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Die Osterreichische Bundes Sportorganisation seit 2019 Auftritt als Sport Austria ist eine gemeinnutzige Institution mit der Ausrichtung die Interessen des Sports in Osterreich und in internationalen Organisationen zu vertreten Sport Austria ist damit die zentrale Koordinations und Beratungsplattform innerhalb des osterreichischen Sportsystems Logo der Osterreichischen Bundes SportorganisationEhemaliges LogoZu den Vollmitgliedern zahlen die drei grossen Sportdachverbande ASKO ASVO Sportunion die verschiedenen Sportfachverbande sowie die gesamtosterreichischen Sportorganisationen Osterreichisches Olympisches Comite Osterreichischer Behindertensportverband Osterreichisches Paralympisches Committee Special Olympics Osterreich Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben 2 Geschichte 3 Organe und Gremien 4 Mitglieder 5 Struktur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseAufgaben BearbeitenDie Osterreichische Bundes Sportorganisation ist eine gemeinnutzige Institution mit der Ausrichtung die Interessen des Sports in Osterreich und in internationalen Organisationen zu vertreten Sport Austria ist damit die zentrale Koordinations und Beratungsplattform innerhalb des osterreichischen Sportsystems Im umfassenden Kompetenzbereich der Osterreichischen Bundes Sportorganisation liegen die Koordination der sportpolitischen Aktivitaten Erbringung von Serviceleistungen fur die Mitglieder Vertretung der Anliegen des Sports gegenuber staatlichen Einrichtungen Vertretung des osterreichischen Sports in internationalen Gremien Koordination der Fordereinrichtungen Trainer und Instruktorausbildungen Aus und Fortbildung von Fuhrungskraften Entwicklung von Sportprojekten Begutachtung und Erarbeitung von Gesetzes und Verordnungsentwurfen Information uber sportrelevante Rechts und Steuerangelegenheiten Herausgabe von Publikationen Erstellung von Dokumentationen und Datenbanken Event und Verbandsmarketing und Forderung von Fairness im Sport insbesondere durch Massnahmen gegen Doping Gewalt und Rassismus Auf Basis dieser umfassenden Mission ist Sport Austria in folgenden nationalen Sportinstitutionen vertreten Bundes Sport GmbH Osterreichisches Olympisches Comite Osterreichische Sporthilfe Nationale Anti Doping Agentur Austria Osterr Institut fur Schul und Sportstattenbau OISS Osterr Institut fur Sportmedizin OISM Leistungssport Austria ehem IMSB Konferenz der Landessportreferenten Osterreichisches Leistungssport Zentrum Sudstadt OLSZ Osterr Freiwilligenrat Bundessporteinrichtungen Gesellschaft mbH BSPEG Osterr Bundesnetzwerk Sportpsychologie OBS KADA Sport mit Perspektive Play Fair Code Osterr Lotterien 100 Sport Fit Sport Austria GmbHGeschichte BearbeitenNachdem der Sport in Osterreich wahrend des Krieges bis 1945 Teil des deutschen Reichsbundes fur Leibesubungen war ruft die erste Regierung danach auf die in der Ersten Republik bestandenen Sportverbande neu zu grunden ASKO SPORTUNION und erste Fachverbande entstehen bzw formieren sich neu Bestimmte Sportarten wie einige Kampfsportarten Schiessen oder Flugsport bleiben in Teilen Osterreichs bis 1947 untersagt Die Bundesverfassung von 1920 wird auch nach dem 2 Weltkrieg ubernommen somit fallt Sport weiterhin unter die Aufgabenbereiche der Bundeslander 1946 tritt Osterreichs Sport erstmals vereint auf Im Zuge der Sportwoche 950 Jahre Osterreich wird Bundesprasident Theodor Korner das Bekenntnis zum freien osterreichischen Sport ubergeben 1946 ist erstmals die Rede von einer Bundes Sportorganisation damals noch im Sinne einer Vertretung der Bundeslander ohne Einbindung der Sportverbande 1949 grundet Minister Felix Hurdes den Bundessportrat je 2 Vertreter von ASKO ASVO