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Als Abrufubertragungsrecht auch Online Ubermittlungsrecht 1 bezeichnet man im Urheberrecht das ausschliessliche Recht des Urhebers zur Ubertragung seines Werks uber ein Rechnernetz wie insbesondere das Internet von einem Server zu einem Nutzer der das Werk von diesem Server abruft Das Konzept eines so umrissenen Rechts entstammt dem deutschen Schrifttum zum Urheberrecht der Europaischen Union 2 Die eigenstandige Existenz eines Abrufubertragungsrechts ist umstritten und wird wohl uberwiegend verneint Inhaltsverzeichnis 1 Einordnung 2 Meinungsstreit 3 Literatur 4 AnmerkungenEinordnung BearbeitenNach Art 3 Abs 1 der InfoSoc Richtlinie Richtlinie 2001 29 EG sehen die Mitgliedstaaten vor dass den Urhebern das ausschliessliche Recht zusteht die drahtgebundene oder drahtlose offentliche Wiedergabe ihrer Werke einschliesslich der offentlichen Zuganglichmachung der Werke in der Weise dass sie Mitgliedern der Offentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zuganglich sind zu erlauben oder zu verbieten Der deutsche Gesetzgeber hat zur Umsetzung von Art 3 Abs 1 InfoSoc RL in die Aufzahlung der Ausschliesslichkeitsrechte in 15 Abs 2 UrhG das Recht der offentlichen Zuganglichmachung aufgenommen und dieses in Einklang mit der Wortwahl des EU Gesetzgebers in 19a UrhG wie folgt definiert Das Recht der offentlichen Zuganglichmachung ist das Recht das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Offentlichkeit in einer Weise zuganglich zu machen dass es Mitgliedern der Offentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zuganglich ist Im Kontext der Internetnutzung scheint das offentliche Zuganglichmachen in einem engen Verstandnis jedoch begrifflich nur auf den Akt der Bereitstellung bzw haltung des Werks abzustellen Wer eine Datei ohne weitere Schutzmassnahmen etwa auf einem Webserver ablegt bewirkt dass sie fortan einer Offentlichkeit zuganglich ist In der Tat entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europaischen Union dass es fur die Erfullung des Tatbestands der offentlichen Zuganglichmachung nicht darauf ankommt ob es uberhaupt irgendjemanden gibt der den ins Internet eingestellten Inhalt tatsachlich abruft 3 Die Vertreter eines eigenstandigen Abrufubertragungsrechts argumentieren vor diesem Hintergrund dass mit der offentlichen Zuganglichmachung mithin nur der Weg auf den Server beschrieben sei nicht jedoch der Weg vom Server zum Nutzer Dieser letzte Ubertragungsakt die durch den Abruf des Nutzers ausgeloste Ubertragung des Werks vom Server zum Nutzer soll nach ihrer Ansicht von einem eigenstandigen Recht eben dem Abrufubertragungsrecht erfasst sein 4 Dabei herrscht unter den Vertretern weitgehend Einigkeit dass der Gesetzgeber auch dieses Recht dem Urheber zuordnen will Es handele sich allerdings um ein unbenanntes Recht der offentlichen Wiedergabe das zwar ebenso Art 3 Abs 1 InfoSoc RL zu entnehmen jedoch vom dort ausdrucklich genannten Recht der offentlichen Zuganglichmachung abzugrenzen sei 5 Vereinzelt wird auch eine Subsumption unter das Senderecht 20 UrhG befurwortet 6 Meinungsstreit BearbeitenDer wohl uberwiegende Teil des Schrifttums geht davon aus dass das Bereitstellen halten eines Werks im Internet und die Ubertragung auf Anforderung des Internetnutzers beide dem Recht der offentlichen Zuganglichmachung unterfallen im deutschen Recht also etwa 19a UrhG und infolgedessen kein Raum fur ein eigenstandiges Abrufubertragungsrecht verbleibe 7 Diese Auffassung konzipiert das Recht der offentlichen Zuganglichmachung mithin als zweiaktiges Recht 8 Hiervon scheint hinsichtlich der offentlichen Zuganglichmachung i S v Art 3 Abs 1 InfoSoc RL auch der Gerichtshof auszugehen 9 Sieht man dies anders und versteht das Recht der offentlichen Zuganglichmachung als blosses Bereitstellungs haltungsrecht so hatte dies im europaischen Kontext vor allem Konsequenzen fur die Lizenzierungspraxis Regelmassig wird namlich ein grosses Interesse daran bestehen als Rechteinhaber nicht nur die Bereitstellung haltung sondern auch die Abrufubertragung kontrollieren zu konnen Die Kontroll und Sanktionsmoglichkeiten blieben beim reinen Bereitstellungs haltungsrecht eingeschrankt denn es ist gerade die Ubertragung zum Nutzer die den