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Die Allzustandigkeit bedeutet die ausnahmsweise und einzelfallbezogene ortliche Zustandigkeit von Polizeivollzugsbeamten der Landespolizeien im gesamten Bundesgebiet Deutschlands unabhangig davon welchem Dienstherren die Dienstkraft zugehort Durch einschlagige Regelungen im Polizeirecht der Lander sind regelmassig Ausnahmen hiervon bestimmt Die haufigsten Falle einer Allzustandigkeit sind Nacheile das Einschreiten in Eisenbahnen und Tatigkeit in Grenzgebieten der Bundeslander z B die Brucken von Ulm nach Neu Ulm und retour Die beiden Voraussetzungen fur hoheitliches Handeln im Rahmen der Allzustandigkeit ist dass a im auswartigen Bundesland Polizeikrafte nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfugung stehen und b die originar ortlich zustandige Polizei umgehend informiert wird Die Bundespolizei ist nach den Massgaben der 1 bis 13 BPolG sachlich allzustandig in manchen Bereichen sogar alleinzustandig Die ortliche Zustandigkeit erstreckt sich grundsatzlich auf das gesamte Bundesgebiet Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Allzustandigkeit amp oldid 157042667