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Das Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch eurasischen wandernden Wasservogel englisch Agreement on the Conservation of African Eurasian Migratory Waterbirds AEWA ist ein internationaler Vertrag der 1996 als Ableger der Konvention der wild lebenden Tierarten Bonner Konvention geschlossen wurde Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch eurasischen wandernden WasservogelAgreement on the Conservation of African Eurasian Migratory Waterbirds Organisationsart AbkommenKurzel AEWALeitung UNEP ExekutivsekretarStatus aktivGegrundet 1996Hauptsitz BonnOberorganisation UNEPhttps www unep aewa org Inhaltsverzeichnis 1 Intention und Inhalt 2 Organisation und Vertragsstaaten 3 Rechtsquellen 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseIntention und Inhalt BearbeitenDas Abkommen schutzt 255 Wasservogelarten in Afrika die in der Regel vor allem durch ihre Migration grenzuberschreitend in mehreren Staaten und teilweise auch in europaischen bzw eurasischen Staaten vorkommen AEWA Signatarstaaten erklaren sich damit einverstanden Massnahmen zum Schutz von wandernden Wasservogeln und ihren Lebensraumen zu ergreifen Im Allgemeinen betreffen diese Massnahmen Arten und Lebensraumschutz Steuerung menschlicher Aktivitaten Untersuchungen und Beobachtungen sowie zuletzt aber nicht weniger bedeutsam Erziehung und Information Damit ist das Programm eng mit dem allgemein okologischen Feuchtgebietsschutz verbunden wie er beispielsweise in der UN Ramsar Konvention geregelt ist Der strategische Plan konzentriert sich auf 1 die Starkung des Artenschutzes und der Artenwiederherstellung sowie die Verringerung der Ursachen fur unnotige Mortalitat die Sicherstellung dass die Nutzung oder Bewirtschaftung der wandernden Wasservogelbestande auf ihren Flugrouten nachhaltig ist den Aufbau und Aufrechterhaltung eines koharenten und umfassenden Netzes von verwalteten Schutzgebieten und anderen Gebieten die Sicherstellung einer ausreichenden Menge und Qualitat des Lebensraums in der weiteren Umgebung unddie Sicherstellung und Starkung der Kenntnisse Kapazitaten Anerkennung Sensibilisierung und Ressourcen die fur das Abkommen zur Erreichung seiner Erhaltungsziele erforderlich sind Organisation und Vertragsstaaten Bearbeiten nbsp Vertragsstaaten VertragsparteienVertrag unterzeichnet aber nicht in KraftAEWA bildet eine Unterorganisation der UNEP dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen Organe sind die Vollversammlung Meeting of the Parties die regelmassig alle drei bis vier Jahre an verschiedenen Orten stattfindet 2 das Standige und Technische Komitee Standing Technical Committee als etwas haufiger stattfindende Konferenzen sowie das Sekretariat UNEP AEWA Secretariat das im UN Campus in Bonn angesiedelt sind Mit Stand November 2008 waren 62 der 118 Anrainerstaaten in Afrika Europa und Zentralasien beigetreten Ende 2019 hatte das Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch eurasischen wandernden Wasservogel 80 Vertragsparteien 38 afrikanische Staaten 41 eurasische Staaten sowie die Europaische Union 3 Rechtsquellen BearbeitenBGBl 1998 II S 2498 2500 Fassung der Bundesrepublik Deutschland am 15 August 1996 unterzeichnet dreisprachig Resolution 1 9 Anderungen des Aktionsplans BGBl 2002 II S 2411 2412 Entschliessung 2 1 Anderungen der Anlagen des Abkommens BGBl 2004 II S 600 601Weblinks BearbeitenAEWA Website unep aewa org auf englisch Einzelnachweise Bearbeiten unep aewa org Strategic Plan Zugriff am 19 November 2019 unep aewa org Meeting of the Parties Zugriff am 19 November 2019 unep aewa org AEWA Parties and Range States Zugriff am 7 Juli 2019 Normdaten Werk GND 4599864 4 lobid OGND AKS LCCN no2001072664 VIAF 174418154 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch eurasischen wandernden Wasservogel amp oldid 237953583