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Die Altener EU Programme 1 dienen der Forderung erneuerbarer Energien deren zentralen und dezentralen Erzeugung und Integration in das stadtische Umfeld Das Altener Programm ist als spezifisches Ausfuhrungsprogramm ein Teil eines grundlegenden mehrjahrigen EG EU Forschungsrahmenprogramms Inhaltsverzeichnis 1 Finanzierung 2 Erreichte Ziele 3 Nachfolgeprogramme 4 Literatur 5 Quellen und Verweise 6 WeblinksFinanzierung BearbeitenDas 1 Altener Programm zur Forderung der erneuerbaren Energietrager wurde ursprunglich mit 77 Mio Euro Finanzierungsrahmen ausgestattet Erreichte Ziele BearbeitenDie Altener Programme 2 und die Folgeprogramme der Europaischen Union haben zum Erreichen der folgenden ubergeordneten Gemeinschaftsziele in den Bereichen Energie und Umwelt beigetragen Begrenzung der CO2 Emissionen Steigerung des Anteils erneuerbarer Energietrager an der Energiebilanz der Gemeinschaft um das Richtziel von 12 des internen Bruttoenergieverbrauchs innerhalb der Gemeinschaft bis zum Jahre 2010 zu erreichen 3 Verringerung der Abhangigkeit von Energieeinfuhren Versorgungssicherheit im Energiebereich Forderung der regionalen und lokalen wirtschaftlichen Entwicklung sowie des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts Dies wurde unter anderem erreicht durch 4 5 Studien sowie weitere Aktionen die darauf ausgerichtet sind andere Massnahmen der Gemeinschaft und der Unionsmitgliedstaaten zur Erschliessung des Potentials erneuerbarer Energiequellen umzusetzen und zu vervollstandigen Pilotaktionen von gemeinschaftlichem Interesse zur Schaffung bzw Erweiterung der Infrastrukturen fur die Entwicklung erneuerbarer Energietrager Massnahmen zum Ausbau der Strukturen fur Information sowie fur Aus und Fortbildung Massnahmen zur Forderung des Erfahrungsaustauschs gezielte Aktionen zur Erleichterung der Marktdurchdringung erneuerbarer Energietrager und des einschlagigen Know how mit dem Ziel die Investitionstatigkeit zu fordern Uberwachungs und Evaluierungsaktionen mit dem Ziel der Uberwachung der Durchfuhrung des gemeinschaftlichen Aktionsplans zur Entwicklung erneuerbarer Energietrager der Unterstutzung der im Rahmen des Aktionsplans getroffenen Massnahmen der Evaluierung der Auswirkungen und der Kosteneffizienz der im Rahmen des Altener Programms durchgefuhrten Aktionen und Massnahmen Bereits mit dem Altener I Programm 1993 1997 6 das mehrfach verlangert wurde 7 wurde ein wichtiger Schritt zur Forderung der erneuerbaren Energien und damit zum Klimaschutz getan 8 Nachfolgeprogramme BearbeitenWeitere Programme unterstutzten die Bemuhungen zur Anderung der bestehenden Energieversorgungsstrukturen in der Europaischen Gemeinschaft Das Altener Programm ist 2002 ausgelaufen Es wird nun als Aktionsbereich im Rahmen des Programms Intelligente Energie Europa Sechstes Rahmenprogramm 2003 2006 weitergefuhrt 9 Dieses wichtige Programm auf Grundlage der Entscheidung des Europaischen Parlaments und des Rates vom 26 Juni 2003 fur den Zeitraum 2003 bis 2006 10 mit dem treffenden Subtitel Intelligente Energie Europa wurde zusatzlich auch die Erprobung und Demonstration des Einsatzes erneuerbarer Energien im Verkehrsbereich STEER 11 gefordert Literatur BearbeitenJurgen Grunwald Das Energierecht der Europaischen Gemeinschaften de Gruyter 2003 Michael Lippert Energiewirtschaftsrecht Deutscher Wirtschaftsdienst 2002 Volker Ochsmann Strom aus erneuerbaren Energien im Europarecht Nomos 2002 Antonius Opilio Europaisches Energierecht Unter besonderer Berucksichtigung der erneuerbaren Energietrager und der elektrischen Energie