der sich 1949 bildete SPORTUNION je 1 von den Dachverbanden aller Bundeslander sowie die Prasidenten von OOC und Sportfachrat Die damals 25 Fachverbande treten 1949 dem neu gegrundeten Bundessportfachrat bei 1949 entsteht schliesslich als gemeinsame Interessenvertretung der Bundes Sportausschuss 1953 wird ein Entwurf eines Bundessportgesetzes erarbeitet den die Lander jedoch ablehnen 1954 verstarkt sich der Wunsch nach einer gemeinsamen Interessenvertretung BSO und Statutenentwurfe werden erarbeitet Vorerst bleiben die Vorschlage sowohl auf Vereins als auch auf gesetzlicher Basis aber erfolglos Auch 1958 und 1959 wird an dem Versuch gearbeitet den Verein BSO zu grunden Nachdem 1965 die Idee eines Bundessportforderungsgesetzes abermals seitens der Lander abgelehnt wird wird ein Exekutivkomitee eingesetzt mit dem Auftrag eine Grundlage fur eine autonome BSO zu schaffen 1966 einigt man sich schliesslich und das Bundessportforderungsgesetz verankert erstmals den Sport gesetzlich Aufgrund des grossen Druckes seitens des osterreichischen Sports Beamtete und politische Vertreter der Bundeslander missachten entgegen dem Willen der Sportler konsequent die Interessen und Forderungen des osterreichischen Sports und kleben an papierenen Kompetenzen Sie mochten ohne Kontaktaufnahme mit dem Sport Bundesmittel die ihnen nicht zustehen selbst verteilen erfolgt am 26 April 1969 die Grundung der Osterreichischen Bundes Sportorganisation BSO Seit ihrem 50 jahrigen Jubilaum 2019 agiert die Bundes Sportorganisation unter dem Namen Sport Austria Organe und Gremien BearbeitenSport Austria hat folgende Organe Generalversammlung Prasidium Erweitertes Prasidium Beirat fur Breitensport Beirat fur Leistungs und Spitzensport Beirat fur Recht Beirat fur Finanzen Beirat Frauen im Sport Beirat digitale MedienplattformPrasident war von 2016 bis zu seinem Tod am 20 August 2019 der fruhere Sozialminister Rudolf Hundstorfer SPO 1 Im November 2019 wurde der ehemalige burgenlandische Landeshauptmann Hans Niessl SPO zum Prasidenten von Sport Austria gewahlt 2 Prasidenten 1995 2007 Franz Loschnak 3 4 2007 2013 Peter Wittmann 2013 2016 Herbert Kocher 2016 2019 Rudolf Hundstorfer im Amt verstorben seit 2019 Hans NiesslMitglieder BearbeitenSport Austria besteht aus Vollmitgliedern assoziierten Mitgliedern ausserordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern Vollmitglieder Breitensportverbande Sportfachverbande Gesamtosterr Organisationen mit besonderer Aufgabenstellung im SportAssoziierte Mitglieder Sportorganisationen welche die Voraussetzungen fur eine Vollmitgliedschaft nicht erfullen Die Mitgliedschaft ist fur 2 Jahre gultig das mehrmalige Ansuchen um Mitgliedschaft aber moglich 5 Ausserordentliche MitgliederUnterstutzende Mitglieder konnen naturliche oder juristische Personen sein die den osterreichischen Sport unterstutzen wie z B Fordereinrichtungen des osterreichischen Sports oder sportwissenschaftliche Institute Auf Antrag des Prasidiums konnen von der Osterreichischen Sportversammlung naturliche Personen die sich um den gesamtosterreichischen Sport und insbesondere um Sport Austria besondere Verdienste erworben haben zu Ehrenmitgliedern ernannt werden Die Ehrenmitgliedschaft kann auch mit einer Ehrenfunktion verbunden werden Struktur BearbeitenAngelegenheiten des Sports fallen in die verfassungsrechtliche Kompetenz der Bundeslander Der Bund nimmt in erster Linie eine Forderkompetenz wahr welche sich auf Artikel 17 des Bundesverfassungsgesetzes Privatwirtschaftsverwaltung stutzt Die einfachgesetzliche Grundlage der Sportforderung durch den Bund bildet ab 1 Januar 2018 das Bundes Sportforderungsgesetz 2017 sowie das Glucksspielgesetz in der geltenden Fassung Staatlicher und nicht