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Die Europaische Datenschutzkonvention ist ein volkerrechtlicher Vertrag der den Schutz und den grenzuberschreitenden Austausch personenbezogener Daten regelt Die offizielle Bezeichnung lautet Ubereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Konvention Nr 108 Ubereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener DatenKurztitel Europaische DatenschutzkonventionTitel engl Convention for the Protection of Individuals with regard to Automatic Processing of Personal DataDatum 28 Januar 1981Inkrafttreten 1 Oktober 1985Fundstelle Europarat https www coe int en web conventions full list conventions treaty 108 Fundstelle deutsch 19 Marz 1985 BGBl II S 539 Vertragstyp MultinationalRechtsmaterie DatenschutzUnterzeichnung 28 Januar 1981Ratifikation 19 Juni 1985Deutschland 19 Juni 1985Liechtenstein 11 Mai 2004Osterreich 30 Marz 1988Schweiz 2 Oktober 1997Luxemburg 10 Februar 1988Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 SEV 108 3 Weblinks 4 BelegeGeschichte BearbeitenDie Konvention wurde am 28 Januar 1981 von den damaligen Mitgliedstaaten des Europarats vereinbart und trat am 1 Oktober 1985 in Kraft Seit 2007 ist aufgrund dieser Unterzeichnung der 28 Januar der Europaische Datenschutztag Mit dem Ubereinkommen wollten die unterzeichnenden Staaten den Datenschutz im Geltungsbereich der Konvention sicherstellen Angesichts des zunehmenden grenzuberschreitenden Datenverkehrs sollte innerhalb der Unterzeichnerstaaten ein einheitliches Datenschutzniveau hergestellt werden Im Hintergrund stand aber auch die Erwagung dass ein ubertriebener Datenschutz den Informationsaustausch zwischen den einzelnen Staaten hemmen konnte Die unterzeichnenden Staaten wurden deshalb durch das Ubereinkommen verpflichtet die Rechte und Grundfreiheiten insbesondere die Personlichkeitsrechte der in ihrem Hoheitsgebiet lebenden Menschen bei der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zu schutzen und zugleich den freien Datentransfer in andere Unterzeichnerstaaten grundsatzlich zu erlauben Die Konvention beinhaltet bestimmte elementare Datenschutzprinzipien die in innerstaatliches Recht umzusetzen waren darunter den Grundsatz der Datenverarbeitung nach Treu und Glauben den Zweckbindungsgrundsatz das Erforderlichkeitsprinzip sowie den Informationsanspruch des Betroffenen Diese Grundsatze gelten jedoch nur fur personenbezogene Daten die automatisiert also mit IT Unterstutzung verarbeitet werden Personenbezogene Daten die ausschliesslich manuell verarbeitet werden beispielsweise Mitarbeiterdaten in Personalakten unterliegen nicht der Europaischen Datenschutzkonvention Die Bundesrepublik Deutschland gehorte zu den Erstunterzeichnern ratifizierte das Ubereinkommen allerdings erst am 19 Juni 1985 als funfter Staat nach Schweden Frankreich Spanien und Norwegen Mit der Ratifizierung durch Deutschland konnte das Ubereinkommen in diesen funf Staaten zum 1 Oktober 1985 in Kraft treten In Osterreich trat das Ubereinkommen am 1 Juli 1988 in Kraft in der Schweiz am 1 Februar 1998 Mittlerweile sind 55 Staaten der Europaischen Datenschutzkonvention beigetreten Stand 14 April 2021 zuletzt Marokko am 28 Mai 2019 1 Das Ubereinkommen wurde am 8 November 2001 durch das Zusatzprotokoll zum Europaischen Ubereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten bezuglich Kontrollstellen und grenzuberschreitendem Datenverkehr Zusatzprotokoll 2 erganzt Nach seinem Art 1 sehen die Vertragsstaaten vollig unabhangige Kontrollstellen zur Gewahrleistung der Rechte und Grundfreiheiten bei den Verarbeitungen personenbezogener Daten d h staatliche Datenschutzbeauftragte oder kommissionen vor Nach Art 2 sollen personenbezogene Daten an Drittstaaten oder organisationen grundsatzlich nur ubermittelt