecht und Architektenhonorarrecht Architektenhaftpflichtrecht Urheberrecht BerufsrechtInhaltsverzeichnis 1 Architektenvertragsrecht 2 Architektenhaftpflichtrecht 3 Architektenurheberrecht 4 Architektenberufsrecht 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseArchitektenvertragsrecht BearbeitenDas Architektenvertragsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Auftraggeber Im Architektenvertrag der mundlich oder schriftlich geschlossen werden kann legen die Vertragspartner vor allem fest welche Leistungen der Architekt wann und wie erbringen soll und wie er hierfur bezahlt wird Es besteht im Grundsatz Vertragsfreiheit Der Architektenvertrag ist im Regelfall ein Werkvertrag nach 631 ff BGB Grenzen setzen zwingende Regeln des BGB und soweit es um das Honorar geht die HOAI vgl unten Entgegen vielfacher Meinung insbesondere in Architektenkreisen selbst ist somit nicht die HOAI Grundlage fur die inhaltlichen Festlegungen des Architektenvertrages sondern die konkrete vertragliche Festlegung oder erganzend das BGB Anmerkung die Leistungsphasen nach HOAI mit ihrem Leistungskatalog konnen somit nur Anhaltspunkte dafur sein wozu der Architekt konkret vertraglich beauftragt wurde Das Honorarrecht gehort insoweit zum Teil zum Vertragsrecht weil die Vereinbarung des Honorars im Prinzip Verhandlungssache ist 632 BGB Verhandlungsgrenzen zieht hier allerdings die HOAI mit Hochst und Mindestsatzen fur die wichtigsten Architekten und Ingenieursleistungen Verstosst die Vergutungsabrede der Vertragsparteien gegen diese Satze bleibt ihr Vertrag im ubrigen gleichwohl wirksam das heisst der Architekt muss die versprochene Leistung erbringen An die Stelle der unwirksamen Honorarvereinbarung tritt dann die zwingende Honorarregelung der HOAI In 2009 wurde eine neue HOAI veroffentlicht die gegenuber der alten HOAI einige wesentliche Anderungen mit sich brachte vgl Hauptartikel Honorarordnung fur Architekten und Ingenieure Architektenhaftpflichtrecht BearbeitenIm Architektenhaftpflichtrecht geht es um die Frage wann wem und in welchem Umfang der Architekt fur Fehler seiner Leistungen haftet Planungsfehler Fehler bei der Bauuberwachung Jeder Architekt ist berufsrechtlich verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung zu bestimmten Mindestversicherungsbedingungen abzuschliessen und dauerhaft zu unterhalten Anspruchsteller wird im Schadensfalle in der Regel der Bauherr sein Beteiligter an einem solchen Streit konnen ferner die ausfuhrenden Unternehmen und oder andere Ingenieure sog Fachplaner sein beispielsweise der Statiker weil haufig ein Bauschaden auf mehreren Ursachen gleichzeitig beruht Der Bauherr kann im Prinzip jeden Schadiger in voller Hoher auf Ersatz in Anspruch nehmen die Schadiger mussen dann intern den Schaden nach der Verursachungsquote aufteilen vergleiche Gesamtschuld Ausserdem spielt hier das Versicherungsrecht eine grosse Rolle Schadenssummen bei Architektenfehlern sind haufig hoch Typischerweise entsteht dann Streit zwischen Architekt und Versicherung daruber ob der Schaden von der Versicherung uberhaupt ubernommen werden muss bzw ob die Deckungssumme der Versicherung ausreicht Architektenurheberrecht BearbeitenIm Architektenurheberrecht geht es wie allgemein im Urheberrecht darum ob und in welchem Umfang der Architekt dauerhaft geschutzte Rechte an seiner Planungsleistung hat mit der Folge dass Anderungen dieser Leistung nur mit seiner Zustimmung moglich waren Das Urheberrecht umfasst sowohl die Entwurfe als auch das ausgefuhrte Bauwerk 1 Voraussetzung hierfur ist immer dass die Planung keine rein funktionale Leistung war sondern ein gewisses Mass an geistig gestalterischem Inhalt hat Architektenberufsrecht BearbeitenDas Architektenberufsrecht ist das Standesrecht der Architekten Architekt ist ein Kammerberuf ahnlich dem Steuerberater Rechtsanwalt oder Arzt In den Architektengesetzen der Lander sind die Grundregeln fur die Zulassung zum Beruf des Architekten und die Ausubung dieses Berufes geregelt Diese Grundsatze gestalten die Architektenkammern durch Satzungen und Richtlinien naher aus etwa zu der Frage in welchem Umfang Architekten Werbung betreiben durfen Jeder Architekt ist Pflichtmitglied der fur seinen Geschaftssitz ortlich zustandigen Architektenkammer Jede Architektenkammer hat die Aufsicht uber die in ihrem Bezirk zugelassenen Architekten sie ist insoweit auch befugt berufsrechtlich relevantes Fehlverhalten der Architekten u a durch eigene Berufsgerichte zu ahnden Literatur BearbeitenPalandt BGB Kommentar 76 Aufl Munchen 2017 Verlag C H Beck als Beispiel fur eine Reihe von Kommentaren zum BGB Morlock Meurer Die HOAI in der Praxis 7 Aufl Munchen 2010 Werner Verlag ISBN 978 3 8041 4351 7 Thode Wirth Kuffer Praxishandbuch Architektenrecht 2 Aufl Munchen 2011 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 59169 3 Werner Pastor Der Bauprozess 13 Aufl Dusseldorf 2010 Werner Verlag ISBN 978 3 8041 5024 9 Weber Kesselring Hennig Die Entwicklung des Bautragerrechts sowie des Architekten und Ingenieurrechts der Jahre 2009 und 2010 in NJW 2010 Heft 26 1855 im Anschluss an den entsprechenden Aufsatz in der NJW 2009 3346 Weblinks BearbeitenDie Darlegungs und Beweislast fur erbrachte Leistungen im Architektenhonorarprozess PDF 133 kB Einzelnachweise Bearbeiten 2 UrhG Einzelnorm Abgerufen am 12 Juli 2023 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Architektenrecht Deutschland amp oldid 235425679