Mit dem Begriff Zusatzversicherung wird umgangssprachlich eine Krankenzusatz- oder Unfall-Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte beschrieben. Daneben erweitert sich die Bedeutung auf die Berufsunfähigkeitsversicherung, so bei Kombinationsprodukten, die neben Rentenbausteinen Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung vorsehen.
In Deutschland lässt sich eine steuerlich geförderte Rürup-Rente bis zu 49 % vom Tarifbeitrag um einen Berufsunfähigkeits- bzw. Hinterbliebenenschutz ergänzen.
In Deutschland gibt es 25 Millionen private Zusatzversicherungen.
In Österreich wird darunter eine Versicherung verstanden, die neben der Sonderklasse im Krankenhaus auch ambulante Heilbehandlungen (sprich den ambulanten Tarif) abdecken.
Einzelnachweise Bearbeiten
- Stiftung Warentest: Berufsunfähigkeitsversicherung – Ersatz fürs Gehalt in: Finanztest 07/2005 (online abgerufen am 4. Februar 2013)
- Stiftung Warentest: Rürup-Vertrag: Zusatzleistungen lohnen selten, in: Finanztest 03/2007 (online abgerufen am 4. Februar 2013)
- Dyrk Scherff: Besser nicht privat versichert, in: F.A.S. Nr. 2, 14. Januar 2018, S. 33.
Weblinks Bearbeiten
Wiktionary: Zusatzversicherung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen