Das Amtsgericht Duisburg-Hamborn ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von sieben Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Duisburg.
Gerichtssitz und -bezirk Bearbeiten
Sitz des Gerichts ist Duisburg-Hamborn in Nordrhein-Westfalen. Der Gerichtsbezirk umfasst die Stadtbezirke Duisburg-Walsum mit den Stadtteilen Vierlinden, Overbruch, Alt-Walsum, Aldenrade, Wehofen, Fahrn sowie Duisburg-Hamborn mit den Stadtteilen Röttgersbach, Marxloh, Obermarxloh, Neumühl, Alt-Hamborn in der kreisfreien Stadt Duisburg.
Geschichte Bearbeiten
Das Gericht wurde durch ein preußisches Gesetz vom 18. Dezember 1920 zum 1. November 1921 für die damals noch selbständige Stadt Hamborn errichtet.
Über- und nachgeordnete Gerichte Bearbeiten
Dem Amtsgericht Duisburg-Hamborn ist das Landgericht Duisburg übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Siehe auch Bearbeiten
Weblinks Bearbeiten
- Internetpräsenz des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn
- Übersichtskarte/Gerichtsbezirke des Landgerichtsbezirks Duisburg abgerufen am 3. März 2013.
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn
Einzelnachweise Bearbeiten
- Gesetz über die Errichtung eines Amtsgerichts in Hamborn. Vom 18. Dezember 1920, PrGS 1921, 120.
- Verordnung, betreffend das Inkrafttreten des Gesetzes vom 18. Dezember 1920. Vom 14. Oktober 1921, PrGS S. 515
Koordinaten: 51° 29′ 39,9″ N, 6° 46′ 21,2″ O