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Das Zweite Wohnungsbaugesetz amtlicher Name Wohnungsbau und Familienheimgesetz II WoBauG war ab 1956 Grundlage des Sozialen Wohnungsbaus in Deutschland Es ersetzte das Erste Wohnungsbaugesetz aus dem Jahr 1950 BasisdatenTitel Wohnungsbau und FamilienheimgesetzKurztitel II Wohnungsbaugesetz nicht amtlich Abkurzung II WoBauGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Bau und WohnungswesenFundstellennachweis 2330 2Ursprungliche Fassung vom 27 Juni 1956 BGBl I S 523 Inkrafttreten am 1 Juli 1956Neubekanntmachung vom 19 August 1994 BGBl I S 2166 Ausserkrafttreten 31 Dezember 2001 BGBl I S 1149 GESTA B030Weblink Text des WoFGBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Ziele 2 Arten der Forderung 3 Sich ab den 80ern abzeichnende Mangel 4 LiteraturZiele BearbeitenZiel des Gesetzes war nach 1 2 die Wohnungsnot zu beseitigen und zugleich weite Kreise des Volkes durch Bildung von Einzeleigentum mit dem Grund und Boden zu verbinden Es wurden somit drei Ziele verfolgt die Vermehrung des Wohnungsbestandes insbesondere in Regionen mit Wohnungsmangel die Versorgung von Bevolkerungsschichten mit Wohnraum die sich aus eigener Kraft nicht angemessen versorgen konnen und die Forderung von Wohneigentum Das Erste Wohnungsbaugesetz nannte noch als konkretes Ziel die Schaffung von 1 8 Millionen Sozialwohnungen bis 1956 Das Zweite Wohnbaugesetz hatte das Ziel 1 8 Millionen Wohnungen von 1957 bis 1962 zu schaffen Das Gesetz folgte dem Paradigma dass der Markt allein aufgrund der Besonderheiten des Gutes Wohnung nicht fur eine ausreichende Versorgung der Bevolkerung mit Wohnraum sorgen kann und dass es Bevolkerungsgruppen gibt die entweder wegen ihres geringen Einkommens wegen ihrer Zugehorigkeit zu einer sozialen Randgruppe Behinderte oder wegen ihres niedrigen sozialen Prestiges Auslander Diskriminierungen auf dem freien Wohnungsmarkt ausgesetzt sind Arten der Forderung BearbeitenAus dem Ersten Wohnungsbaugesetz ubernommen wurde die Dreiteilung des Wohnungsbaus in drei Saulen offentlich geforderter Wohnungsbau sogenannter erster Forderweg Der Bau von Familienheimen Eigentumswohnungen und Mietwohnungen wurde aus offentlichen Mitteln gefordert wenn die Wohnungsnutzer bestimmte Einkommensgrenzen nicht uberschritten Der Vermieter durfte im Gegenzug nur die sogenannte Kostenmiete verlangen steuerbegunstigter Wohnungsbau Wohnungen konnten fur hochstens zehn Jahre von der Grundsteuer befreit werden wenn sie die Wohnungsgrossen des Gesetzes um nicht mehr als 20 Prozent uberschritten Der Mieter konnte sich auf die Erhebung hochstens der Kostenmiete berufen wenn diese uberschritten war daruber hinaus waren Mieterhohungen durch das Gesetz zur Regelung der Miethohe MHG begrenzt 1965 wurde eine staatliche Forderung eingefuhrt die hauptsachlich Eigenheimbesitzern zugutekam und auch zweiter Forderweg genannt wurde frei finanzierter Wohnungsbau der keine Zuschusse aus staatlichen Mitteln erhielt Auf Mietverhaltnisse aus dem frei finanzierten Wohnungsbau fanden die Vorschriften uber eine Preisbildung keine Anwendung Marktmiete Die offentliche Forderung wurde nach dem Willen des Gesetzgebers von Bund und Landern gemeinsam geleistet der Bund stellte hierzu nach Art 104a GG den Landern erhebliche Finanzmittel zur Verfugung Im Laufe der Zeit mussten jedoch auch die Gemeinden erhebliche Mittel aufwenden um die von den Landern vorgeschriebene Kostenmiete bei Neubauten erreichen zu konnen Die Fordermittel konnten als Kapitalsubvention zinsvergunstigte Darlehen zur Finanzierung des Bauvorhabens und als Ertragssubvention Darlehen zur Deckung der Tilgungsraten und der laufenden Kosten der Wohnung geleistet werden Der Vermieter durfte offentlich geforderte Wohnungen nur an solche Personen vermieten deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht uberschritt und die von der Haushaltsgrosse zum Bezug einer Wohnung der entsprechenden Grosse berechtigt waren was durch einen Wohnberechtigungsschein nachgewiesen werden musste Der Vermieter hatte aber auch bei offentlich geforderten Wohnungen ein Entscheidungsrecht ob er dem Mieter die Wohnung vermietet eine Zwangsbewirtschaftung von Sozialwohnungen fand nicht statt Sich ab den 80ern abzeichnende Mangel BearbeitenDas Zweite Wohnungsbaugesetz litt unter einer Reihe von Mangeln die den sozialen Wohnungsbau in Deutschland belasteten Den zahlreichen Berechtigten zum Bezug einer Sozialwohnung im Jahr 1997 35 bis 40 der gesamten westdeutschen Bevolkerung standen nur vergleichsweise wenige offentlich geforderte Wohnungen 2 1 Millionen im gleichen Zeitraum gegenuber Hierdurch fand letztlich doch eine vom Gesetzgeber nicht gewollte Selektion unter den Berechtigten statt bei der bestimmte Bevolkerungsgruppen von vornherein geringere Chancen haben eine offentlich geforderte Wohnung tatsachlich beziehen zu konnen Das Kostenmietprinzip fuhrte zu aufwendigen und teuren Baumassnahmen Sozialwohnungen waren haufig uberdurchschnittlich gut ausgestattet im Vergleich zum Altbau da der Staat fur einen Grossteil der Kosten aufkam und somit keinerlei Anreiz zu kostengunstigem Bauen bestand Die politisch gewollte Angleichung der Mieten in Ballungsraumen und dem landlichen Raum fuhrte zu einer extremen Verzerrung des Mietniveaus in Grossstadten Das Einkommen der Berechtigten wurde nur beim Einzug gepruft Erhohte sich das Einkommen nach Einzug profitierten die Mieter weiterhin von den ausserst gunstigen Mieten und hatten somit keinerlei Anreiz in eine frei finanzierte und damit deutlich teurere Wohnung zu wechseln Die 1981 eingefuhrte Fehlbelegungsabgabe konnte das Problem nicht angemessen losen 1993 waren 42 der Bewohner von Sozialwohnungen Fehlbeleger Das Zweite Wohnungsbaugesetz trat 2002 ausser Kraft Wahrend das Rahmenrecht zum sozialen Wohnungsbau in das neue Wohnraumforderungsgesetz ubernommen wurde fiel die Zustandigkeit fur die Wohnraumforderung an die Lander die allerdings noch bis 2019 Ausgleichszahlungen vom Bund fur die entfallenden Bundeszuschusse erhielten Literatur BearbeitenBurkhard Pahnke Einkommensorientierte Forderung des sozialen Mietwohnungsbaues Bestandsaufnahme und Kritik Peter Lang Frankfurt am Main 1998 ISBN 3631331533 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zweites Wohnungsbaugesetz amp oldid 222632295