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Mit dem Abzeichengesetz 1960 wurde in Osterreich das offentliche Zurschaustellen von Abzeichen Uniformen oder Uniformteilen verbotener Organisationen unter Strafe gestellt Der offizielle Langtitel des Gesetzes lautet Bundesgesetz vom 5 April 1960 mit dem bestimmte Abzeichen verboten werden Das Gesetz wurde vor allem eingefuhrt um nationalsozialistische Propaganda in der Offentlichkeit zu unterbinden Die bisher letzte Anderung fand im Jahr 2012 statt Stand Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 1 1 Aufbau 1 2 Verbotene Abzeichen 1 3 Ausnahmen 1 4 Strafen 1 5 Vollzug 2 Siehe auch 3 QuellenInhalt BearbeitenAufbau Bearbeiten Das Abzeichengesetz ist ein kurzes aus vier Paragraphen bestehendes Regelwerk 1 beschreibt die verbotenen Abzeichen 2 enthalt die Ausnahmebestimmungen 3 legt den Strafrahmen fest 4 benennt die VollzugsbehordeVerbotene Abzeichen Bearbeiten Paragraph eins untersagt das offentliche Tragen das Zurschaustellen die Darstellung und die Verbreitung von Abzeichen Uniformen und Uniformteilen verbotener Organisationen Verbotene Organisationen sind vor allem nationalsozialistische Organisationen Diese werden im Verbotsgesetz 1947 beschrieben Als Abzeichen gelten auch Symbole Kennzeichen und Embleme Verboten sind auch solche Symbole die auf Grund ihrer Ahnlichkeit oder ihrer offenkundigen Zweckbestimmung als Ersatz originaler Symbole gebraucht werden Damit erstreckt sich das Verbot nicht nur auf offensichtlich verbotene Zeichen wie Hakenkreuze sondern auch auf solche die diese nur andeuten oder nachahmen wie etwa Hakenkreuze mit Auslassungen oder andere entsprechende Zeichen mit sonstigen Erganzungen Ausnahmen Bearbeiten Die Ausnahmebestimmungen sind in Paragraph zwei festgelegt Solange nicht das Ideengut einer verbotenen Organisation gutgeheissen oder propagiert wird sind folgende vier Darstellungsformen vom Verbot ausgenommen Druckwerke bildliche Darstellungen Auffuhrungen von Buhnen und Filmwerken Ausstellungen bei denen Ausstellungsstucke die unter das Verbot fallen keinen wesentlichen Bestandteil der Ausstellung darstellen oder wenn sich die Ausstellung eindeutig gegen das Ideengut der betreffenden verbotenen Organisation richtet Strafen Bearbeiten Wer dem Verbot zuwiderhandelt ist von der Bezirksverwaltungsbehorde in Gemeinden in denen die Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehorde I Instanz fungiert von dieser mit Geldstrafe bis zu 4000 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat zu bestrafen Uberwiegen erschwerende Umstande so konnen Geld und Freiheitsstrafen auch nebeneinander verhangt werden Vollzug Bearbeiten Mit dem Vollzug des Gesetzes ist das Bundesministerium fur Inneres betraut Siehe auch BearbeitenVerwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Das adaquate Recht in DeutschlandQuellen BearbeitenAbzeichengesetz im Rechtsinformationssystem des BundeskanzleramtesBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abzeichengesetz 1960 amp oldid 214400742