www.wikidata.de-de.nina.az
Die Adoption also die Annahme eines Wahlkindes wird vom kanonischen Recht anerkannt wenngleich bezuglich des Vorhandenseins der Adoption auf das jeweilige weltliche Recht abgestellt wird Der CIC regelt hierzu in can 110 Kinder die nach Massgabe des weltlichen Gesetzes adoptiert wurden gelten als Kinder dessen oder derer die sie adoptiert haben In can 1094 ist ein Ehehindernis fur durch Adoption miteinander verwandte Personen statuiert Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Adoption Kanonisches Recht amp oldid 232709200