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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Anwaltshaftung bezeichnet die Haftung des Anwalts gegenuber der eigenen Mandantschaft seltener auch gegenuber Dritten Der Mandant schliesst mit dem Rechtsanwalt einen Anwaltsvertrag der in der Regel eine Dienstleistung des Anwalts zum Gegenstand hat Geschaftsbesorgungsvertrag Fur die ordnungsgemasse Erfullung dieser Dienstleistung haftet der Anwalt gegenuber seinem Mandanten wie jeder andere Dienstleister auch Das Rechtsgebiet das sich mit der Anwaltshaftung befasst nennt man Anwalthaftungsrecht Inhaltsverzeichnis 1 Pflichtverletzungen 2 Schadenersatz 3 Beweislast 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweisePflichtverletzungen BearbeitenDer Anwalt haftet fur die schuldhafte Verletzung seiner aus dem Mandatsvertrag resultierenden Pflichten Diese Pflichten bestehen vor allem hinsichtlich der rechtlichen Beratung des Mandanten aber auch in der Vertretung Diese Beratung und Vertretung beruht auf den Angaben des Mandanten zum Sachverhalt Die Ermittlung des Sachverhalts ist grundsatzlich nicht Aufgabe des Anwalts Allerdings besteht eine Informationsbeschaffungspflicht des Anwalts Er muss daher mittels geeigneter Fragestellung den Sachverhalt fur die Prufung der Rechtslage aufbereiten Wenn sich Widerspruche in der Darstellung des Sachverhalts oder im Vergleich zu schriftlichen Unterlagen etc ergeben muss der Anwalt versuchen den Sachverhalt weiter aufzuklaren Sodann muss der Anwalt den Mandanten umfassend und erschopfend rechtlich informieren Die Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage und der hochstrichterlichen Rechtsprechung ist Pflicht Der Anwalt muss analysieren ob und wie das gewunschte Ziel seines Mandanten erreichbar ist Vor voraussehbaren und vermeidbaren Nachteilen hat der Anwalt den Mandanten zu bewahren Der Anwalt hat den Grundsatz des sichersten Wegs 1 einzuhalten es sei denn der Mandant mochte bewusst ein bestimmtes Risiko eingehen Dies wird der Anwalt zu dokumentieren haben Schadenersatz BearbeitenHat der Anwalt seine Pflichten aus dem Mandatsvertrag schuldhaft verletzt so hat der Mandant oder Dritte einen Schadenersatzanspruch gegen den Anwalt sofern ihm aus der Pflichtverletzung kausal ein Schaden entstanden ist Zur Ermittlung des Schadens wird die sogenannte Differenzhypothese angewandt Die Vermogenslage des Mandanten nach der Pflichtverletzung wird mit der hypothetischen Vermogenslage ohne die Pflichtverletzung verglichen Im Ergebnis muss der Geschadigte also so stehen wie er stunde wenn der Anwalt seine Pflichtverletzung nicht begangen und ihn richtig beraten hatte Beweislast BearbeitenDer Geschadigte muss im Anwaltshaftungsprozess alle anspruchsbegrundenden Tatsachen voll beweisen Dazu gehoren zum einen das Zustandekommen und der Inhalt des Mandatsvertrages Dies kann gerade bei privaten Ratschlagen des Anwalts problematisch sein Zum anderen muss der Geschadigte auch die Pflichtverletzung des Anwalts voll beweisen Eine Beweislastumkehr gibt es nicht Lediglich bei der Schadensermittlung also wenn die Pflichtverletzung bewiesen ist kann der Schaden durch das Gericht geschatzt werden Typisch fur den Anwaltshaftungsprozess ist folgende Konstellation Der Mandant beauftragt seinen Anwalt gegen einen Schuldner des Mandanten wegen einer ausstehenden Forderung Klage zu erheben Dabei unterlauft dem Anwalt ein Fehler was die Abweisung der Klage zur Folge hat Im folgenden Anwaltshaftungsprozess ubernimmt nun der Anwalt die Rolle des Beklagten Schuldner Sofern ein Fehler des Anwalts festgestellt wird den der Mandant beweisen muss haftet dieser dennoch nicht wenn er den Nachweis fuhrt dass die Klage auch ohne seinen anwaltlichen Fehler abgewiesen worden ware oder die im Erstprozess eingeklagte Forderung auch wenn sie vom Gericht zugesprochen worden ware beim Schuldner nicht hatte beigetrieben werden konnen z B weil dieser nicht zahlungsfahig war Rat der Anwalt zu einem Prozess der von vorneherein aussichtslos ist etwa weil die Forderung des Mandanten verjahrt und mit der Verjahrungseinrede des Schuldners zu rechnen war so haftet der Anwalt nicht auf den Wert der eingeklagten Forderung sondern auf den so genannten Prozesskostenschaden Er muss den Mandanten so stellen wie dieser stunde falls er den Prozess nicht gefuhrt hatte Da der Mandant im Prozess unterliegt und ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt werden bedeutet dies Der Anwalt muss fur die Gerichtskosten und die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite aufkommen Seine eigene Gebuhrenforderung kann er wegen des gegen ihn gerichteten Schadensersatzanspruchs nicht durchsetzen Hat der Mandant seinen Anwalt bereits bezahlt kann er das Geld zuruckverlangen Siehe auch BearbeitenNotarhaftung RechtsberatungLiteratur BearbeitenHorst Zugehor Hrsg Handbuch der Anwaltshaftung Herne 1999 ISBN 3 89655 012 8 Brigitte Borgmann Antje Jungk Holger Grams Anwaltshaftung Verlag C H Beck Munchen 2005 ISBN 3 406 47273 7 Brigitte Borgmann Die Rechtsprechung des BGH zum Anwaltshaftungsrecht vom Mai 2010 bis Juni 2011 In NJW 43 2011 S 3133 Vorgangeraufsatz bis April 2010 In NJW 2010 1924 Wolfgang Heidl Die VVG Reform insbesondere der Direktanspruch Verlag Dr Kovac 2010 ISBN 978 3 8300 5017 9 Barbara Grunewald Die Entwicklung der Rechtsprechung zum anwaltlichen Berufsrecht in den Jahren 2009 2010 In NJW 49 2010 S 3551 Franz Josef Rinsche Die Haftung des Rechtsanwalts und des Notars Verlag Carl Heymann Koln 1998 ISBN 3 452 23814 8 Klaus Fahrendorf Siegfried Mennemeyer Die Haftung des Rechtsanwalts 10 Auflage Verlag Carl Heymann Koln 2021 ISBN 978 3 452 29529 3 Daniel Schnabl Juristische Online Datenbanken im Lichte der Anwaltshaftung In Neue juristische Wochenschrift Band 60 2007 ISSN 0341 1915 S 3025 3030 Norman M Spreng Anwalt und Mandant Nomos Verlag 2005 ISBN 3 423 58092 5 Max Vollkommer Reinhard Greger Jorn Heinemann Anwaltshaftungsrecht 5 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2021 ISBN 978 3 406 72067 3 Horst Zugehor Handbuch der Anwaltshaftung ZAP Verlag Herne 1999 ISBN 3 89655 012 8 Weblinks BearbeitenHilfeseite Memento vom 8 Januar 2010 im Internet Archive des MDR Auszug aus Ratgeber Memento vom 19 November 2010 im Internet Archive der Bundesrechtsanwaltskammer PDF 154 kB Einzelnachweise Bearbeiten Urteil des BGH vom 29 Marz 1983 In NJW 83 S 1665 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anwaltshaftung amp oldid 236424987