www.wikidata.de-de.nina.az
Das Osterreichische Konkordat von 1933 wurde am 5 Juni 1933 zwischen Osterreich unter dem damaligen Bundeskanzler Engelbert Dollfuss und Papst Pius XI geschlossen Das Konkordat besagte dass die romisch katholische Kirche in Osterreich eine offentlich rechtliche Stellung besitzt und ihr wurden mehrere Rechte zugesprochen wie das Recht ihre geistliche Macht und ihren Kultus frei auszuuben und das Recht Gesetze Dekrete und Anordnungen zu erlassen Das Konkordat wurde nach einem zahen politischen Ringen 1 1957 verifiziert und ist noch immer gultig 2 3 Inhalt BearbeitenDas Konkordat verleiht der romisch katholischen Kirche eine offentlich rechtliche Stellung nach Artikel 15 des Staatsgrundgesetzes Das Land Osterreich verspricht katholische Fakultaten zu erhalten ausserdem gibt es der romisch katholischen Kirche das Recht ihren Glauben im schulischen Religionsunterricht weiterzuvermiteln nach Art 17 Abs 4 StGG Im Konkordat erhalt die romisch katholische Kirche die Abgabenhoheit sowie die Beitragshoheit 4 Siehe auch BearbeitenStaatskirchenvertrag Konkordate in OsterreichEinzelnachweise Bearbeiten Konkordat Staatslexikon Abgerufen am 14 August 2023 DER SPIEGEL Wer traut Abgerufen am 19 Marz 2021 80 Jahre Konkordat Vertrag mit Breitenwirkung 5 Juni 2013 abgerufen am 19 Marz 2021 Wilhelm Rees Das osterreichische Konkordat was steht eigentlich drin Abgerufen am 19 Marz 2021 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Osterreichisches Konkordat von 1933 amp oldid 236395147