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Der Abschlussvermerk ist ein Eintrag in den Ermittlungsakten in Strafsachen mit dem die Staatsanwaltschaft das Ende der Ermittlungen dokumentiert 169a StPO Der Abschlussvermerk ist Teil der Abschlussverfugungen Spatestens mit Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft ob sie offentliche Klage erheben will oder das Verfahren einstellt Nach Anbringung des Abschlussvermerks ist dem Verteidiger uneingeschrankte Einsicht in die Akten zu gewahren 147 Abs 2 StPO Ausgenommen sind hiervon die Handakten die lediglich behordeninternen Zwecken dienen und zum Beispiel Informationen uber eingestellte Verfahren enthalten konnen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abschlussvermerk amp oldid 185593822