staatlicher BereichIn Osterreich sind einerseits staatliche Institutionen fur Agenden des Sports zustandig die wiederum auf Bundes sowie auf Landerebene agieren und andererseits nicht staatliche Organisationen wie zum Beispiel Sport Austria das Osterreichische Olympische Comite OOC oder die Vereine und Verbande Im staatlichen Bereich sind auf Bundesebene vor allem das Bundesministerium fur Offentlichen Dienst und Sport das Bundesministerium fur Landesverteidigung das Bundesministerium fur Inneres sowie das Bundesministerium fur Bildung Wissenschaft und Forschung fur die verschiedenen Aufgabenbereiche des Sports zustandig Daruber hinaus konnen einzelne sportspezifische Bereiche auch in den Kompetenzbereich anderer Bundesministerien fallen Da gemass Artikel 15 B VG Agenden des Sports in den verfassungsrechtlichen Wirkungsbereich der Bundeslander fallen sind daruber hinaus neun Landessportdirektionen eingerichtet Mit dem Bundes Sportforderungsgesetz 2017 BSFG wurde die Bundes Sport GmbH BSG als Forderstelle die im Eigentum des Bundes steht gegrundet Aufgaben der Gesellschaft sind unter anderem die Vergabe Abwicklung und Kontrolle von Forderungen nach dem Gesetz die Abwicklung sonstiger Forderungen im Bereich des Sports die Forderung zur Vorbereitung und Durchfuhrung von Sportgrossveranstaltungen von internationaler Bedeutung Olympische Spiele Paralympische Spiele Weltspiele der Special Olympics WM und EM sowie Sportveranstaltungen gesamtosterreichischer Bedeutung die Forderung des Frauen und Madchensports sowie benachteiligter Gruppen die Forderung von Vorhaben sportwissenschaftlicher Bedeutung oder die Spitzensportforderung und Inklusion von Menschen mit Behinderung im Sport Der Aufsichtsrat der Bundes Sport GmbH besteht aus einem Mitglied vom zustandigen Bundesministerium fur Sport einem Mitglied vom zustandigen Bundesministerium fur Finanzen und zwei Mitgliedern von Sport Austria Im nicht staatlichen Bereich ist Sport Austria die Dachorganisation des osterreichischen Sports und koordiniert Angelegenheiten des Sports mit den dafur zustandigen staatlichen Stellen Die Vollmitglieder von Sport Austria sind die drei Dachverbande ASKO ASVO und Sportunion die derzeit 61 anerkannten Fachverbande sowie der Osterreichische Behindertensportverband das Osterreichische Olympische Comite das Osterreichische Paralympische Committee und die Special Olympics Ausserordentliche Mitglieder sind gesamtosterreichische Verbande von besonderer Bedeutung z B Osterr Betriebssportverband Osterr Heeressportverband etc Die Vollmitglieder besitzen ein Stimmrecht in den einzelnen Gremien von Sport Austria wie der Generalversammlung Angelegenheiten des Sports fallen in die verfassungsrechtliche Kompetenz der Bundeslander Der Bund nimmt in erster Linie eine Forderkompetenz wahr welche sich auf Artikel 17 des Bundesverfassungsgesetzes Privatwirtschaftsverwaltung stutzt Die einfachgesetzliche Grundlage der Sportforderung durch den Bund bildet das Bundes Sportforderungsgesetz Weblinks BearbeitenOsterreichische Bundes Sportorganisation Sport Austria Einzelnachweise Bearbeiten Republik trauert um Hundstorfer Rudi du wirst uns fehlen Abgerufen am 20 August 2019 Burgenlands Ex Landeshauptmann Niessl neuer BSO Prasident In Tiroler Tageszeitung 8 November 2019 abgerufen am 8 November 2019 Sportpolitische Interessensvertretung Abgerufen am 8 November 2019 Rudolf Hundstorfer Prasident in spe In DerStandard at 18 Oktober 2016 abgerufen am 8 November 2019 BSO Statut der Osterreichischen Bundes Sportorganisation Abgerufen am 12 Juli 2020 Normdaten Korperschaft GND 2020851 0 lobid OGND AKS VIAF 142541434 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Osterreichische Bundes Sportorganisation amp oldid 231831609