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Die Adoption ist im Familienrecht der Schweiz die rechtliche Begrundung eines Eltern Kind Verhaltnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rucksicht auf die biologische Abstammung Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Voraussetzungen 2 1 Gemeinschaftliche Adoption durch ein Ehepaar 2 2 Einzeladoption 2 3 Eingetragene Partnerschaft und faktische Lebensgemeinschaft 2 4 Adoption eines Kindes des Ehepartners 2 5 Auflagen fur die Adoption 3 Wirkungen der Adoption 4 Anfechtung 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGeschichte Bearbeiten Hauptartikel Abschnitt Historisches im Artikel AdoptionVoraussetzungen BearbeitenGemeinschaftliche Adoption durch ein Ehepaar Bearbeiten Die Adoption ist im Schweizer Zivilgesetzbuch in den Art 264 269c geregelt Die Adoptiveltern mussen mindestens 28 Jahre alt sein und seit mindestens 3 Jahren einen gemeinsamen Haushalt fuhren bis 2017 mindestens 35 Jahre alt oder mindestens 5 Jahre verheiratet das Kind soll sich mindestens ein Jahr in Familienpflege bei ihnen befinden Weiter muss das Ehepaar mindestens 16 Jahre und seit 2018 hochstens 45 Jahre alter sein als das zu adoptierende Kind 1 2 Seit 2018 sind aus Grunden des Kindeswohls Ausnahmen vom Mindestalter und vorgeschriebenen Altersabstand moglich Da zum 1 Juli 2022 die gleichgeschlechtliche Ehe eingefuhrt wurde konnen seitdem auch gleichgeschlechtliche Ehepaare ein Kind adoptieren Einzeladoption Bearbeiten Eine Einzelperson die ein Kind adoptieren will muss mindestens 28 bis 2017 35 Jahre alt sein Der Altersunterschied zwischen der Einzelperson und dem zu adoptierenden Kind muss mindestens 16 Jahre und seit 2018 hochstens 45 Jahre betragen 2 3 Seit 2018 sind aus Grunden des Kindeswohls Ausnahmen vom Mindestalter und vorgeschriebenen Altersabstand moglich Eingetragene Partnerschaft und faktische Lebensgemeinschaft Bearbeiten Das Bundesparlament beschloss 2016 die Adoption leiblicher Kinder durch Personen die in einer eingetragenen Partnerschaft Regenbogenfamilie oder einer faktischen Lebensgemeinschaft ohne durch eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft gebunden zu sein leben zuzulassen 4 der diesbezugliche Artikel 264c des Zivilgesetzbuches trat am 1 Januar 2018 in Kraft Damit gelten jetzt die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Adoption des Kindes des Ehepartners siehe unten Die gemeinschaftliche Adoption nichtleiblicher Kinder ist weiterhin verboten Auch die kunstliche Befruchtung ist bei einer eingetragenen Partnerschaft nicht erlaubt 5 Adoption eines Kindes des Ehepartners Bearbeiten Es mussen die unten aufgefuhrten grundlegenden Voraussetzungen erfullt werden um das Kind des Ehepartners adoptieren zu konnen Der adoptierende Partner muss mindestens 3 Jahre mit dem Elternteil des Kindes das er adoptieren mochte einen gemeinsamen Haushalt fuhren bis 2017 mindestens 5 Jahre verheiratet sein Der adoptierende Partner muss mindestens 16 Jahre und seit 2018 hochstens 45 Jahre alter sein als das zu adoptierende Kind Seit 2018 sind aus Grunden des Kindeswohls Ausnahmen vom vorgeschriebenen Altersabstand moglich Es ist auch die Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils erforderlich Es gibt Ausnahmen wo davon abgesehen werden kann Wenn der Elternteil nicht bekannt ist oder seit mehr als zwei Jahre einen unbekannten Aufenthalt hat oder abwesend ist Wenn der Elternteil urteilsunfahig ist oder sich nie ernsthaft um das Kind gekummert hat 6 7 Auflagen fur die Adoption Bearbeiten Es gibt viele verschiedene Auflagen hier drei Beispiele Die gesamten Umstande namentlich die Beweggrunde der kunftigen Adoptiveltern lassen erwarten dass die Adoption dem Wohl des Kindes dient Das Wohl anderer Kinder der kunftigen Adoptiveltern wird nicht gefahrdet Der Adoption stehen keine rechtlichen Hindernisse entgegen Die Auflistung aller Kriterien konnen in der eidgenossischen Adoptionsverordnung eingesehen werden 8 Wirkungen der Adoption BearbeitenDas Adoptivkind erhalt die Rechtsstellung eines leiblichen Kindes der adoptierenden Personen In der Regel erlischt das bisherige Kindesverhaltnis 9 Die adoptierte Person erhalt auch den Familiennamen der verheirateten Eltern bzw denjenigen des Einzeladoptierenden Der ursprungliche Name erlischt automatisch Art 267a ZGB Anfechtung BearbeitenEine ausgesprochene Adoption ist endgultig Es ist lediglich eine fristgebundene Anfechtung unter den Voraussetzungen der Art 269 Art 269a Art 269b ZGB moglich Weblinks BearbeitenSchweizer Adoptions und AdoptionsvermittlungsverordnungEinzelnachweise Bearbeiten Bundeskanzlei P SR 210 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10 Dezember 1907 Abgerufen am 7 Januar 2018 a b Schweizerische Eidgenossenschaft Adoption eines Kindes Voraussetzungen und Verfahren Abgerufen am 12 April 2013 Bundeskanzlei P SR 210 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10 Dezember 1907 Abgerufen am 7 Januar 2018 Queer de Stiefkindadoption fur gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz Schweizerische Eidgenossenschaft Auswirkungen der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft Abgerufen am 12 April 2013 Schweizerische Eidgenossenschaft Wie kann ich ein Kind meines Ehemanns oder meiner Ehefrau adoptieren Abgerufen am 12 April 2013 Bundeskanzlei P SR 210 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10 Dezember 1907 Abgerufen am 7 Januar 2018 Schweizerische Eidgenossenschaft Verordnung uber die Adoption 29 Juni 2011 abgerufen am 19 Februar 2022 Wirkungen der Adoption Departement fur Justiz und Sicherheit Thurgau abgerufen am 13 Juni 2022 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Adoption Schweiz amp oldid 224135459