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Die actio quod metus causa lat metus Zwang diente im antiken romischen Recht als Rechtsbehelf der Wiederherstellung des alten Zustandes restitutio in integrum wenn aufgrund ausgeubten Zwangs eine Vermogensverschiebung vorgenommen worden war Die dem Wert nach auf das Vierfache gerichtete Ponalklage verfolgte nach heutigem Verstandnis den Tatbestand der Erpressung Nach Jahresfrist reduzierte sie sich auf das Einfache des erlittenen Vermogensnachteils weil Rechtsfrieden zugig eintreten sollte Der Schadiger hatte die Moglichkeit einer Verurteilung dadurch zu entgehen dass er dem Geschadigten die abgenotigte Sache freiwillig zuruckgab 1 oder durch restitutive Massnahmen einen Ausgleich verschaffte 2 Die actio quod metus causa bezog Dritte in ihren Anwendungsbereich ein wenn diese selbst zwar keinen Zwang ausgeubt hatten aber daraus begunstigt wurden 2 Als Urheber des Rechtsbehelfes gilt der republikanische Politiker und Prator Lucius Octavius Verfasser der formula octaviana 2 pratorisches Edikt 1 Als Einrede formuliert war die exceptio metus Literatur BearbeitenEmanuela Calore Metus Der pratorische Rechtsschutz bei Furcht Zwang und Gewalt Forschungen zum Romischen Recht 59 In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 137 Heft 1 2020 S 388 402 Ubersichtsarbeit zu Julia Gaulhofer im Folgenden aufgefuhrt Julia Gaulhofer Metus Der pratorische Rechtsschutz bei Furcht Zwang und Gewalt In Forschungen zum Romischen Recht Band 59 Bohlau Wien 1 Auflage 2019 ISBN 978 3 2052 0298 1 Anmerkungen Bearbeiten a b Heinrich Honsell Romisches Recht 5 Auflage Springer Zurich 2001 ISBN 3 540 42455 5 S 176 a b c Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht Bohlau Wien 1981 9 Aufl 2001 Bohlau Studien Bucher ISBN 3 205 07171 9 S 287 f Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Actio quod metus causa amp oldid 227306771