Edition Europa Verlag 2005 ISBN 978 3 901924 21 7 Quellen und Verweise Bearbeiten Programm Altener I 1993 bis 1997 Verordnung EWG Nr 2008 90 vom 29 Juni 1990 In ABl L 185 17 Juli 1990 S 1 und Altener II 1998 2002 Entscheidung des Rates 98 352 EG vom 18 Mai 1998 In ABl L 159 vom 3 Juni 1998 S 53 Zu den Nachfolgeprogrammen Altener III siehe auch Entscheidung 646 2000 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 28 Februar 2000 ABl L 79 vom 30 Marz 2000 S 1 Intelligente Energie Europa Alternative Energien Dieser Anteil soll bis 2020 auf 20 gesteigert werden Zitiert nach Erneuerbarer Energietrager Altener 1998 2002 Memento vom 2 Mai 2006 im Internet Archive Entscheidung Nr 646 2000 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 28 Februar 2000 uber ein Mehrjahresprogramm zur Forderung der erneuerbaren Energietrager in der Gemeinschaft Altener 1998 2002 Vgl Entscheidung 93 500 EWG des Rates vom 13 September 1993 In ABl L 235 vom 18 September 1993 Vgl Altener II 1998 2002 Entscheidung des Rates 98 352 EG vom 18 Mai 1998 In ABl L 159 vom 3 Juni 1998 S 53 Vgl dazu Europaische Kommission Stellungnahme gemass Art 251 Abs 2 lit c des EGV zu den Anderungen des Europaischen Parlaments uber das Mehrjahresprogramm zur Forderung der erneuerbaren Energietrager Altener KOM 1999 560 endg 2 WSA Stellungnahme zum Vorschlag fur eine Entscheidung des Rates uber ein Mehrjahresprogramm zur Forderung der erneuerbaren Energietrager in der Gemeinschaft Altener II ABl C 19 21 Januar 1998 S 32 Rat der Gemeinschaft Gemeinsamer Standpunkt Nr 9 98 EG v 19 Januar 1998 uber ein Mehrjahresprogramm zur Forderung der erneuerbaren Energietrager in der Gemeinschaft Altener II ABl C 62 26 Februar 1998 S 31 Rat der Gemeinschaft Entscheidung 98 352 EG vom 18 Mai 1998 uber ein Mehrjahresprogramm zur Forderung der erneuerbaren Energietrager in der Gemeinschaft Altener II ABl L 159 v 3 Juni 1998 S 53 57 Rechnungshof der Gemeinschaften Sonderbericht Nr 17 98 uber Unterstutzungen fur erneuerbare Energietrager in den Programmen Joule Thermie Kostenteilungsaktionen und Altener Pilotmassnahmen zusammen mit den Antworten der Kommission ABl C 356 v 20 November 1998 S 39 68 Rat der Gemeinschaft Gemeinsamer Standpunkt Nr 29 1999 EG v 28 Juni 1999 zum Mehrjahresprogramm zur Forderung der erneuerbaren Energietrager Altener ABl C 243 v 27 August 1999 S 47 Entscheidung Nr 1230 2003 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 26 Juni 2003 zur Festlegung eines mehrjahrigen Programms fur Massnahmen im Energiebereich Intelligente Energie Europa 2003 2006 In ABl L 176 vom 15 Juli 2003 S 29ff Art 3 Abs 1 lit b Das Programm wird weitergefuhrt gemass Beschluss Nr 1639 2006 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 24 Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms fur Wettbewerbsfahigkeit und Innovation 2007 2013 CIP Entscheidung 1230 2003 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 26 Juni 2003 In ABl 176 vom 15 Juli 2003 S 29 Das Programm ist inzwischen ausgelaufen und wird im Rahmen der Entscheidung Nr 1230 2003 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 26 Juni 2003 zur Festlegung eines mehrjahrigen Programms fur Massnahmen im Energiebereich Intelligente Energie Europa 2003 2006 ABl L 176 vom 15 Juli 2003 S 29ff Art 3 Abs 1 lit c weitergefuhrt Weblinks BearbeitenWebsite der EU zum Thema Energie Rahmenprogramm fur Wettbewerbsfahigkeit und Innovation CIP 2007 2013 Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 15 Oktober 2021 EU Forderprogramme UbersichtBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title ALTENER amp oldid 221802246