wirtschaftlich bedeutenden Teil der Verwertung ausmacht 10 Der Umfang der Auswertung eines unerlaubt im Internet bereitgestellten Werks ist tatsachlich nur unter Berucksichtigung der erfolgten Abrufubertragungen ersichtlich 11 Bei grenzuberschreitenden Online Sachverhalten bestunde ohne Abrufubertragungsrecht auch ein Durchsetzungsproblem da ein Inhalt mitunter an deutsche Nutzer ausgeliefert wird die Bereitstellung haltung jedoch in einer Haftungsoase erfolgt 12 Wurde der Urheber nur uber ein Bereitstellungs haltungsrecht verfugen hatte er ausserdem keine absolutrechtliche Kontrolle daruber in welche Lander sein Werk ubertragen wird Er konnte deswegen zum Beispiel nicht die Ubertragung in Lander mit geringem Schutzniveau unterbinden das Onlinestellen eines Werkes unterlage aus Urhebersicht mithin einem Alles oder Nichts Prinzip 13 Literatur BearbeitenMichael Gey Das Recht der offentlichen Zuganglichmachung i S d 19a UrhG Entwicklung Regelungsumfang und ausgewahlte Probleme aus der Praxis Boorberg Stuttgart 2009 ISBN 978 3 415 04208 7 Zum Abrufubertragungsrecht S 59 80 Alexander Koof Senderecht und Recht der offentlichen Zuganglichmachung im Zeitalter der Konvergenz der Medien Mohr Siebeck Tubingen 2015 ISBN 978 3 16 153349 5 Zum Abrufubertragungsrecht S 104 108 Gunter Poll Vom Broadcast zum Podcast Urheberrechtliche Einordnung neuer Internetgeschaftsmodelle In MultiMedia und Recht Band 14 Nr 4 2011 S 226 231 Haimo Schack Rechtsprobleme der Online Ubermittlung In Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Band 109 Nr 8 2007 S 639 645 Joachim von Ungern Sternberg Ubertragung urheberrechtlich geschutzter Werke durch Internetanbieter und Online Verbreitungsrecht In Willi Erdmann u a Hrsg Festschrift fur Michael Loschelder Zum 65 Geburtstag O Schmidt Koln 2010 ISBN 978 3 504 06218 7 S 415 424 Joachim von Ungern Sternberg Senderecht und Recht der offentlichen Zuganglichmachung Verwertungsrechte in einer sich wandelnden Medienwelt In Karl Nikolaus Peifer Hrsg Werkvermittlung und Rechtemanagement im Zeitalter von Google und Youtube Urheberrechtliche Losungen fur die audiovisuelle Medienwelt Vortragsveranstaltung des Instituts fur Rundfunkrecht an der Universitat zu Koln vom 18 Juni 2010 Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 61475 0 S 51 70 Anmerkungen Bearbeiten Schack Rechtsprobleme der Online Ubermittlung 2007 op cit S 641 Von Lewinski Walter in Walter von Lewinski European Copyright Law 2010 Rn 11 3 25 EuGH Urt v 13 Februar 2014 C 466 12 GRUR 2014 360 Nils Svensson u a Retriever Sverige Rn 19 von Ungern Sternberg in Schricker Loewenheim Urheberrecht 5 Aufl 2017 19a Rn 6 mit zahlreichen weiteren Nachweisen So etwa von Ungern Sternberg in Schricker Loewenheim Urheberrecht 5 Aufl 2017 19a Rn 7 ff Dreyer in Heidelberger Kommentar Urheberrecht 4 Aufl 2018 19a Rn 7 f 48 Von Ungern Sternberg Senderecht und Recht der offentlichen Zuganglichmachung 2011 op cit S 61 f So Dreyer in Heidelberger Kommentar Urheberrecht 4 Aufl 2018 19a Rn 7 ff 48 Koof Senderecht und Recht der offentlichen Zuganglichmachung im Zeitalter der Konvergenz der Medien 2015 op cit S 104 f Auf den Meinungsstreit weist auch der deutsche Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 17 Juli 2003 I ZR 259 00 BGHZ 156 1 13 f Paperboy hin So etwa Dreier in Dreier Schulze Urheberrechtsgesetz 6 Aufl 2018 19a Rn 1 Schack Rechtsprobleme der Online Ubermittlung 2007 op cit S 640 f Koof Senderecht und Recht der offentlichen Zuganglichmachung im Zeitalter der Konvergenz der Medien 2015 op cit S 104 ff Poll Vom Broadcast zum Podcast 2011 op cit S 229 Von Ungern Sternberg in Schricker Loewenheim Urheberrecht 5 Aufl 2017 19a Rn 7 Siehe EuGH Urt v 26 Marz 2015 C 279 13 GRUR 2015 477 C More Entertainment AB Sandberg Rn 26 f Gey Das Recht der offentlichen Zuganglichmachung i S d 19a UrhG 2009 op cit S 60 Von Ungern Sternberg in Schricker Loewenheim Urheberrecht 5 Aufl 2017 19a Rn 11 Koof Senderecht und Recht der offentlichen Zuganglichmachung im Zeitalter der Konvergenz der Medien 2015 op cit S 107 f Poll Vom Broadcast zum Podcast 2011 op cit S 230 Gey Das Recht der offentlichen Zuganglichmachung i S d 19a UrhG 2009 op cit S 61 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abrufubertragungsrecht amp oldid 238583272