werden durfen wenn dort ein angemessenes Datenschutzniveau gewahrleistet wird wobei Abweichungen von diesem Grundsatz unter weit gefassten Voraussetzungen zulassig sind Art 3 regelt schliesslich dass die Artikel 1 und 2 als Zusatzartikel zum Ubereinkommen zu betrachten sind Das Zusatzabkommen ist fur Deutschland am 1 Juli 2004 fur Osterreich am 1 August 2008 und fur die Schweiz am 1 April 2008 in Kraft getreten Stand 2021 sind es 55 Vertragsstaaten auf vier Kontinenten 3 SEV 108 BearbeitenDie Konvention wurde uberarbeitet um sie an die seit 1981 erfolgten technologischen Entwicklungen anzupassen Angestrebt wurde ein gewisser Gleichklang mit der Rechtsentwicklung in der EU die sich mit der Datenschutz Grundverordnung und der Richtlinie EU 2016 680 fur den Polizei und Justizbereich 4 weiterentwickelt hat Im Rahmen eines offentlichen Konsultationsverfahrens gingen bis Juni 2012 50 Stellungnahmen beim Beratenden Ausschuss der Konvention ein 5 Dieser empfahl am 30 November 2012 dem Ministerrat seine Anderungsantrage zur endgultigen Beschlussfassung durch einen Ad hoc Ausschuss Mit den vorgeschlagenen Anderungen sollen unter anderem die Beschrankung auf automatisierte Datenverarbeitung aufgegeben das Prinzip des Gesetzesvorbehalts bei der Datenverarbeitung gestarkt genetische und biometrische Daten besser geschutzt die Befugnisse der Datenschutz Aufsichtsbehorden gestarkt und die Konvention fur den Beitritt der EU und internationalen Organisationen geoffnet werden 6 Die Verhandlungen zur 108 dauerten sieben Jahre bis 2018 Das Zusatzprotokoll CETS 223 7 wurde am 10 Oktober 2018 zur Signatur freigegeben Es wird spatestens am 11 Oktober 2023 in Kraft treten sofern bis dahin mindestens 38 Signatarstaaten beigetreten sind 8 Deutschland hat es zusammen mit 21 weiteren Signatarstaaten am Tag der Freigabe signiert aber noch nicht ratifiziert 9 Zum 40 Geburtstag der Europaische Datenschutzkonvention forderte der Generalsekretar des Europarates auf dem Europaischen Datenschutztag die restlichen Lander auf die 108 zu ratifizieren 3 derzeit sind es 11 Lander und 32 weitere haben das Zusatzprotokoll bereits unterzeichnet 8 Weblinks BearbeitenText der Europaischen Datenschutzkonvention vom 28 Januar 1981 Ubersicht uber den Stand der RatifikationenBelege Bearbeiten Chart of signatures and ratifications of Treaty 108 Council of Europe Treaty Office 21 April 2021 abgerufen am 21 April 2021 englisch http www conventions coe int Treaty GER Treaties Html 181 htm a b Data protection Day Secretary General calls on states to join the modernised Convention 108 In coe int 27 Januar 2021 abgerufen am 28 Januar 2021 Pressemeldung Ref DC 005 2021 Richtlinie EU 2016 680 des Europaischen Paralamentes und des Rates vom 27 April 2016 zum Schutz naturlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zustandigen Behorden zum Zwecke der Verhutung Ermittlung Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008 977 JI des Rates In EUR Lex http www coe int t dghl standardsetting dataprotection TPD documents T PD BUR 2011 01 20MOS6 20Results pdf http www coe int t dghl standardsetting dataprotection TPD documents T PD 2012 RAP29Abr 20E 20 20Abridged 20report 20of 20the 2029th 20T PD 20meeting 20 Strasbourg 2027 30 2011 202012 pdf Konsolidierte englische Fassung der uberarbeiteten Konvention 108 auf der Seite des Europarats 18 Mai 2018 abgerufen am 23 September 2021 a b Chart of signatures and ratifications of Treaty 223 Council of Europe Treaty Office 14 April 2021 abgerufen am 14 April 2021 englisch Monika Ermert Mutter der Datenschutzrichtlinie Die 108 wird 40 In Heise online 28 Januar 2021 Abgerufen am 28 Januar 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ubereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten amp oldid 234516552