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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die im Melderegister gespeicherten Personen haben gemass 50 Abs 5 und 36 Bundesmeldegesetz das Recht der Ubermittlung ihrer Daten an bestimmte Zielgruppen zu widersprechen Hierauf ist durch die Meldebehorde bei der Anmeldung sowie einmal jahrlich durch ortsubliche Bekanntmachung hinzuweisen Inhaltsverzeichnis 1 Ubermittlungssperren gegenuber Religionsgesellschaften 2 Ubermittlungssperren bei Alters und Ehejubilaen 3 Ubermittlungssperren gegenuber Parteien 4 Ubermittlungsperren gegenuber Adressbuchverlagen 5 Ubermittlungsperren gegenuber der Bundeswehr 6 Automatisierte Auskunft uber das Internet 7 Auskunftssperre 8 Bedingter Sperrvermerk 9 Weblinks 10 QuellenUbermittlungssperren gegenuber Religionsgesellschaften BearbeitenOffentlich rechtliche Religionsgesellschaften erhalten grundsatzlich Auskunfte uber die im Melderegister gespeicherten Daten wenn sie diese zur Erfullung ihrer Aufgaben benotigen Diese Daten erhalten sie auch von Familienangehorigen die nicht Mitglied derselben Religionsgesellschaft sind soweit diese nicht nach 42 Abs 3 Satz 2 Bundesmeldegesetz widersprochen haben Ubermittlungssperren bei Alters und Ehejubilaen BearbeitenDie Meldebehorde darf bei Alters und Ehejubilaen ihrer Burger an Mandatstrager sowie Presse und Rundfunk auf deren Verlangen Auskunft erteilen uber Familienname Vornamen Doktorgrad Anschrift sowie Datum und Art des Jubilaums soweit nicht eine Ubermittlungssperre beantragt wurde Altersjubilaen sind der 70 Geburtstag jeder funfte weitere Geburtstag und ab dem 100 Geburtstag jeder folgende Geburtstag Ehejubilaen sind das 50 und jedes folgende Ehejubilaum Ubermittlungssperren gegenuber Parteien BearbeitenGrundsatzlich ist es den Behorden gem 50 Abs 2 Bundesmeldegesetz gestattet Daten an Parteien Wahlergruppen und andere Trager von Wahlvorschlagen herauszugeben soweit nicht eine Ubermittlungssperre beantragt wurde Ubermittlungsperren gegenuber Adressbuchverlagen BearbeitenAdressbuchverlagen darf von den Meldebehorden zu allen Einwohnern die das 18 Lebensjahr vollendet haben Auskunft erteilt werden uber deren Familienname Vornamen Doktorgrad und derzeitige Anschriften soweit nicht eine Ubermittlungssperre beantragt wurde Ubermittlungsperren gegenuber der Bundeswehr BearbeitenDas Bundesamt fur das Personalmanagement der Bundeswehr erhalt gemass 36 Abs 1 Soldatengesetz zum 31 Marz den vollstandigen Namen und Anschrift aller Personen die im folgenden Jahr volljahrig werden Die Ubermittlungssperre dazu ist in 36 Bundesmeldegesetz geregelt Automatisierte Auskunft uber das Internet BearbeitenGenerell ist eine Auskunft gemass 49 Abs 2 Bundesmeldegesetz auch uber das Internet moglich Ein Widerspruch ist hier nicht mehr moglich Auskunftssperre BearbeitenDie Auskunftssperre gemass 51 Abs 1 Bundesmeldegesetz wird eingerichtet wenn eine Gefahr fur Leib und Leben der Person besteht Sie bewirkt dass jegliche Weitergabe der Meldedaten an nicht offentliche Stellen z B alle privaten Stellen aber auch auslandische Behorden unterbleibt sofern nach Anhorung der betroffenen Person eine Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann Voraussetzung fur die Eintragung dieser Auskunftssperre ist eine konkrete Gefahr fur Leib und Leben des Betroffenen Dazu reicht es beispielsweise nicht aus dass eine Person einen riskanten Beruf ausubt oder sich von den Nachbarn beobachtet fuhlt Vielmehr muss es konkrete Hinweise auf eine Gefahr geben wie z B ausgesprochene Drohungen oder sogar bereits erlebte Handgreiflichkeiten Des Weiteren bedarf es eines begrundeten Antrages sowie geeigneter Beweismittel Der Antrag ist an keine Form gebunden und eine kurze Begrundung ist ausreichend Geeignete Beweismittel sind z B arztliche Atteste Gerichtsurteile oder Zeugenaussagen Bedingter Sperrvermerk BearbeitenDie Meldebehorde richtet gem 52 Bundesmeldegesetz von Amts wegen einen bedingten Sperrvermerk fur derzeitige Anschriften der Personen ein die nach ihrer Kenntnis wohnhaft sind in Krankenhausern Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen die der Betreuung pflegebedurftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen Einrichtungen zum Schutz vor hauslicher Gewalt Frauen und Mannerhausern oder Einrichtungen zur Behandlung von Suchterkrankungen Das Verfahren bei Auskunftsanfragen bezuglich solcher Personen entspricht dem bei Auskunftssperren Weblinks BearbeitenBundesmeldegesetzQuellen BearbeitenVordruck der Burgerdienste Erlauterungen zu den einzelnen UbermittlungssperrenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ubermittlungssperre amp oldid 213298821